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Absschiebung aufgrund eines nicht bestandenen letzten Versuches!! (Gelesen: 2.248 mal)
Souf88
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29.03.2015 um 20:52:59
 
Hallo zusammen,


ich bin Student, aus Marokko. Ich bin im Jahre 2009 Nach Deutschland aufgrund eines Studiums gekommen, würde jedoch aufgrund meines nicht bestandenen letzten Versuches (Marketing) im Bereich international Business Zwangs exmatrikuliert. Aufgrund dessen erhielt ich eine schriftliche Abschiebung vom zuständigen Amt. Ich habe bereits zu diesem Zeitpunkt einen Anwalt ausgesucht, fühlte mich jedoch nicht durch meinen Anwalt vertreten. Hinzu kommt noch, dass ich von meinem Anwalt keine verbindlichen Informationen erhalte. Derzeit erhielt ich eine Studienplatz für den Bereich Touristik und Verkehrswesen an einer anderen Hochschule und würde auch eingeschrieben, jedoch entschied sich das Gericht gegen ein weiteres Studium an einer deutschen Hochschule. Die Ablehnung  wird mit meinem Scheitern an dem ersten Studiengang begründet. Zwar wird mein Anwalt eine Beschwerde in der kommenden Woche einlegen, jedoch erhielt ich von der Ausländerbehörde lediglich 3-wöchige Verlängerung meines Aufenthaltes (Grenzübertrittsbescheinigung).

Könnten Sie mir daher helfen oder irgendwas zu empfehlen?

ich bin wirklich ratlos und weiss nicht mehr was ich machen soll.

Vielen Dank im Voraus. Smiley


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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 29.03.2015 um 21:15:52
 
Konntest du denn zumindest was anrechnen lassen oder musstest du das Studium komplett neu beginnen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.03.2015 um 06:52:17
 
Seit 6 Jahren in Deutschland und jetzt endgültig nicht bestanden - das sind, nüchtern betrachtet, schlechte Voraussetzungen. Das endgültige Scheitern in einem Fach (mehrfaches Nichtbestehen einer Prüfung) führt halt in aller Regel zu der Prognose, dass auch in anderen Fächern kein erfolgreiches und zügiges Studium zu erwarten ist.

Welches Fachsemester?
Welcher angestrebte Abschluss? (Master, Bachelor, Diplom?)
Wieviel Prozent der Leistungen im Studium International Business wurden denn bisher erfolgreich abgelegt?
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Saxonicus
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Antwort #3 - 30.03.2015 um 12:12:08
 
Souf88 schrieb am 29.03.2015 um 20:52:59:
...dessen erhielt ich eine schriftliche Abschiebung vom zuständigen Amt.

Wohl kaum, wahrscheinlich eher eine Ausreiseaufforderung.

Eine "Abschiebung" steht erst dann an, wenn die Ausreiseaufforderung beharrlich ignoriert wird.
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Souf88
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Antwort #4 - 30.03.2015 um 17:57:16
 
ich brauche wirklich von euch eine Hilfe, Empfehlung, einen guten Anwalt ..egal welche Hilfe...

Der angestrebte  Abschluss ist Bachelor und muss vom Anfang und Fachsemester 8..

ich würde euch sehr dankbar wenn Ihr mir was empfehlen könnt damit ich nicht ausreise... man scheitert ja im Leben aber ich will nicht aufgeben ...

Vielen Dank
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #5 - 30.03.2015 um 19:27:05
 
Souf88 schrieb am 30.03.2015 um 17:57:16:
Fachsemester 8..


da sollte ein Bachelor eigentlich langsam abgeschlossen sein. Bleibt also die Frage:
Muleta schrieb am 30.03.2015 um 06:52:17:
Wieviel Prozent der Leistungen im Studium International Business wurden denn bisher erfolgreich abgelegt?


Oder anders formuliert: wieviele Scheine hast Du denn im Erststudium gemacht? (Und wieso wird davon im Tourismusstudium überhaupt gar nichts anerkannt?!?)

Ein Anwalt wird auch nur helfen können, wenn sich in der Sache irgendwelche positiven Anhaltspunkte für Dich finden. Aber da rückst Du ja nur sehr vage mit Informationen raus.
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