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Doppelte Staatsbürgerschaft, welches Recht greift in Deutschland? (Gelesen: 4.680 mal)
Obst88
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17.04.2015 um 13:42:15
 
Ich besitze durch Geburt die deutsche und die niederländische Staatangehörigkeit. In einigen Punkten haben EU Bürger die nicht in ihrem Heimatland leben in Deutschland Vorzüge gegenüber Deutschen, da dann EU Regeln greifen statt nationaler Regeln. Behandelt mich Deutschland durch meine deutsche Staatsangehörigkeit nun immer als Deutschen oder kann ich zusätzlich durch meine zweite Staatsangehörigkeit auch die Regelungen für EU Bürger in Anspruch nehmen?
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Antwort #1 - 17.04.2015 um 13:55:29
 
Du kannst in Deutschland nur die deutsche Staatsangehörigkeit geltend machen. Irgendwelche EU-Rechte kannst du nicht geltend machen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 17.04.2015 um 13:55:53
 
Obst88 schrieb am 17.04.2015 um 13:42:15:
Behandelt mich Deutschland durch meine deutsche Staatsangehörigkeit nun immer als Deutschen


ja

Obst88 schrieb am 17.04.2015 um 13:42:15:
oder kann ich zusätzlich durch meine zweite Staatsangehörigkeit auch die Regelungen für EU Bürger in Anspruch nehmen? 


überall, nur nicht in Deutschland.
hier bist du Deutsch. Punkt

und in Niederlande nur Niederländer.
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Obst88
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Antwort #3 - 17.04.2015 um 13:58:59
 
Schade aber das hatte ich mir schon gedacht. Danke.
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Antwort #4 - 17.04.2015 um 13:59:19
 
so pauschal sehe ich das nicht: Der AEUV garantiert Unionsbürgern, wozu ja auch Deutsche gem. Art. 116 GG gehören, entsprechende Rechte die auch ggü. dem Land der Staatsangehörigkeit geltend gemacht werden können. Ausnahmen sind eben solche Regelungen wie die RL 2004/38/EG in denen das Land der StAng z.B. trotz einer doppelten Staatsangehörigkeit nie verlassen wurde. Deshalb wäre jetzt vom TS wichtig zu erfahren, auf was er sich denn konkret im EU-Recht beziehen möchte.
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Obst88
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Antwort #5 - 17.04.2015 um 14:07:19
 
Konkret: Kann meine Frau eine Aufenthaltserlaubnis laut EU Recht bekommen, wenn wir beide in Deutschland leben? Am besten zusätzlich zu ihrem nationalen Aufenthaltstitel und nicht stattdessen, da sie sich sonst ja vermutlich nicht mehr einbürgern lassen könnte sobald es soweit ist.
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Bayraqiano
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Antwort #6 - 17.04.2015 um 14:10:43
 
Obst88 schrieb am 17.04.2015 um 14:07:19:
Kann meine Frau eine Aufenthaltserlaubnis laut EU Recht bekommen, wenn wir beide in Deutschland leben?


Nein, in diesem Fall nicht sofern ihr nicht zusammen in einem anderen Land eine dauerhafte Beziehung geführt habt (mit den Worten des BVerwG: Du musst von Deiner Freizügigkeit nachhaltig in einem anderen Staat der EU Gebrauch gemacht haben). Siehe dazu  EuGH, 05.05.2011 - C-434/09 ("McCarthy") in einem Fall wo der Doppelstaatler ausschließlich in einem Staat gelebt hat und EuGH, 12.03.2014 - C-456/12 zu der sog. Rückkehrerfreizügigkeit.
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Obst88
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Antwort #7 - 17.04.2015 um 14:13:44
 
Danke.
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Antwort #8 - 17.04.2015 um 18:21:12
 
Obst88 schrieb am 17.04.2015 um 14:07:19:
Am besten zusätzlich zu ihrem nationalen Aufenthaltstitel und nicht stattdessen,


Grundsätzlich kann die EU-Freizügigkeit in DEU gleichzeitig zu einem AT nach AufenthG genossen werden. Es müssen nur die Voraussetzungen des AufenthG und des FreizügG/EU erfüllt werden. Insofern wäre ein ungültigmachen eines AT bei Erhalt der Aufenthaltskarte rechtswidrig. Weil Besitz der EU-Freizügigkeit kein Erlöschensgrund für eine AT ist,
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Antwort #9 - 17.04.2015 um 22:48:58
 
Ist nicht schlimm, hätte uns nur z.B. das UK Visum gespart.
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Antwort #10 - 17.04.2015 um 23:53:55
 
Obst88 schrieb am 17.04.2015 um 22:48:58:
Ist nicht schlimm, hätte uns nur z.B. das UK Visum gespart. 


Reist ihr gemeinsam, braucht sie kein Visum, sondern sie ein EEA Family Permit. In UK unterliegt ihr nämlich der EU-Freizügigkeit
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Antwort #11 - 18.04.2015 um 09:44:50
 
grisu1000 schrieb am 17.04.2015 um 23:53:55:
Reist ihr gemeinsam, braucht sie kein Visum, sondern sie ein EEA Family Permit. In UK unterliegt ihr nämlich der EU-Freizügigkeit


wird das nicht schon beim Check-in am Flughafen zB. scheitern ?
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Antwort #12 - 18.04.2015 um 10:49:03
 
Mokus schrieb am 18.04.2015 um 09:44:50:
wird das nicht schon beim Check-in am Flughafen zB. scheitern ? 

Das Family-Permit wird von den Fluggesellschaften akzeptiert, allerdings ist die Beschaffung desselben auch nicht unkomplizierter als ein Visum.
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Obst88
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Antwort #13 - 19.04.2015 um 10:28:41
 
grisu1000 schrieb am 17.04.2015 um 23:53:55:
Reist ihr gemeinsam, braucht sie kein Visum, sondern sie ein EEA Family Permit. In UK unterliegt ihr nämlich der EU-Freizügigkeit


Klar, nur muss man dafür auch extra zum Konsulat und Fingerabdrücke abgeben. Da wäre es einfacher gewesen, wenn man einfach eine Karte bei der lokalen Ausländerbehörde beantragen kann die den gleichen Zweck erfüllt.
Dann werden wir wohl mal die lange Zugfahrt durch den Eurotunnel auf uns nehmen müssen.
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Antwort #14 - 19.04.2015 um 11:05:15
 
UK ist extra deswegen nicht dem Schengener Grenzabkommen beigetreten. Die Erteilung der Aufenthaltskarte wäre dann ja umgehen der Regelung. Bisschen Souveränität kann man den Briten ja auch lassen.
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