Ich habe bereits begeistert dieses Forum durchsucht und auch viele spannende Tipps und gefunden. Vielen Dank dafür.
Dennoch habe ich einige Fragen zum Antrag auf ein Sprachkursvisum meines Freundes aus Thailand (22 Jahre alt, Hochschulzugangsberechtigung durch eine Highschool in Thailand, zusätzlich einen Abschluss an einer Fachhochschule, aber nicht gleichwertig mit Bachelor).
Wir kennen uns seit nun mehr 2 Jahren. Ich war in der Zeit 3 mal bei ihm und seiner Familie, er hat mich insgesamt bereits 3 mal für jeweils 90 Tage besucht und beim letzten Besuch innerhalb von 6 Wochen einen A1-Sprachkurs mit sehr gut bestanden. Nun wollten wir ein Visum zum studienvorbereitenden Sprachkurs beantragen und plötzlich begann alles sehr kompliziert zu werden.
1. Ich habe immer eine
VE bei der zuständigen Behörde in Hamburg unterzeichnet, damit er ein Besuchsvisum bekommt. Er ist auch jedesmal pünktlich ausgereist und es gab nie Probleme. Das Visum wurde immer innerhalb von nur 3 Tagen erteilt.
Als ich eine
VE für eine
AE von mehr als 3 Monaten unterzeichnen wollte, wollte man jedoch in Hamburg zusätzlich zu meinen Einkommensnachweisen eine Bestätigung meines Arbeitgebers, dass der Job unbefristet sei. Tatsächlich ist er aber leider auf 5 Jahre befristet. Bin bei einer Tochter der Stadt beschäftigt und selbst auch noch berufsanfänger. Ging also nicht.
Meine Mutter hat sich daraufhin bereit erklärt die
VE zu unterschreiben. Meine Familie kennt meinen Freund sehr gut, sie finden ihn super und unterstützen uns. Was eine
VE ist, ist ihr klar. Somit mussten wir zur zuständigen Behörde im Wohnort meiner Eltern in Niedersachsen. Dort sagte man uns: Für ein Visum länger als 3 Monate müsse man zusätzlich zu einer
VE ein Sperrkonto einrichten. Zudem wollte die Dame einen Beleg über den bereits gebuchten und bezahlten Sprachkurs sehen. Ich habe jedoch überall - auch hier im Forum gelesen - dass man eine
VE ODER ein Sperrkonto benötigt. Zudem war mir nicht klar, dass die
ABH in Deutschland bereits bei der
VE weitere Detailds prüft, wie z.B. einen bezahlten Sprachkurs. Das wird doch normalerweise bei Visumsantrag gemacht? Also verschob sich bereits alles, weil ich einen Sprachkurs buchen musste. Wobei es ja schwierig ist bei solch einem Visum die Bearbeitungsdauer einzuschätzen und sich auf einen Termin festzulegen inkl. Postweg nach Thailand.
Alle Unterlagen wurden nun von meinem Freund bei der Botschaft vorgelegt. Inklusive seiner Hochschulzugangsberechtigung sowie seines weiterführenden Abschlusses im Bereich Business English in offizieller deutscher Übersetzung. Das Visum wurde nach 3 Wochen abgelehnt mit einer sehr ausführlichen Begründung. 1. Sei nicht erkennbar wieso er Deutsch in Deutschland lernen möchte. Aus seinem bisherigen Lebenslauf ergebe sich ein Interesse an der englischen, japanischen und chinesischen Sprache, jedoch nicht ein Interesse an der deutschen Sprache und Kultur. Auch seine bisherigen Aufenthalte sowie sein bereits in nur 6 Wochen erfolgreich abgeschlossener
A1 Kurs mit Note Sehr Gut reichten dafür nicht aus. (Tatsächlich war das Motivationsschreiben etwas zu knapp. Das war meine Schuld, weil ich dachte, ein kurzes Schreiben reiche aus, da dies beim Besuchsvisum auch immer der Fall war).
Zudem vermutet die Auslandsvertretung, dass Hauptgrund der Reise ein verlängerter Aufenthalt bei mir sei. Wir haben angegeben, wie unser Verhältnis ist und wir haben auch bei den Unterlagen versucht unsere starke Bindung zueinander darzulegen mit Kopien meiner Passseiten mit Einreisestempeln in Thailand, Kopie meines Ausweises, meines Mietvertrags usw. Idee war einfach zu zeigen, dass er einen angemessenen Wohnraum zur Verfügung hat und eben auch einen geordneten Tagesablauf und wir uns auch schon über 2 Jahre kennen.
Dies führte dazu, dass die Botschaft den Hauptgrund der Reise nicht beim Sprachkurs sieht und zudem die Rückkehrbereitschaft anzweifelt.
Nun die Frage: Lohnt eine
Remonstration? Es wurden ja viele Gründe angegeben, die wir nun durch ein erweitertes Motivationsschreiben und weiterer Kopien seiner bisherigen beruflichen Laufbahn (die natürlich recht übersichtlich ist) belegen können.
Das Visum war für 4 Monate beantragt (weil wir kein Sperrkonto einrichten wollten und die Dame wie gesagt meinte, eine
VE sei nicht genug, was aber auch wieder widersprüchlich ist, weil 4 Monate ja ebenfalls länger sind als 3 Monate^^).
4 Monate daher, da er nach Rücksprache mit der Sprachschule aller Wahrscheinlichkeit nach in diesem Zeitraum das
B1 Niveau erreichen würde und sich damit dann auch bei einem Studienkolleg anmelden könnte. Wobei relativ egal ist, ob er nun dazu erst ausreisen muss oder nicht. Zur Not macht er das eben. Auf diese Idee hatten wir nicht hingewiesen im Motivationsschreiben, da mir nicht klar war, dass man detailliert darlegen muss, wie seine berufliche Planung aussieht. Kann man also ganz deutlich darauf hinweisen, dass er ein Studium in Deutschland anstrebt? Oder wird dann erst recht die Rückkehrbereitschaft angezweifelt? Zählt als Argument, dass er bereits 3x in D war, ohne jemals zu spät auszureisen?
Und was sind Gründe für ein Studium in Deutschland? Man kann ja auch in Thailand studieren. In seinem Fall sind die klaren Gründe: Bessere Ausbildung, mehr Erfahrung durch Studium im Ausland, bessere berufliche Perspektiven sowohl in D als auch in TH nach Abschluss des Studiums. Gemäß dem Fall er bekommt einen Studienplatz und ein Studentenvisum, könnte er ja 18 Monate in Deutschland nach einem entsprechenden Job suchen. Also kann man das ruhig angeben? Bei der Rückkehrbereitschaft geht es darum, dass vermutet wird, er würde nicht vor Ablauf des entsprechenden Visums ausreisen oder geht es darum, dass vermutet wird, er könne versuchen, sein Visum legal zu verlängern?
Und zuletzt: Wie sieht eine
Remonstration aus? Ein formloser Widerspruch mit neuen und erweiterten Angaben, um die Argumente der Botschaft zu entkräften? Wir müssten also darlegen, wie genau der Sprachkurs in seinen Lebenslauf passt und dass dies der Hauptgrund des Aufenthaltes ist und nicht der Besuch bei mir. Funktioniert das?
Hat ein abgelehntes Visum Einfluss auf zukünftige - auch Besuchsvisa?
Wir haben als Grund des Aufenthaltes "Sprachkurs" angegeben. Ist es nun sinnvoll darauf hinzuweisen, dass es ein "Studienvorbereitender Sprachkurs" sein soll? Das würde an sich schon eine Motivation zum Deutschlernen darstellen.
Ich bedanke mich schon jetzt für die Hilfe und wünsche allen Frohe Weihnachten.