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Unbefristete Niederlassungserlaubnis - mehr als 90 Tage in den Niederlanden? (Gelesen: 5.184 mal)
Lisa Kr.
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22.12.2014 um 10:55:18
 
Hallo,

ich habe mich ein bisschen bezüglich der 90/180Tage-Regulierung belesen, jedoch habe ich noch Fragen und bin verwirrt. Ich besitze eine unbefristete Niederlassungserlaubnis und mache zur Zeit ein Praktikum in den Niederlanden. Insgesamt werde ich hier 89 Tage verbringen (eingereist 05.10.2014, Ausreise 24.12.2014; dann wieder 28.12.2014-04.01.2015) . Da ich hier einen Freund habe, möchte ich dann alle zwei Wochen für ein Wochenende wieder nach Amsterdam fliegen. Nun jedoch meine Frage: gelten die 90/180 Tage Regelungen auch für mich? Ich bin mit einer Mitfahrgelegenheit gefahren und mein Ausweis wurde an der Grenze nicht kontrolliert. Genauso habe ich für die Zukunft schon die Fahrten mit Mitfahrgelegenheit gebucht. Wie wird das kontrolliert und wie könnte man nachweisen, dass ich länger, als 90 Tage in den letzten 180 Tagen da war, wenn meine Ein- und Ausreise nirgendswo eingegeben wurden?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
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Antwort #1 - 22.12.2014 um 11:09:14
 
Ganz klar: Das gilt auch für Dich - auch wenn es ohne Grenzkontrollen schwer oder auch gar nicht zu kontrollieren ist.

Das ändert jedoch ebensowenig an der Rechtswidrigkeit längerer Aufenthalte wie das Überqueren einer Kreuzung bei Rot, ohne daß weit und breit jemand zu sehen ist.
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Lisa Kr.
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Antwort #2 - 22.12.2014 um 11:32:47
 
Okay, danke, muss wohl meine Pläne korrigieren.. Aber jedoch bin ich neugierig: wie wird das kontrolliert? Wie kann man beweisen, dass man länger, als insgesamt 90 Tage da war, wenn die Ausweise nicht kontrolliert werden bzw. nur meine Niederlassungserlaubnis angeguckt wird?
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reinhard
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Antwort #3 - 22.12.2014 um 11:49:26
 
Lisa Kr. schrieb am 22.12.2014 um 11:32:47:
Aber jedoch bin ich neugierig: wie wird das kontrolliert?


So gut wie gar nicht.

Zitat:
Wie kann man beweisen, dass man länger, als insgesamt 90 Tage da war, wenn die Ausweise nicht kontrolliert werden bzw. nur meine Niederlassungserlaubnis angeguckt wird?


Die Behörden gehen zunächst davon aus, dass Du ein ehrlicher Mensch bist und Dich an die Gesetze hältst. Wenn das alle tun, können wir hier friedlich zusammen leben. Es muss sich nur jede einzelne dafür verantwortlich fühlen.

Verhalte Dich einfach so, wie Du es von allen anderen erhoffst.
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Antwort #4 - 22.12.2014 um 12:26:39
 
reinhard schrieb am 22.12.2014 um 11:49:26:
Verhalte Dich einfach so, wie Du es von allen anderen erhoffst. 

Und für anderes wirst Du in diesem Forum auch keinerlei Hilfestellung bekommen können.


Du solltest nebenbei davon ausgehen, daß in anderen EU-Staaten andere Datenschutzbestimmungen gelten als in Deutschland.
Wenigstens einer der Schengenstaaten ist in der Lage, bei Bedarf auf alle Bewegungsdaten aus Zahlungen mit Kreditkarten wie auch auf Bewegungsdaten von Funktelefonen zuzugreifen - und tut das auch, wenn es um Strafverfolgungen geht.
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Antwort #5 - 22.12.2014 um 13:01:04
 
Danke! Was Anderes habe ich auch nicht gemeint. Achso, noch eine Frage: ich bin während der Zeit in den Niederlanden für drei Tage nach Belgien getrampt. Muss ich die Zeit auch in Betracht ziehen (dass ich technisch nicht in den Niederlanden war)?
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Antwort #6 - 22.12.2014 um 13:14:56
 
AE - in anderen Schengenstaaten genauso wie ein Jahres-Schengenvisum gültig.

Mithin summieren sich die Aufenthaltstage in allen anderen Schengenstaaten.
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Antwort #7 - 22.12.2014 um 13:17:45
 
Aha. Aber wenn ich für Weihnachten wieder nach Deutschland für drei Tage fliege, dann wird das nicht gezählt, oder? Weil ich dann ja zu Hause bin.
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Antwort #8 - 22.12.2014 um 13:49:24
 
Nach Schengenregeln zählen An- und Abreisetage für den Schengenaufenthalt ...
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Antwort #9 - 22.12.2014 um 13:55:31
 
Ja, das ist mir klar. Ich meinte, die Tage, die ich dann komplett in Dtl verbringe.
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Antwort #10 - 22.12.2014 um 14:31:44
 
Ich verstehe, ehrlich gesagt, nicht: Was soll die Frage?

Selbstverständlich zählen Tage, die komplett außerhalb des "Zählgebiets" (bei Schengenvisa: alle Schengenstaaten / bei nationalen AT eines Schengenstaats: "Schengen minus Ausstellerstaat") nicht für die "Aufenthaltsrechnerei".

Was denn auch sonst?
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Antwort #11 - 22.12.2014 um 15:26:52
 
Ja, ich war einfach ein bisschen panisch, das war eine dumme Frage. Danke trotzdem für alle Antworten.
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Antwort #12 - 22.12.2014 um 16:46:30
 
Und eine allerletzte Frage (nicht, dass ich es machen will - ich werde meine Auslandaufenthalte entsprechend der Regelung koordinieren.  Ich bin einfach nur interessiert, weil ich darüber bis heute nichts wusste und finde im Internet keine Information dazu): welche rechtliche Konsequenzen drohen, wenn man diese Regelung verletzt?
Danke und sorry für so viele Fragen. Ist einfach neu für mich. Und frohe Weihnachten!
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Antwort #13 - 22.12.2014 um 17:03:13
 
Die Konsequenzen bestimmen sich nach dem Recht des Staates, in dem Du den zulässigen Aufenthalt überschreitest bzw. das Ganze schlußendlich festgestellt wird.

Und auch hier: Wonach sonst?

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Antwort #14 - 22.12.2014 um 17:06:25
 
Okay, danke schön.
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