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Ausreise aus der Dominikanischen Republik mit Deutschem Kind und nur einem Elternteil (Gelesen: 1.325 mal)
pica_pollo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausreise aus der Dominikanischen Republik mit Deutschem Kind und nur einem Elternteil
03.03.2015 um 15:43:51
 
Hallo,
ich mache hier mal ein neues Thema auf und hoffe das ich noch in der richtigen Rubrik bin.

Für alle die es interessiert hier der vorherige Fall
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1421421754

Status jetzt ist das meine Freundin nun ein gültiges Schengenvisum hat.

Meine Frage ist ob es reichen würde wenn sie mit
Ihrem Reisepass + Schengenvisum
Dem Deutschen Kinderreisepass unserer Tochter
Und der Geburtsurkunde der Tochter
ausreist?

Oder müsste Sie noch eine Vollmacht von mir haben wo drin steht das ich sie zur Ausreise mit der kleinen bevollmächtige?

Wäre eigentlich Quatsch aber ich weiss nicht wie die Migracion in der Dominikanischen Republik tickt.

Was noch zu erwähnen wäre ist das ich das Flugticket für die beiden bezahle von der Rep. Dom. nach D. Und da steht ja als Auftraggeber mein Name drin.

Meine Tochter hat meinen Nachnamen. Meine Freundin und ich sind nicht verheiratet.

Danke für Infos!
Smiley

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Niedersax
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.03.2015 um 16:08:34
 
Nicht nur die Migracion, sondern auch die Airline kann schon mal stutzig werden, wenn Mutter und Kind mit unterschiedlichen Nachnamen reisen, von daher ist die Geburtsurkunde absolut zu empfehlen.

Hat das Kind ausser der deutsche noch eine andere StA? Falls haitianisch seitens der Mutter, in welchem Pass klebt die Aufenthaltserlaubnis für die Dom.Rep.?
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pica_pollo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 03.03.2015 um 23:26:23
 
@Niedersax
Da die Domis grosse Rassisten vor dem Herrn sind hatte die kleine bis vor kurzem gar keine Staatsangehörigkeit.

Nun hat sie die Deutsche.

Die Aufenthaltserlaubnis für die Rep. Dom. klebt im Pass der Mama. Diese muss sich als Haitianerin ein mal im Jahr ein Visum erkaufen für 220 USD.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 04.03.2015 um 08:23:48
 
pica_pollo schrieb am 03.03.2015 um 23:26:23:
Diese muss sich als Haitianerin ein mal im Jahr ein Visum erkaufen für 220 USD.

Du meinst sicher die Aufenthaltserlaubnis, aber die gibt es m.W. nirgendwo zum Nulltarif. Auch in Deutschland müssen Ausländer dafür bezahlen.
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