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Visum zur Eheschließung - Was wird benötigt? (Gelesen: 1.090 mal)
Swifty
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Berlin, Germany
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Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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23.01.2015 um 16:26:41
 
Hallo Foren-Mitglieder,

ich habe mal ein Problem bezüglich eines Visum's zur Eheschließung.

Meine Verlobte ist Mexikanerin und ich bin gebürtiger Deutscher. Wir möchten dieses Jahr heiraten und planen deshalb eine Einreise meiner Verlobten und eine spätere Hochzeit in Deutschland.
Wir haben bereits alle, vom Standesamt geforderten, Unterlagen beschafft und diese liegen momentan beim Oberlandesgericht zur Prüfung vor.

Jetzt die Probleme mit der weiteren Vorgehensweise

Meine Freundin hat sich in der deutschen Botschaft in Mexiko erkundigt, welche Unterlagen für die Beantragung des Visum's zur Eheschließung notwendig sind. Die Botschaft teilte ihr mit das folgende Unterlagen nötig seien:
von ihr
-Pass/Personalausweis zum ausweisen
-Passfotos
-ein Zertifikat bezüglich Deutschkenntnisse
-Nachweis des Abschlusses einer Krankenversicherung für die Zeit bis zur Hochzeit


von mir
-eine Verpflichtungserklärung
-Kopien meines Personalausweisen und meines Reisepasses
-die Bestätigung der Heirat durch das Standesamt nachdem die Prüfung durch das Gericht abgeschlossen ist


Soweit so gut. Jetzt habe ich mal bei dem Standesamt angerufen, weil ich wissen wollte wo ich die Verpflichtungserklärung bekomme (da ich die ja scheinbar mitschicken müsste). Der Standesbeamte sagte mir, das ich dies in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde meiner Stadt abwickeln muss.

Also im Anschluss dann die Ausländerbehörde angerufen. Die sagten mir nun, das ich diese Verpflichtungserklärung nicht mitschicken muss nach Mexiko, sondern meine Freundin lediglich den Visum-Antrag stellt, ihre Dokumente die nötig sind dort abgibt, und daraufhin alles von der mexikanischen Botschaft direkt an die Ausländerbehörde in Deutschland verschickt wird. Dann melden diese sich bei mir, um die Verpflichtungserklärung mit mir aufzusetzen und die Vorraussetzungen zu prüfen (genügend Wohnraum, genügend Einkommen etc). Danach wird der Botschaft dann alles zurückgesendet und im Besten Falle ein Visum erstellt.

Das habe ich meiner Verlobten ebenfalls so geschildert, allerdings steht in ihren Infozetteln wohl, das sie die Unterlagen vorher von mir benötigt und auch hat sie mit anderen Mexikanern gesprochen, die bereits in Deutschland leben und da lief es so ab, das man die Verpflichtungserklärung im Standesamt bekommen hat und diese vor dem Antrag eines Visum's mit den anderen Unterlagen nach Mexiko geschickt hat, damit dort alles fertig gemacht werden konnte.

Meine Verlobte und ich sind jetzt total unsicher, wie die weitere Vorgehensweise ist.
Es wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.



Vielen Dank schonmal und ein schönes Wochenende!!


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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.01.2015 um 16:41:33
 
Standesämter sind normalerweise nicht für VE zuständig, das machen i.d.R die Ausländerbehörden. Zu Vorgehensweise in Berlin siehe http://www.berlin.de/labo/auslaender/dienstleistungen/index.php/dienstleistung/3.... Das LABO weist also darauf hin, dass ein Antrag auf ein nationales Visum gestellt werden sollte (oder bald gestellt werden wird) ehe eine VE ausgestellt werden kann.

Nun wenn es so der dt. AV in Mexico mitgeteilt wird kann es auch wie es Dir die ABH erklärt hat, ablaufen. Das sollte nicht das Problem sein.
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Swifty
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Berlin, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 23.01.2015 um 17:02:55
 
Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!

Ich werde die Sachverhalte so an meine Verlobte weiterreichen. Zur Not soll sie die Infos aus dem Internet einfach mitnehmen und vorlegen. Die werden das dann hoffentlich ohne weitere Probleme so weitervermitteln.

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