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Geburtsurkunde wird nicht erteilt (Gelesen: 22.381 mal)
Themen Beschreibung: Geburtsurkunde für unsere in Deutschland geborene Tochter wird nicht erteilt.
erne
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Antwort #45 - 28.07.2015 um 19:12:00
 
auf deutschen Geb.Urkunden werden meines Wissens nur die *ausländischen* Staatsangehörigkeiten vermerkt.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht vermerkt. Ist normal so.
Die deutsche Staatsangehörigkeit hat man auch nicht aufgrund der Geb.Urkunde.

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Richter
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Antwort #46 - 05.08.2015 um 16:36:53
 
erne schrieb am 28.07.2015 um 19:12:00:
auf deutschen Geb.Urkunden werden meines Wissens nur die *ausländischen* Staatsangehörigkeiten vermerkt. 

Stimmt so nicht. Aras hat im letzten Post § 59 PStG zitiert, dort ist von der Staatsangehörigkeit keine Rede.

Im Geburtenregister wird auf die Staatsangehörigkeit der Eltern hingewiesen, wenn diese nicht deutsch sind und die ausländische Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist. Außerdem wird auf einen evtl. Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes nach § 4 Abs. 3 StAG hingewiesen.
Das steht in § 21 Abs. 3 PStG.

Die Hinweise im Geburtenregister werden nicht in die Geburtsurkunde übernommen. Will man auch die Hinweise mit in einer Urkunde haben, muss ein beglaubigter Registerauszug ausgestellt werden.

Gruß
Richter
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