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Ablauf Vorabzustimmung (Gelesen: 1.493 mal)
Themen Beschreibung: Was wird bei einer Vorabzustimmung im Vorfeld geprüft bzw. getan?
Karachi1989
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i4a rocks!


Beiträge: 30
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ablauf Vorabzustimmung
06.04.2015 um 00:59:57
 
Werte Community,

ich habe die Suchfunktion benutzt und den Begriff auch in den FAQs nachgelesen, bin aber immer noch nicht wirklich schlauer als vorher.

Im Rahmen der Familienzusammenführung arbeiten ABH und AV eng zusammen. Auch ist ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs ein zustimmungspflichtiges Visum, heißt die ABH muss der Einreiseberechtigung zustimmen.

Ich habe nun oft gelesen, dass man nicht immer einen "guten Grund" für eine Vorabzustimmung benötigt, einige ABH stellen diese "auch so" aus.

Aber wie genau läuft die Vorabzustimmung ab? Welche Dokumente muss man vorzeigen, welche Anträge eingereicht werden? Leider findet man im Internet nicht viel dazu, daher meine Frage an die i4a-Community Smiley.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Viele Grüße
Karachi1989

PS: Sollten einige Ergebnisse aus der SuFu oder den FAQs meiner Aufmerksamkeit entgangen sein, so bitte ich dies zu entschuldigen  Smiley
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Aras
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Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.04.2015 um 10:42:24
 
Naja ganz ehrlich:
schränke doch bitte deine Fragen ein, indem du deinen konkreten Fall beschreibst. Eine allgemeine Abhandlung wäre eher in Userforum angebracht.

Ansonsten kannst du davon ausgehen, dass die Ausländerbehörde zu FZF Zwecken nur erteilt, wenn der Ausländer auch in der Ausländerbehörde vorspricht und keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Ehe gibt. An Unterlagen muss man die Unterlagen beibringen, die man auch für das FZF Visum vorlegen müsste.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 06.04.2015 um 11:40:46
 
Karachi1989 schrieb am 06.04.2015 um 00:59:57:
Aber wie genau läuft die Vorabzustimmung ab? Welche Dokumente muss man vorzeigen, welche Anträge eingereicht werden? Leider findet man im Internet nicht 

Doch, guckst Du hier:
http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/arbeitsmigration/Zustimmung_der_A...


http://files.germany.ru/wwwthreads/files/561-23429431-Vorabzustimmung.pdf
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Petersburger
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Beiträge: 6.391

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.04.2015 um 20:53:12
 
Karachi1989 schrieb am 06.04.2015 um 00:59:57:
heißt die ABH muss der Einreiseberechtigung zustimmen.

Nein, die ABH muß gar nicht.

Korrekt: Das begehrte Visum kann durch die AV nur erteilt werden, wenn die ABH dem zustimmt.

Karachi1989 schrieb am 06.04.2015 um 00:59:57:
Ich habe nun oft gelesen, dass man nicht immer einen "guten Grund" für eine Vorabzustimmung benötigt, einige ABH stellen diese "auch so" aus.

Das entscheidet jede ABH für sich allein. § 31 AufenthV gestattet die Zustimmung vor einem Antrag - mehr Regelung gibt es nicht.

Saxonicus schrieb am 06.04.2015 um 11:40:46:

ist keine Quelle, auf die ich jemals Bezug nehmen würde. Bestenfalls enthält sie nichts anderes als die Website der zuständigen AV - dann kann man auch dort schauen. Schlimmstenfalls liegt die Information mehr oder weniger dicht neben der Wahrheit.

Die Zustimmung der ABH zu einem bei einer AV gestellten Antrag ist ein behördeninterner Vorgang. Sie ist kein Verwaltungsakt.
Das verlinkte PDF-Dokument erweckt dagegen den Anschein, die Zustimmung sei ein eigenständiger Verwaltungsakt, der zudem vorab extern beantragt werden könne - das ist falsch.

Säße ich in einer ABH, würde ich den Ausdruck ganz bewußt nicht entgegennehmen, um keinen falschen Eindruck zu erzeugen. Was nicht heißt, daß ich dem Wunsch nach einer Vorabzustimmung entgegenstehen würde, sofern die machbar ist - nur eben diesen "Vordruck" würde ich aus prinzipiellen Gründen nicht annehmen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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