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VE oder Sperrkonto? / Sprachkursvisum abgelehnt - Remonstration? (Gelesen: 3.193 mal)
Spuerhund
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i4a rocks!


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23.12.2014 um 11:23:55
 
Ich habe bereits begeistert dieses Forum durchsucht und auch viele spannende Tipps und gefunden. Vielen Dank dafür.

Dennoch habe ich einige Fragen zum Antrag auf ein Sprachkursvisum meines Freundes aus Thailand (22 Jahre alt, Hochschulzugangsberechtigung durch eine Highschool in Thailand, zusätzlich einen Abschluss an einer Fachhochschule, aber nicht gleichwertig mit Bachelor).
Wir kennen uns seit nun mehr 2 Jahren. Ich war in der Zeit 3 mal bei ihm und seiner Familie, er hat mich insgesamt bereits 3 mal für jeweils 90 Tage besucht und beim letzten Besuch innerhalb von 6 Wochen einen A1-Sprachkurs mit sehr gut bestanden. Nun wollten wir ein Visum zum studienvorbereitenden Sprachkurs beantragen und plötzlich begann alles sehr kompliziert zu werden.

1. Ich habe immer eine VE bei der zuständigen Behörde in Hamburg unterzeichnet, damit er ein Besuchsvisum bekommt. Er ist auch jedesmal pünktlich ausgereist und es gab nie Probleme. Das Visum wurde immer innerhalb von nur 3 Tagen erteilt.
Als ich eine VE für eine AE von mehr als 3 Monaten unterzeichnen wollte, wollte man jedoch in Hamburg zusätzlich zu meinen Einkommensnachweisen eine Bestätigung meines Arbeitgebers, dass der Job unbefristet sei. Tatsächlich ist er aber leider auf 5 Jahre befristet. Bin bei einer Tochter der Stadt beschäftigt und selbst auch noch berufsanfänger. Ging also nicht.
Meine Mutter hat sich daraufhin bereit erklärt die VE zu unterschreiben. Meine Familie kennt meinen Freund sehr gut, sie finden ihn super und unterstützen uns. Was eine VE ist, ist ihr klar. Somit mussten wir zur zuständigen Behörde im Wohnort meiner Eltern in Niedersachsen. Dort sagte man uns: Für ein Visum länger als 3 Monate müsse man zusätzlich zu einer VE ein Sperrkonto einrichten. Zudem wollte die Dame einen Beleg über den bereits gebuchten und bezahlten Sprachkurs sehen. Ich habe jedoch überall - auch hier im Forum gelesen - dass man eine VE ODER ein Sperrkonto benötigt. Zudem war mir nicht klar, dass die ABH in Deutschland bereits bei der VE weitere Detailds prüft, wie z.B. einen bezahlten Sprachkurs. Das wird doch normalerweise bei Visumsantrag gemacht? Also verschob sich bereits alles, weil ich einen Sprachkurs buchen musste. Wobei es ja schwierig ist bei solch einem Visum die Bearbeitungsdauer einzuschätzen und sich auf einen Termin festzulegen inkl. Postweg nach Thailand.

Alle Unterlagen wurden nun von meinem Freund bei der Botschaft vorgelegt. Inklusive seiner Hochschulzugangsberechtigung sowie seines weiterführenden Abschlusses im Bereich Business English in offizieller deutscher Übersetzung. Das Visum wurde nach 3 Wochen abgelehnt mit einer sehr ausführlichen Begründung. 1. Sei nicht erkennbar wieso er Deutsch in Deutschland lernen möchte. Aus seinem bisherigen Lebenslauf ergebe sich ein Interesse an der englischen, japanischen und chinesischen Sprache, jedoch nicht ein Interesse an der deutschen Sprache und Kultur. Auch seine bisherigen Aufenthalte sowie sein bereits in nur 6 Wochen erfolgreich abgeschlossener A1 Kurs mit Note Sehr Gut reichten dafür nicht aus. (Tatsächlich war das Motivationsschreiben etwas zu knapp. Das war meine Schuld, weil ich dachte, ein kurzes Schreiben reiche aus, da dies beim Besuchsvisum auch immer der Fall war).
Zudem vermutet die Auslandsvertretung, dass Hauptgrund der Reise ein verlängerter Aufenthalt bei mir sei. Wir haben angegeben, wie unser Verhältnis ist und wir haben auch bei den Unterlagen versucht unsere starke Bindung zueinander darzulegen mit Kopien meiner Passseiten mit Einreisestempeln in Thailand, Kopie meines Ausweises, meines Mietvertrags usw. Idee war einfach zu zeigen, dass er einen angemessenen Wohnraum zur Verfügung hat und eben auch einen geordneten Tagesablauf und wir uns auch schon über 2 Jahre kennen.
Dies führte dazu, dass die Botschaft den Hauptgrund der Reise nicht beim Sprachkurs sieht und zudem die Rückkehrbereitschaft anzweifelt.

Nun die Frage: Lohnt eine Remonstration? Es wurden ja viele Gründe angegeben, die wir nun durch ein erweitertes Motivationsschreiben und weiterer Kopien seiner bisherigen beruflichen Laufbahn (die natürlich recht übersichtlich ist) belegen können.
Das Visum war für 4 Monate beantragt (weil wir kein Sperrkonto einrichten wollten und die Dame wie gesagt meinte, eine VE sei nicht genug, was aber auch wieder widersprüchlich ist, weil 4 Monate ja ebenfalls länger sind als 3 Monate^^).
4 Monate daher, da er nach Rücksprache mit der Sprachschule aller Wahrscheinlichkeit nach in diesem Zeitraum das B1 Niveau erreichen würde und sich damit dann auch bei einem Studienkolleg anmelden könnte. Wobei relativ egal ist, ob er nun dazu erst ausreisen muss oder nicht. Zur Not macht er das eben. Auf diese Idee hatten wir nicht hingewiesen im Motivationsschreiben, da mir nicht klar war, dass man detailliert darlegen muss, wie seine berufliche Planung aussieht. Kann man also ganz deutlich darauf hinweisen, dass er ein Studium in Deutschland anstrebt? Oder wird dann erst recht die Rückkehrbereitschaft angezweifelt? Zählt als Argument, dass er bereits 3x in D war, ohne jemals zu spät auszureisen?
Und was sind Gründe für ein Studium in Deutschland? Man kann ja auch in Thailand studieren. In seinem Fall sind die klaren Gründe: Bessere Ausbildung, mehr Erfahrung durch Studium im Ausland, bessere berufliche Perspektiven sowohl in D als auch in TH nach Abschluss des Studiums. Gemäß dem Fall er bekommt einen Studienplatz und ein Studentenvisum, könnte er ja 18 Monate in Deutschland nach einem entsprechenden Job suchen. Also kann man das ruhig angeben? Bei der Rückkehrbereitschaft geht es darum, dass vermutet wird, er würde nicht vor Ablauf des entsprechenden Visums ausreisen oder geht es darum, dass vermutet wird, er könne versuchen, sein Visum legal zu verlängern?
Und zuletzt: Wie sieht eine Remonstration aus? Ein formloser Widerspruch mit neuen und erweiterten Angaben, um die Argumente der Botschaft zu entkräften? Wir müssten also darlegen, wie genau der Sprachkurs in seinen Lebenslauf passt und dass dies der Hauptgrund des Aufenthaltes ist und nicht der Besuch bei mir. Funktioniert das?
Hat ein abgelehntes Visum Einfluss auf zukünftige - auch Besuchsvisa?
Wir haben als Grund des Aufenthaltes "Sprachkurs" angegeben. Ist es nun sinnvoll darauf hinzuweisen, dass es ein "Studienvorbereitender Sprachkurs" sein soll? Das würde an sich schon eine Motivation zum Deutschlernen darstellen.
Ich bedanke mich schon jetzt für die Hilfe und wünsche allen Frohe Weihnachten.
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erne
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Antwort #1 - 23.12.2014 um 14:02:15
 
Spuerhund schrieb am 23.12.2014 um 11:23:55:
Kann man also ganz deutlich darauf hinweisen, dass er ein Studium in Deutschland anstrebt? 


Wenn er das will und das der Zweck für das Lernen der deutschen Sprache ist: Selbstverständlich.

Eigentlich sollte er dann sich an einer deutschen Hochschule bewerben und mit der (ggf. bedingten) Zulassung zum Studium und den vorangehnden Sprachkurs ein Studentenvisum beantragen.
Dumm ist nur: wenn er studieren will, steht das im Vordergrund und "dich gibt es nicht". Wenn er dann am gleichen Ort studiert, an dem du lebst, ist das (gewollter) Zufall, nicht mehr.
Sollte er einen Studienplatz an einem anderen Ort bekommen und ablehnen, ist dann klar, dass du im Vordergrund stehst und nicht das Studium

Spuerhund schrieb am 23.12.2014 um 11:23:55:
Bei der Rückkehrbereitschaft geht es darum, dass vermutet wird, er würde nicht vor Ablauf des entsprechenden Visums ausreisen oder geht es darum, dass vermutet wird, er könne versuchen, sein Visum legal zu verlängern? 


beides, eben dass er dann icht ausreist, egal wie, egal warum.

Spuerhund schrieb am 23.12.2014 um 11:23:55:
Ein formloser Widerspruch mit neuen und erweiterten Angaben, um die Argumente der Botschaft zu entkräften? 


ja, aber nicht als "Widerspruch", sondern "Remonstration"


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Antwort #2 - 23.12.2014 um 19:26:37
 
Wenn es nur um "Deutsch" B1 geht, kann er das auch im GI in BKK machen. Für ein Studium sollte es i.d.R. schon C1 sein und da reichen 4 Monate nicht für  Lippen versiegelt

Die Botschaft "riecht" hier, vermutlich zu Recht, andere als im Antrag angegebene Gründe.

Eventuell in Bkk B1 machen und dann einen studienvorbereitenden Sprachkurs C1 in Deutschland anstreben...dafür braucht er aber vermutlich ein Sperrkonto
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Spuerhund
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 30.01.2015 um 12:28:30
 
Vielen Dank für eure Antworten.
Wir haben remonstriert und - wie zu erwarten - wurde wieder negativ entschieden mit mehr oder weniger den selben Begründungen.
Nun habe ich neue Fragen und hoffe, jemand kann mir helfen.

Zuerst: Wir sind seit mehr als 2 Jahren zusammen und haben uns gegenseitig abwechselnd besucht. Er war 3 mal für je 90 Tage mit einem Besuchsvisum hier und hat in der Zeit den Sprachkurs gemacht. Ich war 3 mal dort, allerdings deutlich kürzer. Es geht uns folglich natürlich darum, dass wir auch zusammen sein können, das hat er auch bei der Beantragung des Spachkursvisums angegeben - was wohl ein Fehler war. Dennoch ist sein Ziel die Sprache zu Studienzwecken zu erlernen unverändert vorhanden und war auch der Hauptgrund der Reise (zusammen mit einem Besuch natürlich aber gut, ich kann die Zweifel nachvollziehen).

Wir würden nun erst einmal wieder ein 90 Tage Schengenvisum beantragen. Ein Bekannter fliegt nächste Woche nach Thailand und würde die neue Verpflichtungserklärung mitnehmen. Anträge auf Besuchsvisa werden in Bangkok sehr schnell bearbeitet. Wir würden also nur knapp 10 Tage nach Ablehnung des Antrags einen neuen Antrag stellen.

Nun machen wir uns allerdings Sorgen, dass auf Grund des abgelehnten Antrags auch das Besuchsvisum abgelehnt werden könnte, obwohl sich in der Zwischenzeit weder unser Verhätlnis noch seine Lebensverhältnise geändert haben. Hat jemand Erfahrungen damit, bzw. kann mir jemand sagen, inwiefern die Botschaften so etwas handhaben? Denn in der Ablehnung schreiben sie, dass sie vermuten, er würde die Voraussetzungen eines anderen Visums versuchen zu umgehen. Die Zweifel müssten dann ja auch bei einem Besuchsvisum bestehen? Obwohl er bereits dreimal eins bekommen hat. Sie schreiben auch, sie vermuten, er würde nur einen verlängerten Besuch bei mir anstreben. Also spricht das ja wieder für ein Besuchsvisum.

Nächste Frage: Schon länger denken wir über eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach. Jedoch sind wir beide noch recht jung und der Meinung man sollte sich dabei Zeit lassen. Dennoch denken wir nun konkret darüber nach - natürlich nicht ohne ein entsprechendes Visum. Dazu eine Frage:
Wie wahrscheinlich ist es, dass auch ein solches Heiratsvisum abgelehnt wird? Wir haben hunderte Fotos, täglich 1-3 lange Telefonate, 6 gegenseitige Besuche in den letzten 2 Jahren, seine Deutschkentnisse usw. Zudem spricht die Botschaft in der Absage ganz direkt davon, dass sie glauben, dass ich der Grund seiner Reise sei. Dementsprechend sollte ein solchen Visum auch erteilt werden oder? Die Frage ist erstmal rein aus Interesse, denn soweit sind wir beide noch nicht.

Ich danke euch!
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reinhard
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Antwort #4 - 30.01.2015 um 14:11:32
 
Besuchsvisa werden ohne Beteiligung der Ausländerbehörde bearbeitet.
Ein Einreisevisum, dass zu einem Aufenthalt (und sei es vier Monate Sprachkurs) führen soll, wird auch von der Ausländerbehörde bearbeitet, und zwar mit den hergeschickten Original-Unterlagen. Deshalb die viel längere Bearbeitungszeit.

Ein Antrag auf längeren Aufenthalt (Sprachkurs: realistisch ist eigentlich ein Jahr. Studium: Realistisch ist eigenlich fünf Jahre) muss einen Zweck haben, und der muss glaubwürdig sein. Wenn er einen Sprachkurs will, ist ja egal ob in Augsburg, Essen oder Rostock. Wenn der Visumantrag so aussieht, als gäbe es weltweit nur einen Ort um Deutsch zu lernen ist das nicht glaubwürdig. Beim Studium ist es genauso.

Beim "Nur-so-Deutschkurs" wird außerdem geguckt, ob er dafür überhaupt ein Visum braucht. Ein Vier-Monats-Kurs gibt es auch in Thailand.

Ein Visum zum "Zusammenleben auf Probe" gibt es nicht, das weiß auch die Botschaft. Deshalb wird immer geguckt, ob das der eigentliche Zweck sein könnte und was anderes vorgeschoben wird.
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Antwort #5 - 30.01.2015 um 14:18:34
 
Vielen Dank für deine Antwort.
Wie würdet ihr jetzt die Chance einschätzen, dass auf Grund des abgelehnten Visums auch zukünftige Anträge abgelehnt werden? Schließlich würde folglich ja ein Besuchsvisum von 90 Tagen dem Aufenthaltszweck entsprechen.
Nun hat er den Sprachkurs schon bezahlt und kann ihn später antreten. Sollte man darauf zusätzlich hinweisen bei Antrag auf ein Besuchsvisum, dass man den Aufenthalt auch nutzt, um an einem intensiv Sprachkurs teilzunehmen? Um damit auch die recht lange Dauer von 90 Tagen zu erläutern? Oder kann dies wieder negativ ausgelegt werden bei einem Besuchsvisum?
Sie haben seine Rückkehrbereitschaft angezweifelt, weil sie vermuten, dass er nur wegen mir kommt. Das wäre ja bei einem Besuchsvisum auch so?
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Antwort #6 - 30.01.2015 um 14:42:47
 
Das kann hier natürlich niemand beantworten (alle nur schlechter als Du).

Aber über das Sprachkurs-Visum wird eben von beiden entschieden, die ABH teilt die eigene Meinung der Botschaft mit, diese teilt die Entscheidung dem Antragsteller mit. Falls die ABH nicht wollte, die Botschaft hätte gewollt, erfährt das niemand. Beim Besuchsvisum entscheidet die Botschaft alleine.

Ihr könnt es nur ausprobieren. Er sollte sich darauf vorbereiten, beim Gespräch zur Antragstellung ohne Stottern zu erläutern, was ihn spätestens am 82. Tag zurück nach Hause zieht und warum alles sauber klappt. Und dann abwarten.
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Antwort #7 - 30.01.2015 um 14:49:16
 
Ich danke dir Reinhard.
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Antwort #8 - 03.02.2015 um 07:36:25
 
Nun habe ich noch ein paar Fragen:

Wir würden nun ein 90-Tage Besuchsvisum beantragen. Zur Info, er war bereits 3mal in den letzten 2 Jahren in Deutschland bei mir zu Besuch mit eben diesem Visum (2x 45 Tage und 1x 90 Tage) und ist jedesmal pünktlich wieder ausgereist und hat bei einem solchen Visum noch nie Probleme gehabt. Die ABH schreibt ja selber in der Ablehnung des Sprachkursvisums, dass sie vermuten, dass der Hauptgrund ein Besuch sei.

Wäre es ein Problem, dass das Besuchsvisum nur kurze Zeit nach Ablehnung des Antrags auf ein Sprachkursvisum beantragt wird?

Tatsächlich ist ja nun Zweck des Aufenthaltes immer noch auch den Sprachkurs zu besuchen. Dieser ist bereits bezahlt und konnte verschoben werden. Macht es da Sinn darauf hinzuweisen, dass er neben dem Besuch bei mir nun an diesem Sprachkurs teilnehmen wird, der bereits bezahlt und gebucht ist? Ich könnte eine neue Bestätigung der Sprachschule mit neuem Kursdatum und Quittung beilegen. Oder wird dass dann evtl so ausgelegt, dass das Besuchsvisum dafür nicht vorgesehen ist? Tatsächlich erklärt das den langen Aufenthalt von 90 Tagen.
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