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Hartz4 (Gelesen: 1.039 mal)
Feuerfisch
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i4a rocks!


Beiträge: 150
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hartz4
23.02.2015 um 23:28:07
 
Hallo,

Wenn ich mit meiner Frau (Afrikanerin) verheiratet bin und sie hier in Deutschland mit mir lebt bekommen wir dann Unterstützung bis sie Arbeit gefunden hat, da ich noch Unterhaltszahlungen meiner 2 Kinder aus erster Ehe zahlen muss.

Gibt es im I-net einen Berechner wo man die Unterhaltszahlungen mit angeben kann zur Berechnung.

Danke

Gruss Gerald
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Aras
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Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hartz4
Antwort #1 - 24.02.2015 um 09:02:36
 
Muss dich enttäuschen. Unterhaltszahlungen sind nicht als Ausgaben anrechnungsfähig. Wenn ihr sozialhilfebedürftig werdet, dann seid ihr unter der Pfändungsschutzgrenze. D.h. deine zu leistenden Unterhaltszahlungen müssen reduziert werden, aber nicht durch den Staat aufgestockt werden.
Wenn die Bedarfsgemeinschaft deiner Kinder bereits Sozialleistungen erhält, dann wird das Jobcenter den Ausfall kompensieren.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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