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Gebühren für Namensänderung (Gelesen: 1.582 mal)
Berliner2
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i4a rocks!


Beiträge: 16
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gebühren für Namensänderung
19.02.2015 um 23:34:16
 
Hallo,

ich habe folgende Frage:
Ich bin 18 Jahre alt und möchte einen Teil meines Nachnamens streichen, weil er zu lang und aufwändig zu schreiben ist. Laut Standesamt sollte das auch realisierbar sein.

Das Problem ist nun, dass die Kosten zwischen 2,5 € und 1022 € liegen, und diese erst im nachhinein festgestellt werden.

Da ich aber nur Abiturient bin und kein eigenes Einkommen habe, kann ich es nicht riskieren den Antrag auf gut Glück zu stellen und im schlimmsten Fall eine Rechnung über 1022 € zu erhalten.

Laut Informationsblatt des Standesamtes sind Ermäßigungen möglich, vorausgesetzt wird das Nachweisen der Einkommensverhältnisse.

Die Frage ist aber nun, zähle ich als Schüler ohne eigenes Einkommen als mittellos und ermäßigungsberechtigt? Oder wird auf das Einkommen meiner Eltern geguckt, bei denen ich noch wohne?

P.S: meine Eltern weigern sich mehr als einen minimalen Anteil der Gebühren zu zahlen.

Danke im Voraus.
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Aras
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Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.02.2015 um 01:22:10
 
Das musst du mit dem Kostenbeamten klären. Du kannst fragen wer die Höhe der Gebühr festlegt und diese Person genau ausfragen.

Kostenschuldner bist du als Antragsteller und als alleiniger Interessenschuldner(die Namensänderung betrifft nur dich), sodass nur deine höchstpersönlichen Einkommensverhältnisse zählen. Wahrscheinlich bist du ermäßigungsberechtigt, da dir zumindest in irgendeiner Weise Unterhalt gewährt wird.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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namaskaram
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i4a rocks!


Beiträge: 232
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 20.02.2015 um 08:02:57
 
Bei meiner Vornamensänderung war es so, dass ich die Hälfte des Betrages bei Antragstellung bezahlen musste. Diesen Teil hätte ich auch nicht zurück bekommen, wenn der Antrag abgelehnt worden wäre. Die zweite Hälfte war dann fällig bei Genehmigung des Antrages.

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