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Masterarbeit mit Aufenthaltstitel erteilt vom Schweden (Gelesen: 1.926 mal)
morice_89
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22.02.2015 um 20:20:44
 
Guten Abend,

ein Freund von mir (Staatsangehörigkeit: Ägypten) wohnt/Studiert mit AE in Schweden, er will seine Masterarbeit in Stuttgart machen. Er hat einen Vertrag unterschrieben und laut der Vertag, er bekommt eine Vergütung. eine gultige ZAV ist schon vorhanden. Die beabsichte Aufenthalt ist voraussichtlich mehr als 3 Monaten.

ist ein Visum für ihn vor der Einreise nach Deutschland von der AV in schweden erförderlich oder darf er direkt bei der zuständigen AB in Deutschland einem entsprechendem AE beantragen, da er schon ein AE in anderem EU Staat besitzt?

Falls ein Visum erförderlich ist, wie Lange dauert die bearbeitung bzw. muss die AB mit der Entscheidung des Visums beteiligen oder darf die AV allein entscheidet? in dem zweiten Fall ist die Bearbeitung m.E. 1-2 Wochen.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Freundliche Grüße
Mo.
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« Zuletzt geändert: 22.02.2015 um 20:30:46 von morice_89 »  
 
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Antwort #1 - 22.02.2015 um 22:14:20
 
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morice_89
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Antwort #2 - 23.02.2015 um 10:07:26
 
Ja, eben.
Aber die SB wollte ihn zur Polizei schicken, als er zu ihr gekommen ist, um ein Aufenthaltsgenehmigung zu beantagen, aufgrund dessen , dass er ein Beruf übt ohne dementsprechend Erlaubnis. Obwohl er nur seit eine Woche hier ist, und hat noch nicht angefangen. Kann das sein, weil in seinem Vertrag steht, dass die Arbeitsverhältnis ab dem 16.02. besteht, ohne Provision dass diese von der Aufenthaltsgenehmigung abhängig ist?
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Antwort #3 - 23.02.2015 um 10:24:59
 
erne schrieb am 22.02.2015 um 22:14:20:


39 Nr. 6 AufenthV erfordert einen (strikten) Rechtsanspruch auf einen AT, der ist hier - wo eigentlich eine Erwerbstätigkeit beabsichtigt ist - nicht der Fall sofern die Voraussetzungen für eine Blaue Karte nicht vorliegen oder der Ausl. keinen DA-EU besitzt. Es muss hier also ein Visumverfahren durchlaufen werden.

morice_89 schrieb am 22.02.2015 um 20:20:44:
eine gultige ZAV ist schon vorhanden.

Wenn ZAV = Zustimmung der Agentur für Arbeit sein soll frage ich mich, wie das zustande gekommen ist. Die ZAV wird nämlich dann beteiligt, wenn konkret ein Aufenthaltstitel beantragt wird. 
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« Zuletzt geändert: 23.02.2015 um 10:39:47 von N/V »  
 
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Antwort #4 - 23.02.2015 um 10:44:15
 
Zitat:
frage ich mich, wie das zustande gekommen ist.

Indem der Arbeitgeber vorab angefragt hat.

Vorabzustimmungen der BA bekommen wir gar nicht so selten schon mit dem Antrag auf den Tisch ...
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morice_89
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Antwort #5 - 23.02.2015 um 12:17:51
 
Der Arbeitgeber hat ihm sie ZAV geschickt.
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