Du gehst irgendwie kindisch mit der Sache um. Irgendwie das Ziel erreichen ohne rechts und links zu schauen - hauptsache durch die Wand - kann mächtig in die Hose gehen.
Zasi schrieb am 03.02.2015 um 20:00:05:ad 1) ja diese schwebt, die Gerichtsverhandlung war am 04.12.
Ja, dann ist es kein Wunder, dass das Standesamt ein rechtskräftiges Urteil verlangt...
Zasi schrieb am 03.02.2015 um 20:00:05:ad 2) nein, es können keine Leistungen damit beantragt werden, da ich Elterngeld erhalten soll, diese Leistung nach 3 Monaten verfällt und wie wir feststellen, im den nächsten Monat nichts passieren wird
Du kannst zumindest beantragen und bitten, dass bis zur Klärung der Probleme nicht beschieden wird.
Zasi schrieb am 03.02.2015 um 20:00:05:ad 3) meine Lebensgefährtin möchte aber nicht an ihn herantreten
Muss sie auch nicht. Wie wäre es den Scheidungsanwalt die Arbeit machen zu lassen?
Zasi schrieb am 03.02.2015 um 20:00:05:ad 4) ?Kostet Zeit und Geld? Ach, mittlerweile ist es mir egal. Bin nur noch wütend auf GERMANY
Spare dir die Wut, denn die hilft nicht. Außerdem ist es nicht die Schuld Deutschlands, dass das Kind innerhalb der ersten Ehe geboren wurde.
Zasi schrieb am 03.02.2015 um 20:00:05:ad 5) Genügt anscheinend nicht
Zumindest könnte die Mutter Elterngeld in Höhe von 300 € pro Monat für ein Jahr bzw. 150 € pro Monat für zwei Jahre.
Zasi schrieb am 03.02.2015 um 20:00:05:ad 6) wir fahren einfach nach Dänemark, dort ist das nicht nötig. Dort heiraten wir und dann sollte meine Tochter schon als unsere anerkannt werden.
Am besten noch bevor die Scheidung durch ist, damit deine Frau Bigamistin wird?