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Ich habe es gehoert, die beide Prozess sollen parallel sein. (Gelesen: 2.068 mal)
Themen Beschreibung: Ich habe es gehoert, die beide Prozess sollen parallel sein.
jackyp
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Ich habe es gehoert, die beide Prozess sollen parallel sein.
11.01.2015 um 20:14:02
 
sehr geehrte Damen  und Herrn,

Bitte verzeihen Sie mein schlechtes Deutsch.

ich habe ein paar Frage ueber Einbuergerungsprozess.

ich habe mit meiner Frau geheiratet seit dem 12.02.2013. Ein Jahr AE bis 20.08.14 habe ich bekommen.

Da ich vorher seit 8 jahre in D gelebt bin, habe ich am 08.08.2014 EB beantragt.

Nach der Beantragung habe ich bis Heute immer Fiktionbescheinigung von ABH bekommen .
Ich habe gefragt,warum ich immer Fiktionsbescheinigung bekommt habe.
Der Beamter sagte, der musste mit seinem Leiter ueber meine Gelegenheit besprechen(1te Fiktionsbesch.)
                   die alle Unterlagen vorliegen mussten,waren noch nicht da.(2te Fiktionsbesch.)
                   die haben noch nicht entschieden(3te Fiktionsbesch.)

Jetzt ist meine Frage.Sind solche Fiktionsbescheinigungen die Hindernise meines Einbuergerungsprozess ?
D.H. der Sachbearbeiter muss erst die Meinung von ABH beruecksichtigen. Bis ich richtig ein AE zur Hand gehabt?
Ich habe es gehoert, die beide Prozess sollen parallel sein.

mit freundlichen  gruessen
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reinhard
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Antwort #1 - 11.01.2015 um 20:40:03
 
Die Einbürgerungsbehörde kann Deinen Antrag parallel bearbeiten. Sobald Du die AE bekommst, kann auch eine Einbürgerung erfolgen. Die AE musst Du vorher bekommen, aber es reicht, wenn es 1 Sekunde vorher ist.

Allerdings solltest Du Dich darum kümmern, warum der AE-Antrag nicht positiv bearbeitet werden kann. Ist es ein Problem, das auch für die Einbürgerung wichtig ist?
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jackyp
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 12.01.2015 um 11:05:12
 
Danke für die Info. Reinhard.
Ich habe auch die gleiche Frage. Der Beamter lass mich nach ein paar Wochen noch mal mit dem SB kontaktieren. ich hoffe, ich kann  eine richtige Antwort von ABH bekommen .
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