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Langer Aufenthalt in Frz-Guyana, Partnerschaft in Brasilien registriert, Einreise / Aufenthalt in Deutschland ? (Gelesen: 7.589 mal)
neddo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #15 - 11.01.2015 um 13:51:23
 
ref Muleta:

In Frz-Guyana hab ich selbst keine Probleme, nie wurde mein freizügliches Aufenthaltsrecht, inzwischen auch Daueraufenthaltsrecht, bestritten sondern ständig zumindest implizit bestätigt, auch bei zufälligen Kontrollen nie mein abgelaufener Paß bemängelt.   Vielleicht gibts ja gar keine Probleme beim Flug Cayenne-Paris,  will mal bei der Fluggesellschaft fragen.  Ich hab mich auch nie um eine Aufenthaltskarte gekümmert, ich glaub die gibts auch gar nicht mehr.  über die Registrierung von Europäern und deren Familienmitgliedern hab ich in 38/2004/CE gelesen, abgesehen davon daß ich schon vor 2004 hier war und die Pflicht nur binnen 3 Monaten besteht, gibts das jedenfalls in Frz-Guyana ebenfalls nicht.

Wie ist das eigentlich jetzt in Deutschland, wo muß / kann man dort einen Paß o. ä. beantragen ?


ref Aras:

In Brasilien sind alle Personenstandssachen, Geburtsurkunden, Heiraten, Uniao Estavel, Registrierung von Dokumenten aller Art, notarielle Aufgaben usw an Konzessionäre vergeben, die als außergerichtliche Dienste der Justiz gelten und durch öfftl. Ausschreibungen und Prüfungen ihrer Kenntnisse usw. von der Justizverwaltung eingesetzt werden. In kleinen bis mittelgroßen Städten ist dies eine einzige Einrichtung und sind das dieselben Personen die diese Aufgaben wahrnehmen.    Da kommt alles gemischt vor, zusammen mit uns haben dort andere Leute geheiratet oder Dokumente für ihre Uniao Estavel eintragen lassen.

Wir haben keine gleichgeschlechtliche Heirat gemacht, sondern wir haben schon faktisch in einer Uniao Estavel gelebt, was in Brasilen die zweite Form für die Begründug einer Familie ist, und haben die inzwischen in Brasilien eintragen lassen.   Man kann durch einfaches Schreiben an ein Register für Dokumente die Uniao Estavel in eine Ehe umwandeln oder umgekehrt.

Die Uniao Estavel ist sozusagen eine Ehe ohne vorherigem Akt einer Heirat, aber mit der Option, die Bedingungen oder sonstwas dazu vorher oder später zu vereinbaren, zu registrieren, auch dauernd zu ändern.  Die mindest- materiellen und formalen Voraussetzungen für eine Ehe und für eine Uniao Estavel sind dieselben.   Wenn die nicht vorhanden sind, ist das Zusammenleben nicht automatisch eine Uniao Estavel und auch nicht als solches registrierbar, sondern zBsp bei heimlicher zweiten oder 'illegaler' Beziehung wäre es ein Kon-Kubinat.    Die Uniao Estavel ist insofern flexibler, da man außer Mindestanforderungen alle Regeln selbst gestalten kann, und ist inkl. ihrer  Registrierung  viel glaubwürdiger und erfolgsversprechender als eine Heirat da vor einer Registrierung oft schon seit Jahren faktisch besteht , dagegen die Ehe nur durch vorherige Versprechen die dann meist nicht eingehalten werden begründet wird.

Durch die Rechtsprechung ist als Personenstand 'Uniao Estavel' anzugeben, insbesondere bei Verkehr mit Dritten

Meist werden private oder notarielle Erklärungen über Bestand und Klauseln der Union, Bezeugungen usw registriert, dazu auch beliebige Dokumente archiviert, insbesondere solche der Voraussetzungen.

Es ist freiwillig aber üblich, Dokumente zur Uniao Estavel zu registrieren im Register der Titel und Dokumente, oder und evtl auch noch im Personenstandsregister.

Gesetz der öfftl. Register
Art 127 Im Register der Titel und Dokumente wird vollständig eingetragen: I Private Instrumente, zum Beweis von vereinbarten Verpflichtungen jedes Wertes ; VII Freiwillig jedwedes Dokument, zu seiner Konservierung.  Art. 1: Obliegt dem Register für Titel und Dokumente die Durchführung jedwedes Registers was nicht anderen Registern zugeordnet ist.
Art 132 Im RTD gibt es folgende Bücher, ... : Buch B: zur vollständigen Transkription von Titeln und Dokumenten, ihrer Konservierung und Wirksamkeit gegen Dritte, ...
Art 33 (bzgl Personenstandsregistern) Art 1: Im Hauptregister jeder Stadt ... gibt es ein anderes Buch für sonstige Akte des Personenstands, bezeichnet Buch E, ...

Beispiele dazu geben zBsp Gesetze der einzelnen Länder, wie dort üblich, die im Prinzip auch richtig in anderen Ländern sind (vorgeschrieben ins die Registrierung der Uniao Estavel aber nicht), zBsp:
Codex der Normen Justizverwaltung 2013 (Rio Grande do Sul)
Art 245 Im RTD wird registriert: ... Art 1 Die rechtsfäigen Personen, egal ob gleichen oder verschiedenem Geschlecht, die in einer faktischen Relation leben, dauerhaft und mit Zuneigung, mit oder ohne Gütervereinbarung, können Dokumente registrieren die etwas zu einer solchen Relation sagen.   Personen die eine solche affektive Union begründen wollen, können ebenfalls Dokumente registrieren die was zu dieser Relation sagen.
Codex de Normen JV 260 (Minas Gerais)
Art 543 Art 1 Auf Verlangen der Beteiligten, in Buch E  (Personenstand) kann registriert werden die öfftl. Erklärung über Bestand oder Auflösung der Uniao Estavel, ebenso nach Registrierung im zuständigen RTD das private Instrument was diese Akte betrifft.
Usw.

Wir haben registriert:  Erklärung zu Bestand und Vereinbarungen zu Einzelheiten der Uniao Estavel, mit Echtheit der Unterschriften auch  in Frz-Guyana öfftl. bestätigt,  in portugiesisch, deutsch, englisch, französisch (auch um keine amtl. Übersetzungen zu brauchen), iW gleich aber wegen unvermeidbaren minimalsten Unterscheden dazu vereinbart daß jede nur in Ländern der betr. Sprache gelten soll;  Kurzform auf einem Blatt in 4 Sprachen mit den gesetzlichen Mindestanforderungen der Uniao Estavel zusammen mit Fotos, Fingerabdrücken, Unterschriften; Erklärung von 12 Nachbarn und Bekannten daß wir seit 2011 notorischermaßen in Uniao Estavel leben.

Die Kurzform leiert die Mindestvoraussetzungen und Festlegung des Güterrechts runter, in Deutsch: 
"Wir,    X,  Deutscher,  und Y,   in Uniao Estavel  ,   bestätigen   eine  Lebensgemeinschaft  nach brasilianischem Recht   gleichgestellt und gleichwertig der Ehe   zu unterhalten,  volljährig, geschäftsfähig, und ohne gesetzlichen Hinderungsgründen zu sein,  seit dem 15/12/2011 dauerhaft in notorischer, fortgesetzter, auf Lebensdauer abgestellter , stabiler  Weise  einschließlich  unter gemeinsamem Haushalt  unter teilweiser Gütergemeinschaft  zusammenzuleben, um gemeinsam  unser Leben zu gestalten  und  eine Familie zu bilden und zu leiten  unter  Respekt und Achtung zueinander  und unserer Verwandten und Verschwägerten, gegenseitiger Loyalität, Beistand, Hilfe, Fürsorge, Verantwortung  ( bras. Verfassung  CF arts. 1 III , 3 IV , 5 I , 7 XXX , 226 §3,5,7 ;   STF ADI 4277-DF ADPF 132-RJ ; bras. CC arts. 1723-1726  , 1511, 1565ss , 1595 cáput und §2 , 1775 , 1694 , 1790 , 1797  etc. ) ,  momentan wohnhaft in Frz-Guyana ..."

Archiviert wurden u.a.  Kopien von: Geburtsurkunden, Ausweise, Fehlen von Hinterungsgründen oder Beschränkung der Geschäftsfähigkeit in Frankreich (hatten wir schon besorgt wegen der anfänglichen Absicht die UE als PACS in Frankreich zu registrieren), div. Unterlagen des Zusammenlebens / -arbeitens seit 2011, inkl. Anzeigen bei der Gendarmerie von Kunden die uns unsere Arbeit nicht bezahlen, usw; Dokumente zu unserer engl. Ltd.


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« Zuletzt geändert: 11.01.2015 um 14:03:38 von neddo »  
 
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Antwort #16 - 11.01.2015 um 13:58:44
 
Ich muss mich leider aufrichtig entschuldigen, aber ich interessiere mich definitiv nicht für das brasilianische Recht.

Offen gesagt, hat mich dein Beitrag zum nachdenken gebracht und ich hab mir fürs neue Jahr den Vorsatz genommen meine Anträge angenehmer zu formulieren.

Ich bin hier raus und wünsche dir viel Erfolg.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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neddo
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Antwort #17 - 11.01.2015 um 14:16:26
 
Eine Lebensgemeinschaft und Familie, ist ja etwas ernsthaftes,  und auch der heutigen juristischen Auffassung eine Institution mit Einheitlichkeit und Individualität, einschlieslich ihrer aufgesammelten Geschichte und Regeln, unabhängig  zu welchem Ort die Familie geht (auch eine chinesische, arabische ... Familie bleibt immer mit ihren Eigenheiten und Gebräuchen),  und da haben wir uns bemüht, die sorgfältig zu definieren so wie wir sie haben wollen, und auch rechtlich etwas abzusichern. Braslien ist ja auch international ziemlich respektiert;  in Frankreich dagegen funktioniert gar nix, Beglaubigung einer geburtsurkunde mehrere Monate und nur bekloppte PACS Partnerschaft nach frz. Recht registrierbar.

Dagegen sind Aufenthaltserlaubnisse, -rechte usw  willkürlichen Formalitäten irgendwelcher Bananenrepubliken wie der europäischen Staaten oder der EU, heutzutage alle moralisch und wirtschaftlich bankrott, nur noch nützlich für deren Angestellte aber nicht mehr für die Bevölkerung, hoffentlich gibts auch endlich mal wieder ein Krieg in Europa.  Aufenthaltserlaubnisse, gültiger reisepas usw sind daher wenig wichtig; viele Familien mit ausländischen Partnern funktionieren auch ohnedem.     Momentan wollen wir nur  einmal reisen, und uns auch bei Bedarf (Sarkozy / le Pen) dauerhaft den Ort wechseln können
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Tippi
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Antwort #18 - 11.01.2015 um 18:55:25
 
@
cauoo

Dein letztes Posting ist ja echt eine bodenlose Unverschämt.
Du bekommst für dieses Posting 4 Wochen Pause ..... deine
Unterstellungen und deine Hoffnungen sind mir nicht eine Silbe
mehr wert  Ärgerlich

...

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