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Geburtsurkunde wird nicht erteilt (Gelesen: 22.376 mal)
Themen Beschreibung: Geburtsurkunde für unsere in Deutschland geborene Tochter wird nicht erteilt.
Zasi
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30.01.2015 um 22:43:32
 
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

ich wende mich an Sie aus folgenden Grund:
am 09.01.2015 ist unsere Tochter zur Welt gekommen. Meine Lebensgefährtin befindet sich im Trennungsjahr von Ihrem Mann.
Das Gericht hat am 04.12.2014 die Scheidung vollzogen. Leider verwehrt das Standesamt die Vaterschaftsanerkennung und Aushändigung der kompletten Urkunde aus folgenden Gründen:
- es fehlt eine Legalisation auf der Geburtsurkunde der Mutter
- das Urteil in Frankfurt am Main sei noch nicht rechtskräftig, da ein Stempel fehle
Meine Frage an Sie: mit einem Vaterschaftstest muss doch die Vaterschaft anerkannt werden. An wen muss ich mich wenden? Ich bin in finanziellen Schwierigkeiten, weil ich noch keine Urkunde zur Anforderung des Elterngeldes erhalten habe. Es kann doch nicht sein, dass man in diesem Fall benachteiligt wird! Bitte helfen Sie uns. Ich habe etwas von einem beglaubigten Registerauszug gelesen, der auch ausreichen soll. Muss das Standesamt uns diesen herausgeben?

Ach ja und weil wir noch nicht verheiratet sind und ich den Beitrag über Heiraten in Dänemark gelesen habe. Wir werden das nach dieser Erfahrung auch dort tun. DANKE Deutschland für Deine Bürokratie. Warum bezahle ich immer so hohe Steuern... grummel...
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Antwort #1 - 31.01.2015 um 13:22:04
 
Der Rechtskraftsvermerk fehlt auf dem Sccheidungsbeschluss. Du gehst mit dem Scheidungsbeschluss zum (Amts?-)gericht Frankfurt und lässt dir von der Geschäftsstelle  zuständigen Kammer den Stempel draufmachen. Kostet soweit ich weiß nichts und geht ruckzuck.

Vaterschaftsanerkennung geht auch beim Notar, kostet nur etwas. Dann ist die Legalisation der Geburtsurkunde der Mutter egal.

Auf den beglaubigten Registerauszug habt ihr Anspruch.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 31.01.2015 um 15:01:19
 
Das Scheidungsurteil betrifft Dich oder Deine Lebensgefaehrtin?
Frage dies, da Du ja schreibst diese befindet sich im Trenungsjahr..

ansonsten, damit Du das Standesamt besser verstehst..
lese mal im BGB nach besonders zu Paragraph 1593 BGB und den nachfolgenden..

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Zasi
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Antwort #3 - 02.02.2015 um 14:11:52
 
Ok BGB gelesen, d.h. das Amt möchte warten, damit evtl. Ansprüche geklärt sind?

Frankfurt ist von uns 700 km entfernt, da fahre ich nicht mal eben schnell hin  Zwinkernd

Ich habe mittlerweile bei der Ausländerbehörde Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt. Fühle mich schikaniert.  Laut lachend

Jetzt weiß ich, wo meine Steuergelder verpulvert werden...  Ärgerlich
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Antwort #4 - 02.02.2015 um 14:28:33
 
Lebst Du in D?  700 km nach Frankfurt?
Schikane des Standesamtes????

Hast Du den BGB Text verstanden.. ein nach Aufloesung der Ehe (Scheidung ist eine Art der Aufloesung) gilt als ehelich wenn es innerhalb von x Tagen nach Aufloesung geboren wurde..
damit ist erst mal der Ex der Vater...
Warum hier im Userforum und nicht bei Personenstandsrecht gepostet.. dort wuerden dir Experten des Personenstandsrechtes antworten..
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Antwort #5 - 03.02.2015 um 15:44:42
 
Hallo Einbeck,

gut dann ist der EX erst mal der Vater. Und jetzt? Vaterschaftstest und weiter?

Aktuelle Lage:
Sowohl Standesamt, als auch Ausländerbehörde reagieren nicht.
Wie soll ich unser Recht auf Registerauszug geltend machen?

Habe gestern von einem Fall gelesen, da hat das Amt behauptet, dass ein Geschäft geschlossen wurde, was gar nicht geschlossen wurde. Der Mann lehnte sich zurück und sagte sich, dann ist das halt so. Wir machen weiter.

Vielleicht sollte ich mir einfach sagen: meine Tochter existiert nicht. Das Elterngeld kann ich nachfordern. Das Kindergeld kann ich nachfordern. Dem Staat auf der Tasche liege ich im Moment sowieso. Also egal Mutter Deutschland  Traurig

Zusammen gefasst:
- uns fehlt eine Geburtsurkunde oder der beglaubigte Registerauszug zur Beantragung der Gelder
- alle, die Geld von uns wollen (z.B. unser Vermieter) machen Stress. Ich habe mein Vertrauen in unser System verloren.
Es ist bitter, aber auch wenn ich nichts von PEGIDA halte, ich verstehe warum viele dort mitmarschieren.

Aber warum mache ich mir Stress? Weil ich meine Tochter ernähren will. Würde ich das nicht wollen, dann müsste ich meine Lebensgefährtin nur vor die Tür setzen. Sie würde hungern, das Kind würde hungern. Sie käme ins Krankenhaus, das Kind käme ins Krankenhaus. Vater Staat müsste beide ernähren und ich könnte grinsen. Ich glaube es gibt brutale Menschen, die das wirklich so durchziehen könnten. Aber ich kann das nicht. Ich werde mich verschulden, damit wir leben können. Was kann ich sonst tun?
Ich bin verzweifelt.  unentschlossen

Ach ja und ich lebe in Deutschland. Vielleicht die nördlichste Sackgasse, aber ich lebe in Deutschland.
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Antwort #6 - 03.02.2015 um 16:24:50
 
Was soll das Drama? Finde du übertreibst.

Hast du überhaupt das Amtsgericht angerufen und gefragt ob man ein Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftsvermerk zusenden kann? Anwalt in Frankfurt beauftragen, der das mal schnell besorgt?

Die Mutter hat Anspruch auf diese Geburtsbescheinigung. Man kann ja auch das Standesamt darauf verklagen auf die Legalisation zu verzichten.

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Antwort #7 - 03.02.2015 um 16:56:01
 
Ich übertreibe? Aus meiner Sicht nicht, denn dem Amt ist es egal ob wir hungern. Ein Hungerstreik mit Presse wäre auch noch eine Möglichkeit.

Ja das Amtsgericht versuchen wir täglich dazu zu bewegen, ohne Erfolg. Anwalt wird der nächste Schritt sein.

Schön, dass man Anspruch hat. Aber wie mache ich ihn geltend? Wahrscheinlich nur mit Anwalt... grummel...
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Antwort #8 - 03.02.2015 um 17:14:23
 
Also Hungerstreik mit Presse sieht mir nicht nach sinnvoller Tätigkeit aus.

Also § 1593 sieht mir nicht anwendbar aus, da die Ehe nicht durch Tod sondern durch eine Scheidung aufgelöst wurde.

Somit sehe ich hier einfach nur plumpes Gerede.. Sry, aber man kann doch im Interesse der Frau davon ausgehen, dass sie ein Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk in ihren Unterlagen mitführen sollte. Im Zweifel kann auch das Standesamt sich beim Amtsgericht über die Rechtskraft informieren, aber ich sehe hier auch ein bisschen Faulheit auf eurer Seite.

Und zweitens solltest du einfach mal mit dem Standesbeamten reden, ob er von der Legalisierung abweichen kann. Wenn nicht, dann die Standesamtsaufsicht hinzuziehen, vielleicht können die noch was bewegen.

Wenns nicht geht, macht ihr eine notarielle Vaterschaftsanerkennung.

Und dann könnt ihr auch entsprechend klagen.

Aber mit Pegida-, Frau-vor-die-Tür-Setzen- oder Hungerstreik-Argumenten kommt man inhaltlich nicht weiter.
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Antwort #9 - 03.02.2015 um 17:21:35
 
Zasi schrieb am 03.02.2015 um 15:44:42:
gut dann ist der EX erst mal der Vater. Und jetzt? Vaterschaftstest und weiter?


was ist denn jetzt so schwierig an der Situation?

1.) eine Vaterschaftsanerkennung ist nicht zielführend, da es sich vermutlich um ein ehelich geborenes Kind handelt (Scheidung 4.12., dann wird das Urteil getippt und zugestellt und dann nochmal  ein Monat Frist für Rechtsmittel. Kaum anzunehmen, dass das bis zum 09.01. schon durch war). Also ist der Ex der rechtliche Vater.

2.) Das Standesamt hat daher zunächst (zweckgebundene) Geburtsbescheinigungen auszustellen mit dem Ex und der Mutter als Eltern. Damit können ggf. Leistungen beantragt werden.

3.) Der Ex ist als rechtlicher Vater unterhaltsverpflichtet.

4.) Vaterschaftsanfechtung am Amtsgericht ist unvermeidlich. Es sei denn, der Ex stimmt einer Vaterschaftsanerkennung noch zu, § 1599 Abs. 2 BGB. Das müsste aber auch erstmal geklärt werden.

5.) Scheidungsurteil mit Rechtkrafvermerk kann man problemlos beim Amtsgericht anfordern, bei dem die Scheidung stattgefunden hat. Das AG Frankfurt schickt die Urteile mit RKV normalerweise automatisch raus, wenn die Rechtskraft (sicher) eingetreten ist. Ansonsten: Anruf, Fax oder Brief genügt.

6.) Legalisation der Geburtsurkunde der KiMu ist wohl auch unvermeidlich, wenn das für Urkunden aus diesem Land nur so geht. Näheres dazu findet man eigentlich auf der Webseite der deutschen Botschaft in dem jeweiligen Land.

Zasi schrieb am 03.02.2015 um 16:56:01:
Ja das Amtsgericht versuchen wir täglich dazu zu bewegen, ohne Erfolg. 


aha. Vielleicht ist die Scheidung auch noch gar nicht rechtskräftig? Dann könnte das AG auch nichts tun. Außerdem ist ja ohnehin wohl eine Vaterschaftsanfechtung erforderlich, die zumindest einige Monate dauern wird. Also besteht doch mit dem Rechtskrafvermerk keine besondere Eile. Oder?
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Antwort #10 - 03.02.2015 um 20:00:05
 
Natürlich besteht Eile, da Elterngeld nach 3 Monaten verfällt.

ad 1) ja diese schwebt, die Gerichtsverhandlung war am 04.12.

ad 2)  nein, es können keine Leistungen damit beantragt werden, da ich Elterngeld erhalten soll, diese Leistung nach 3 Monaten verfällt und  wie wir feststellen, im den nächsten Monat nichts passieren wird

ad 3) meine Lebensgefährtin möchte aber nicht an ihn herantreten

ad 4) ?Kostet Zeit und Geld? Ach, mittlerweile ist es mir egal. Bin nur noch wütend auf GERMANY

ad 5) Genügt anscheinend nicht

ad 6) wir fahren einfach nach Dänemark, dort ist das nicht nötig. Dort heiraten wir und dann sollte meine Tochter schon als unsere anerkannt werden.
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Antwort #11 - 03.02.2015 um 20:09:01
 
Du gehst irgendwie kindisch mit der Sache um. Irgendwie das Ziel erreichen ohne rechts und links zu schauen - hauptsache durch die Wand - kann mächtig in die Hose gehen.

Zasi schrieb am 03.02.2015 um 20:00:05:
ad 1) ja diese schwebt, die Gerichtsverhandlung war am 04.12.


Ja, dann ist es kein Wunder, dass das Standesamt ein rechtskräftiges Urteil verlangt...

Zasi schrieb am 03.02.2015 um 20:00:05:
ad 2)  nein, es können keine Leistungen damit beantragt werden, da ich Elterngeld erhalten soll, diese Leistung nach 3 Monaten verfällt und  wie wir feststellen, im den nächsten Monat nichts passieren wird 

Du kannst zumindest beantragen und bitten, dass bis zur Klärung der Probleme nicht beschieden wird.

Zasi schrieb am 03.02.2015 um 20:00:05:
ad 3) meine Lebensgefährtin möchte aber nicht an ihn herantreten

Muss sie auch nicht. Wie wäre es den Scheidungsanwalt die Arbeit machen zu lassen?

Zasi schrieb am 03.02.2015 um 20:00:05:
ad 4) ?Kostet Zeit und Geld? Ach, mittlerweile ist es mir egal. Bin nur noch wütend auf GERMANY

Spare dir die Wut, denn die hilft nicht. Außerdem ist es nicht die Schuld Deutschlands, dass das Kind innerhalb der ersten Ehe geboren wurde.

Zasi schrieb am 03.02.2015 um 20:00:05:
ad 5) Genügt anscheinend nicht

Zumindest könnte die Mutter Elterngeld in Höhe von 300 € pro Monat für ein Jahr bzw. 150 € pro Monat für zwei Jahre.

Zasi schrieb am 03.02.2015 um 20:00:05:
ad 6) wir fahren einfach nach Dänemark, dort ist das nicht nötig. Dort heiraten wir und dann sollte meine Tochter schon als unsere anerkannt werden.

Am besten noch bevor die Scheidung durch ist, damit deine Frau Bigamistin wird?
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Antwort #12 - 03.02.2015 um 20:27:26
 
zu Punkt 3)

sie hat keinen Anwalt, es gibt nur den Anwalt des Mannes, deswegen hat sie schon kaum etwas bekommen

zu Punkt 4)

Natürlich kann Deutschland etwas für seine Gesetze! Warum erkennt man nicht nach einem Vaterschaftstest den Vater einfach an????

zu Punkt 5)

auch hier brauchen wir eine richtige Geburtsurkunde, die wir nicht erhalten haben!
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Antwort #13 - 03.02.2015 um 20:33:44
 
Zasi schrieb am 03.02.2015 um 20:27:26:
zu Punkt 3)

sie hat keinen Anwalt, es gibt nur den Anwalt des Mannes, deswegen hat sie schon kaum etwas bekommen


Das wird sie sich sicherlich überlegt haben.


Zitat:
zu Punkt 4)

Natürlich kann Deutschland etwas für seine Gesetze! Warum erkennt man nicht nach einem Vaterschaftstest den Vater einfach an????


Es wäre sinnvoll, wenn Du die Antworten oben liest. Diese Frage ist schon beantwortet.


Zitat:
zu Punkt 5)

auch hier brauchen wir eine richtige Geburtsurkunde, die wir nicht erhalten haben!


Aber der Weg zur Geburtsurkunde wurde ja oben in den Antworten beschrieben. Hast Du den schon ausprobiert?
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Antwort #14 - 03.02.2015 um 20:33:50
 
Zasi schrieb am 03.02.2015 um 20:27:26:
sie hat keinen Anwalt, es gibt nur den Anwalt des Mannes, deswegen hat sie schon kaum etwas bekommen


Bei einer Scheidung in Deutschland herrscht Anwaltspflicht. Du kannst also nicht sagen, dass sie keinen Anwalt hatte. Wenn es einen gemeinsamen Anwalt gibt, dann ist der gemeinsame Anwalt ja auch Ansprechpartner. Zumindest hättet ihr schlau sein können und direkt bei der Verkündung auf Rechtsmittel verzichten können. Dann wäre die Scheidung sofort rechtskräftig geworden und das Kind wäre unehelich geboren. Dann wäre die Vaterschaftsanerkennung problemlos möglich gewesen.

Zasi schrieb am 03.02.2015 um 20:27:26:
Warum erkennt man nicht nach einem Vaterschaftstest den Vater einfach an????

Weil die biologische Vaterschaft nicht maßgeblich ist, sondern die rechtliche. Wenn du das ändern willst, kannst du die Vaterschaft anfechten.

Zasi schrieb am 03.02.2015 um 20:27:26:
zu Punkt 5)

auch hier brauchen wir eine richtige Geburtsurkunde, die wir nicht erhalten haben!


Dann kann sie vors Sozialgericht gehen und das Elterngeld einklagen.
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