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Einbürgerung (Gelesen: 805 mal)
asdberlin
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i4a rocks!


Beiträge: 12

München, Bayern, Germany
München
Bayern
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung
02.02.2015 um 14:11:05
 
Hallo an Alle

Ich komme aus Syrien. Ich habe von OKT 2003 bis MÄR 2006 in DE studiert.
Also 2,5 Jahre
. Ich habe danach DE verlassen.

Ich bin mit einem neuen Visum nach Berlin gekommen im NOV 2007. Ich habe seitdem an der UNI promoviert mit einem AT nach §16. Ich habe jetzt einen Job in München gefunden und habe einen neuen AT nach §18 bekommen. (
Also ca. 7 Jahre
).

Ich habe vor, demnächst die Einbürgerung zu beantragen. Miene Fragen lauten:

1. Ist es besser oder schneller, in Berlin oder in München zu beantragen?

2. Zählen meine Studienjahre als halb oder ganz, es gibt dazu viele Theorien?

Vielen Dank
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 02.02.2015 um 14:34:40
 
asdberlin schrieb am 02.02.2015 um 14:11:05:
1. Ist es besser oder schneller, in Berlin oder in München zu beantragen?

Das kannst Du Dir nicht aussuchen, Du musst die Einbürgerung dort beantragen, wo Du wohnst.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Odysseus
Experte
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 02.02.2015 um 16:21:07
 
Du musst die EB - schließe mich insoweit dem Vorschreiber an - in München beantragen, da Du dort offensichtlich Deinen Lebensmittelpunkt hast. Wobei hier die Problematik liegt, dass die Studienzeiten bei der EB nach § 10 in BY nicht anerkannt werden.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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