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Haus Kaufen (Gelesen: 7.510 mal)
Themen Beschreibung: Rat
Rasa
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10.12.2014 um 14:03:17
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir sind eine Indische familie, wollten ein haus in München/ Deutschland kaufen. wir haben ein paar Gründstuck interessiert., die von händler oder privat personen. sie wissen nicht was in diesem GS einbauen kann... zum Beispiel ein Doppelhaus oder ein MFH ...

wo kann ich es fragen?

wir haben eine  Indische Staatsangehörigkeit aber wir haben eine Niederlassungerlaubnis.

Ist es besser eine Deutsche pass zu haben wel wir ein haus hier kaufen wollten ? Gibt es einen Vorteil?

Vielen Dank voraus!

Mit Freundlichen Grüßen
Rasa
     
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Aras
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Antwort #1 - 10.12.2014 um 14:06:30
 
Es gibt soweit ich weiß keinen Vorteil mit deutschen Staatsangehörigkeit.

Um zu wissen, ob da irgendwas bei der Nutzung des Grundstücks eingeschränkt ist, musst du ins Grundbucheintrag des Grundstücks schauen und in dem örtlich geltenden Bebauungsplan.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Rasa
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Antwort #2 - 10.12.2014 um 14:20:08
 
Ok, wohin soll ich dafür gehen für diese Info? Welches Amt ?
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« Zuletzt geändert: 10.12.2014 um 14:30:27 von Rasa »  
 
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Aras
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Antwort #3 - 10.12.2014 um 14:22:02
 
Grundbuchamt bzw. Katasteramt für den Grundbucheintrag und wegen Bebauungsplan

http://www.bauen.de/ratgeber/hausbau/bauratgeber/baurecht/artikel/artikel/bebauu...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Rasa
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Antwort #4 - 10.12.2014 um 14:35:07
 
Vielen Dank Aras Smiley
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lottchen
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Antwort #5 - 10.12.2014 um 14:37:07
 
Ich würde mal einen Termin beim Bauamt machen, wenn es um ein konkretes Grundstück geht. Oder einen Architekten konsultierne, aber das kostet natürlich Geld.
Bzw. den Kaufvertrag so gestalten, dass der Vertrag nur zustande kommt, wenn Baurecht für das, was man will (das muss man natürlich formulieren), bei diesem Grundstück vorhanden ist. 

Für einen Blick ins Grundbuch / einen Grundbuchauszug braucht man normal eine Vollmacht des Eigentümers. Falls dieser verkaufen will sollte der allerdings auch einen aktuellen Grundbuchauszug vorliegen haben. Dort sieht man allerdings nur, wie groß das Flurstück ist und ob irgendwelche Belastungen drauf liegen (Bankdarlehen, Wegerecht, Leitungsrecht...), aber da steht nicht, was man da bauen darf.
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tapir
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Antwort #6 - 10.12.2014 um 18:50:13
 
Die Frage der Bebaubarkeit eines Grundstücks ist eine Rechtsfrage und kann daher verbindlich nur von einem Rechtsanwalt beantwortet werden. Ein Architekt kann hierüber keine Auskunft erteilen. Neben planungsrechtlichen Fragen (Innenbereich? Außenbereich? Veränderungssperre? Rücksichtnahmegebot? Art der baulichen Nutzung? Bauweise, z.B. geschlossen oder Blockrandbebauung?) sind auch ordnungsrechtliche Fragen bis hin zu örtlichen Satzungen (Milieuschutz usw.) zu berücksichtigen. Auch eine mündliche Auskunft vom Bauamt ist nicht verbindlich. Selbst ein Bauvorbescheid der Behörde kann ja von Nachbarn angegriffen werden. Diese Punkte muss und wird ein guter Anwalt von Anfang an bedenken und mitberücksichtigen, die Auskunft der Behörde kann - selbst bei gutem Willen - immer nur einen Ausschnitt aus der Realität abbilden und daher, um es einmal hart auszudrücken, allenfalls "zufällig" richtig sein.

Da, wenn im späteren Verlauf ein Grundstück errichtet werden soll, ohnehin Verträge mit Architekten und mit bauausführenden Unternehmen geschlossen werden müssen, die unbedingt auch nicht einfach blind, sondern erst nach anwaltlicher Prüfung unterschrieben werden sollten, bietet es sich an, schon jetzt einen Anwalt (z.B. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht) hinzuzuziehen, der das Vorhaben ab sofort mitbegleiten kann. Auch der Grundstückskaufvertrag ist vor diesem Hintergrund zu sehen und sollte ebenfalls anwaltlich geprüft werden. Auch, wenn die Qualität der notariellen Beratung in Bayern in der Tendenz besser ist als in anderen Teilen Deutschlands, sollte man sich auf keinen Fall nur auf den Notar verlassen. Der Vertragsentwurf muss von einem eigenen Anwalt gegengelesen werden.

Das kostet alles Geld, aber das ist sehr gut investiert. Bei Immobilien gibt es eigentlich immer Ärger zwischen allen Beteiligten. Deswegen ist es wichtig, von Anfang an seine Interessen zu wahren.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 11.12.2014 um 11:27:44
 
Natürlich kann man nie wissen, ob man auf einem Grundstück auch bauen kann. Selbst wenn man eine Baugenehmigung hat. (Die wird zum Beispiel "unbeschadet der Rechte Dritter" erteilt.)

Vielleicht ist es aber gar nicht so kompliziert. Wenn es um ein Grundstück für ein Einfamilienhaus im Bereich eines Bebauungsplans geht zum Beispiel. Das kommt doch sehr auf den Einzelfall an.

Interessant im Moment auch die Risiken in Bezug auf Altlasten und Kampfmittel. So gesehen, ist das Risiko beim Kauf eines Grundstücks recht hoch.
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Rasa
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Antwort #8 - 29.04.2015 um 15:53:36
 
Vielen Dank für die Antworten.

wir haben ein haus gefunden und wir wollen das Grundstück Größe überprüfen ob was steht im doku von Makler korrekt ist. dann können wir ein gebot machen.

wie können wir es machen ?
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Alacrity
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Antwort #9 - 29.04.2015 um 16:23:50
 
In Bayern geht das wohl über das Vermessungsamt.

Hier ein Flyer:
http://www.vermessung.bayern.de/file/pdf/1574/grundstuecksvermessung_doc_20400.p...
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