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FZF, Ehefrau DE/EU. Staatsbuergerschaft ermoeglichen? (Gelesen: 2.488 mal)
mrgoodkat
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27.03.2015 um 14:51:07
 
Hallo liebe Forumsgemeinde,

Ich wuerde gerne fuer meine Chinesischen Ehefrau eine Dt./EU Staatsbuergerschaft erlangen, am besten ohne A1 oder andere Tests. Ich suche fuer Hinweise wie es denn am einfachsten anzustellen ist. CH/EU Ausland oder anders?

Ich bin Deutscher Staatsbuerger, in D. abgemeldet und wir sind seit 7 Jahren verheirated. Wir sind beide selbststaendig, haben ein Haus und bei weiten genug Erspartes (6 stellig savings) um nicht der Sozialkasse zur Last zu fallen. Wir haben die letzten Jahre aber warscheinlich nicht genug Steuern gezahlt um Einkommen nachweisen zu koennen. Meine Ehefrau hat einen Masterabschluss. Wir sind privat versichert.

Wie kommen wir an AE, NE -> Pass, mit dem wenigsten Aufwand und am besten weiterhin fuer unsere Firma in CN arbeitend Zwinkernd

Ich habe aus anderen China forem erfahren das viele den weg ueber die Schweiz nehmen, ich bin mir aber nicht sicher wie genau.

Kann hier evtl. jemand einen guten Anwalt empfehlen der sich auf Einwanderungsrecht/EU spezialisiert?

Ich hoffe ich habe niemandem auf die Fuesse getreten, mit meinen Fragen die ja wohl eher in eine Grauzone gehen.

Vielen Dank fuer eure Hilfe
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« Zuletzt geändert: 27.03.2015 um 15:02:54 von mrgoodkat »  
 
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Antwort #1 - 27.03.2015 um 15:06:56
 
Sie kann die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, wenn sie acht Jahre in Deutschland gelebt hat, ohne Vorstrafen ist, das B1-Zertifikat vorlegt, den Einbürgerungstest besteht und nicht durch eigenes Verschulden Sozialhilfe (ALG-II) bezieht.

In der Ehe mit einem Deutschen kann die Zeit auf drei Jahre verkürzt werden, dann sind die Hürden höher.

Wenn Du in ein anderes EU-Land ziehen willst, kannst Du das als Unionsbürger machen und Deine Ehefrau auch mitnehmen. In Spanien könnte sie später die spanische Staatsangehörigkeit beantragen. In der Schweiz könnte sie später die Staatsangehörigkeit der Schweiz beantragen. Das richtet sich dann nach den Gesetzes des Landes, in dem Ihr gerne leben wollt. Eine Privilegierung durch Deine Staatsangehörigkeit ergibt sich dort natürlich in der Regel nicht, weil (fast) alle Länder dazu neigen, nur eigene Staatsangehörige zu bevorzugen, wenn es um die Einbürgerung von Ehepartnern geht.
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Antwort #2 - 27.03.2015 um 15:09:53
 
mrgoodkat schrieb am 27.03.2015 um 14:51:07:
[...]am besten ohne A1 oder andere Tests. [...] und bei weiten genug Erspartes (6 stellig savings) [...]


Versuch es mit Malta, Zypern oder Spanien. Dort kann man Staatsangehörigkeiten kaufen. Deutschland macht sowas nicht fürs Geld (und das ist auch gut so)

Aber bevor du es machst.... Soweit ich weiß verliert man die chinesische Staatsangehörigkeit, falls man eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt (auch im übertragenen Sinne).

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Antwort #3 - 27.03.2015 um 15:13:44
 
Zitat:
Ich bin Deutscher Staatsbuerger, in D. abgemeldet


Da du scheinbar in China lebst und deine Frau auch, geht so etwas erstmal überhaupt nicht!
Du kannst erstmal das Familienzusammenführungsvisum beantragen....dazu musst du eine Adresse in Deutschland (du müsstest dich vermutlich wieder in Deutschland anmelden), ein A1 Zertifikat für deine Frau und eine KV für deine Frau (da du vermutlich nicht mehr in der GKV bist) nachweisen
Dann könnte deine Frau nach Deutschland zu Dir ziehen! Für einen Deutschen Pass bedarf es dann deutlich mehr...unter anderem B1, nachweis Einkommen, Rentenansprüche usw.

Zitat:
weiterhin für unsere Firma in China arbeitent

Das geht ebenfalls nicht....AT für deine Frau bedeutet, dass sie in D leben will! Ist Sie länger als 6 Monate nicht in D, verfällt i.d.R. der AT
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mrgoodkat
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Antwort #4 - 27.03.2015 um 15:16:01
 
Aras schrieb am 27.03.2015 um 15:09:53:
Versuch es mit Malta, Zypern oder Spanien. Dort kann man Staatsangehörigkeiten kaufen. Deutschland macht sowas nicht fürs Geld (und das ist auch gut so)

Aber bevor du es machst.... Soweit ich weiß verliert man die chinesische Staatsangehörigkeit, falls man eine andere Staatsangehörigkeit erwirbt (auch im übertragenen Sinne).



Das sie die CN Staatsbuergerschaft verliert ist uns bewusst. Investment Visa waehre der letzte Weg, da koennten wir ja ebenso gut in AU/NZ investieren.
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Antwort #5 - 27.03.2015 um 15:18:05
 
Zitat:
Investment Visa waehre der letzte Weg, da koennten wir ja ebenso gut in AU/NZ investieren.

Sicher, wenn man lieber nach NZ / AU will, anstatt nach D  Laut lachend

USA / Can würde auch gehen, man muss halt wissen was man will....aber so schnell bekommt man in diesen Ländern auch keinen Pass
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mrgoodkat
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Antwort #6 - 27.03.2015 um 15:20:13
 
deerhunter schrieb am 27.03.2015 um 15:13:44:
Da du scheinbar in China lebst und deine Frau auch, geht so etwas erstmal überhaupt nicht!
Du kannst erstmal das Familienzusammenführungsvisum beantragen....dazu musst du eine Adresse in Deutschland (du müsstest dich vermutlich wieder in Deutschland anmelden), ein A1 Zertifikat für deine Frau und eine KV für deine Frau (da du vermutlich nicht mehr in der GKV bist) nachweisen
Dann könnte deine Frau nach Deutschland zu Dir ziehen! Für einen Deutschen Pass bedarf es dann deutlich mehr...unter anderem B1, nachweis Einkommen, Rentenansprüche usw.

Das geht ebenfalls nicht....AT für deine Frau bedeutet, dass sie in D leben will! Ist Sie länger als 6 Monate nicht in D, verfällt i.d.R. der AT


Vielen Dank fuer die Antwort. Addresse in Deutschland duerfte kein problem sein, evtl koennte mir ja mein Bruder einen Teil seinens Hauses untervermieten. (Geht das?)
Wie werden denn die 6 Monate kontrolliert? Wir koennen ja von CH zurueck fliegen Zwinkernd
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Antwort #7 - 27.03.2015 um 15:25:48
 
Es ist nicht nur eine Adresse gefordert, sondern dass man tatsächlich sich auch hier aufhält und lebt.

Außerdem braucht die Frau zur Einbürgerung Sprachkenntnisse auf B1-Niveau.

Also offen gesagt, gibt es genug "schlaue" die den Scheinehemist in Deutschland versuchen und daran scheitern. Glaubst ja nicht im ernst, dass du mit dem Scheinwohnsitz durchkommst...
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Antwort #8 - 27.03.2015 um 15:26:37
 
Änderung:
Wie werden denn die 6 Monate kontrolliert? Wir koennen ja von CH zurueck fliegen

Stempel im Pass, usw. So etwas lässt sich einfach überprüfen und macht keinen Sinn! Mann lässt Sie überhaupt nicht mehr einreisen, wenn der AT abgelaufen ist und es an der Grenze (Flughafen) festgestellt wird!

Nur eine Adresse nutzt nichts, deine Frau muss zusammen mit Dir die Ehe in Deutschland leben
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Antwort #9 - 27.03.2015 um 15:37:22
 
mrgoodkat schrieb am 27.03.2015 um 15:20:13:
Wie werden denn die 6 Monate kontrolliert? Wir koennen ja von CH zurueck fliegen Zwinkernd


Wenn sie wieder nach China umzieht, das ist an den Stempeln erkennbar, müsste sie wieder einreisen, wenn sie eingebürgert werden soll. Dann werden ab der nächsten Einreise die acht Jahre (ggf. mit Verkürzungen) gezählt. Die Zeit läuft dann einfach neu an.

Vor der letzten "großen" Gesetzesänderung wurden 15 Jahre Leben in Deutschland verlangt, bevor ein Einbürgerungsrecht da war. Da steckt schon eine Absicht dahinter.
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Antwort #10 - 27.03.2015 um 16:08:19
 
Da bekommt man also als Immobilieninvestor in Malta einfacher einen EU Pass als ein Ehegatte. Ganz grosses Kino.

Im Ernst, Ich habe mir das wohl viel zu einfach vorgestellt. Ich habe unter anderem angenommen das man keine Stempel bekommt wenn man eine AE hat, wie zb. in HK.

Mal schauen vllt finde Ich hier ja einen Anwalt der sich auf EU Einwanderungen spezalisiert.

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Antwort #11 - 27.03.2015 um 16:24:12
 
Deutschland hat schliesslich einen Ruf zu verlieren und muss sich nicht mit so Kleckerländern vergleichen.
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Antwort #12 - 27.03.2015 um 16:29:51
 
mrgoodkat schrieb am 27.03.2015 um 15:20:13:
Wie werden denn die 6 Monate kontrolliert? Wir koennen ja von CH zurueck fliegen

Spätestens hier wird die Grauzone verlassen und damit ist Schluss...

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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