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Einsperre Frist unbefristet warte zeit (Gelesen: 2.556 mal)
rocco
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i4a rocks!


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24.01.2015 um 10:40:43
 
Hallo ich bir Murat

ich vor 10 jahren in die türkei aus der haft ausgewiesen.
leider hatte ich keine ahnung das man die sperre befristen konnte.ich dachte immer das einrese verbot Lebenslang dauert.
letzte woche  habe ich ein antarg gemacht auf befristung der sperre. mein frage ist

muss ich dann wieder paar jahre warten. den antrag habe ich am 15.01.2015 gemacht.  wenn ich wüste hatte ich esvor paar jahren gestellt.nach 10 jahren wieder paar jahre zu warten bis ich einreisen darf ist traurig. unentschlossen

danke
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Aras
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Antwort #1 - 24.01.2015 um 10:49:39
 
Es ist insofern kein Problem, da es nach der Ausweisung aus der Haft einen Haftbefehl für 10 Jahre gibt. Wenn du also jetzt einreisen würdest (wenn es keine Einreisesperre gibt), dann wirst du nicht mehr verhaftet, da dann der Haftbefehl verjährt ist.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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rocco
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Antwort #2 - 24.01.2015 um 11:01:10
 
danke aras für dein antwort

was ich  wissen möchte. was jetz auf mich zu kommt.den   zeit 10 jahren bin ich in der türkei.

am 15.01.2015 habe ich ein antrag auf befristung gestellt.und ich bin zeit 10 jahren in der türkei. wie wird das gerechnet. muss ich noch paar jahre warten. .Was ist  wenn der AZB z.b sagt  das der Einreise verbot  am 15.01.2020 endet . wird die 10 jahren nicht mitgerechnet. denn sonst nochmal 5 jahre warten. unentschlossen weinend 

danke
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Aras
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Antwort #3 - 24.01.2015 um 11:10:55
 
Das Ding ist, dass es zwei dinge gibt:
1. Einreisesperre
diese ist wahrscheinlich schon aufgehoben, da einreisesperren auf 5 Jahre befristet werden müssen und alle unbefristeten Einreisesperren vor Jahren befristet wurden. Ausser es waren Terroristen oder so, dann ist es weiterhin unbefristet.
die Einreisesperre sollte also unproblematisch aufgehoben werden.

2.Haftbefehl
es kann sein, dass du einen Haftbefehl noch hast. Finde das erstmal raus. Es ist wohl wahrscheinlich verjährt. Aber sicher ist sicher. Nicht das du einreist und du einen Tag zu früh da bist und die Reststrafe absitzen musst, obwohl einen Tag später du straflos wärst.
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rocco
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Antwort #4 - 24.01.2015 um 11:47:32
 
danke  aras

mien anwalt habe mir gesagt das

1. nach 10 jahren reststrfa verjahrt wırd ( hatte 36 momate haft )
2. das Einreiseverbot inzwischen wegen Zeitablaufs unwirksam, ist
3. aber das immer noch  im  Ausländerzentralregister vermerkt ist ,noch nicht gelöscht ware. deshalb bei der Einreise Schwierigkeiten machen würde.


stimmt das ?

danke
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reinhard
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Antwort #5 - 24.01.2015 um 11:53:12
 
Ja, das stimmt.

Du musst aber bedenken, dass die Ausländerbehörde sehr viele Anträge liegen hat und bearbeiten muss. Wenn Du den Antrag im Januar hergeschickt hast, musst Du jetzt erst mal auf die Antwort warten. Wir wissen natürlich nicht, wie lange das dauert, es sollte aber innerhalb von drei Monaten passieren.

Es gibt eine EU-Richtlinie, dass eine Einreiseperre auch von der Ausländerbehörde befristet werden muss, wenn kein Antrag gestellt wurde. Das haben auch noch nicht alle Ausländerbehörden geschafft. Mit Deinen Antrag geht es also vermutlich schneller als ohne.
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rocco
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Antwort #6 - 30.01.2015 um 07:58:47
 
guten morgen

heute sagte men anwalt das mein frist 2020 endet , nach 10 jahren muste doch schon langst befristet werden mussen oder

5 jahre noch das versteh ich nicht?

danke
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reinhard
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Antwort #7 - 30.01.2015 um 10:45:16
 
Wenn Du nicht verstehst, was Dein Anwalt sagt, musst Du Deinen Anwalt bitten, das besser zu erklären. Wir wissen hier nicht, ob es um eine Beratung ging oder ob er einen Bescheid erläutert hat.
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