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Wiedereinreise durch Heirat und aufhebung der Sperre!! (Gelesen: 3.086 mal)
Bina85X
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02.02.2015 um 22:06:20
 
Hallo ihr Liebe,

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Mein Freund hat Illegal ca. 2 Jahre mit Unterbrechung hier in Deutschland gelebt.
Er hat mit seinem Freund ziemlich scheiße gebaut und wurde wegen schweren Diebstahl in mehreren Fällen durch die Staatsanwaltschaft Gießen zu 22 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er hat 9 Monate von den 22 Monaten abgesessen und sollte sich bei der Ausländerbehörde in München wegen der Ausreise melden, weil er dort ursprünglich bei seinem Onkel war.

Er hat das Land freiwillig verlassen, somit sind keine  Abschiebekosten entstanden. Er hat aber einen Einreiseverbot von 5 Jahren bekommen. Er hat das Land im Oktober verlassen.

Nun haben wir beschlossen das wir doch heiraten wollen und nun meine Frage. Ich habe die Deutsche Staatsangehörigkeit.

1) Wie ist die Vorgehensweise??
Ich hatte mit der Sachbearbeiterin in München telefoniert die sich doch recht zuvorkommend gezeigt hat und evtl. die Einreisesperre aufheben würde aber ich trau den nicht so ganz.

2) Er hat ja nur 9 Monate abgesessen, nun nehmen wir an dass ein  Haftbefehl erlassen worden ist. Kann man den Haftbefehl vorübergehend aufheben lassen bis er wieder eingereist ist?

3) Er spricht fließend Deutsch weil er deutsch in der Schule in Bosnien hatte.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen?!

MfG
Bina
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Antwort #1 - 02.02.2015 um 23:03:51
 
Bina85X schrieb am 02.02.2015 um 22:06:20:
1) Wie ist die Vorgehensweise??

um was zu erreichen?
Zum Heiraten empfehle ich da dann sein Heimatland. Was dafür nötig ist, erfahrt ihr beim dortigen Standesamt.
Erst nach Eheschliessung kann er dann auf Antrag die Einreisesperre befristen lassen.
Ob die Einreisesperre für ein Eheschliessungsvisum befristet wird, bezweifle ich etwas.


Bina85X schrieb am 02.02.2015 um 22:06:20:
2) Er hat ja nur 9 Monate abgesessen, nun nehmen wir an dass einHaftbefehl erlassen worden ist. Kann man den Haftbefehl vorübergehend aufheben lassen bis er wieder eingereist ist?


ähem, "bis er wieder eingereist ist"?
Nun, er wird ja erst bei der Einreise festgenommen, also eben "wenn er wieder eingereist ist".
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Bina85X
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Antwort #2 - 02.02.2015 um 23:13:15
 
Es war auch so geplant dass wir unten heiraten, die frage ist nur ob die Möglichkeit besteht dass die Einreisesperre komplett aufgehoben werden kann?? Ihm wurde gesagt dass wenn er eben eine Deutsche Staatsbürgerin heiratet dies auf jeden Fall möglich ist.

Ich weiß ja dass er bei der Einreise dann festgenommen wird, meine Frage habe ich falsch formuliert. Besteht die Möglichkeit dass man den Haftbefehl dann über einen Anwalt aufhebt damit er sich hier nochmal rechtlich vertreten lässt??
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grisu1000
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Antwort #3 - 03.02.2015 um 00:10:32
 
Bina85X schrieb am 02.02.2015 um 23:13:15:
Besteht die Möglichkeit dass man den Haftbefehl dann über einen Anwalt aufhebt damit er sich hier nochmal rechtlich vertreten lässt?? 


Er ist doch rechtskräftig veruteilt worden? Was soll da noch vertreten werden??  Reist er wieder ein, hat er seine Reststrafe abzusitzen.

Ob er dann vorzeitig entlassen werden kann, ist eine andere Frage. Aber IMHO nicht mit über 50% Reststrafe.
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Antwort #4 - 03.02.2015 um 00:11:15
 
Hi,

irgendwas passt da nicht. Von 22 Monaten nur 9 Monate abgesessen und freiwillig ausgereist?
Nach nur 9 Monaten kann er doch nicht auf Bewährung entlassen worden sein und dann freiwillig ausreisen.
Selbst für eine Abschiebung aus der Haft wäre das viel zu früh.
U-Haft angerechnet?
Aus der Haft abgeschoben?
Kläre das bitte mal. So wie Du es schreibst kann das mMn. nicht sein.

Wenn ein Haftbefehl besteht könnte der höchstens ausgesetzt werden. Nur weil er erstmal mit seiner Frau zusammenleben will um in Ruhe gegen den Haftbefehl anzugehen wird das garantiert nicht funktionieren.
Wenn er direkt aus dem Knast abgeschoben wurde  fährt er auch gleich direkt wieder ein (wenn die Haftstrafe nicht verjährt ist, das dürfte sie hier nicht sein).
Anwaltlich vertreten lassen kann man sich auch wenn man gesiebte Luft atmet.

Als erstes sollte er sich mal mit der STA in Verbindung setzen, ob denn nun noch ein Haftbefehl besteht. Gegen den könnte er wohl erstmal nichts machen.
Dann muß er sich nach der Heirat bei der ABH um die Befristung der Einreisesperre kümmern. Die wird nicht gelöscht sondern ev. auf kürzer befristet. Im besten Fall auf sehr bald nach der Heirat.

Gruß,
Norbert
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Antwort #5 - 03.02.2015 um 11:46:35
 
Wie nixwissen schon schrieb, kann das so eigentlich nicht passiert sein.
Es macht eigentlich nur unter Anrechnung von U-Haft Sinn.
Wenn er selber ausgereist ist, kann die Entlassung eigentlich nur im Rahmen einer bedingten Entlassung nach § 57 StGB erfolgt sein.
So er gegen etwaige Bewährungs- oder Meldeauflagen nicht verstossen hat, dürfte es auch keinen Haftbefehl geben.
Aber ohne weitere Infos macht das ganze keinen Sinn.
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