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Asylantrag in D nach Einreise mit französischem Schengen-Visum (Gelesen: 1.304 mal)
Themen Beschreibung: Wie funktioniert das mit Dublin III?
cabrio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Asylantrag in D nach Einreise mit französischem Schengen-Visum
18.03.2015 um 16:54:53
 
Bedrohter Pakistaner, 25 Jahre alt, hat ein französisches Schengen-Geschäftsvisum bekommen und ist damit eingereist. Er hat nun in Deutschland Asyl beantragt, weil hier Verwandte (zwei Geschwister) von ihm leben.

Nach Dublin III wäre Frankreich für das Asylverfahren zuständig. Deutschland könnte sich aber für zuständig erklären.

Hat jemand hier Erfahrungswerte, ob in solchen Fällen regelmäßig nach Frankreich abgeschoben wird? Und wenn ja: Wie kann man Einfluss darauf nehmen, dass D sich für zuständig erklärt?

Bis jetzt hat er noch nicht gesagt, dass seine Geschwister hier leben, weil er sie nicht belästigen möchte. Würde es helfen, wenn er das dem Bundesamt sagt?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.03.2015 um 16:57:49
 
Ja, Frankreich ist zuständig, und Deutschland (BAMF) wird regelmäßig die Durchführung eines Asylverfahrens ablehnen.

Einem gesunden 25-jährigen Geschäftsmann wird es nichts nützen, dass Geschwister in Deutschland leben. Das wäre nur bei einem 14-jährigen relevant, wenn hier z.B. eine 28-jährige Schwester lebt.

Er kann es einfach versuchen, Brief an das BAMF schreiben. Das BAMF darf grundsätzlich den Selbsteintritt entscheiden, also freiwillig den Asylantrag bearbeiten.
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