Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
ALG II Leistung erst nach Ablauf von 3 Monaten nach Einreise gestattet! (Gelesen: 8.854 mal)
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II Leistung erst nach Ablauf von 3 Monaten nach Einreise gestattet!
Antwort #15 - 30.11.2014 um 23:24:08
 
Um das Wording korrekt zu halten:

Es geht hier um einen Angehörigen eines Deutschen aus einem Drittstaat.

Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
NRW_2014_HB
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II Leistung erst nach Ablauf von 3 Monaten nach Einreise gestattet!
Antwort #16 - 01.12.2014 um 17:30:24
 
Korrekt Aras, Du hast Recht Smiley Mein Mann ist Angehöriger einer deutschen (also mir) und er ist aus nem Drittstaat.

Ich habe heute Info einer Bekannten erhalten, die im Amt tätig ist und sie sagte auch, dass es uns zusteht ab Tag der Antragstellung. Das heisst, jeder dem eine FZF bevorsteht empfehle ich, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, denn bei uns geht fast ein Monat flöten nur dadurch, dass wir nicht sofort nach Landung einen Termin erhielten zur Antragsabgabe und es viel vorher auch nicht wussten. Klingt blöd ist aber anscheinend Vorraussetzung, dass man erst ab Antragstellung Gelder erhält, oder kann man in den Antrag ein abgelaufenes Datum notieren, da sicherlich nicht jeder sofort einen Termin zur Antragsabgabe erhält!?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II Leistung erst nach Ablauf von 3 Monaten nach Einreise gestattet!
Antwort #17 - 01.12.2014 um 17:41:40
 
Normalerweise reicht ein Dreizeiler

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Leistungen nach dem SGB II.

Vorname Nachname"

Aber wenn ich lese, dass dein Mann vom Amt beraten wurde und man ihm erklärte, dass er keine Leistungen erhält, dann hat hier doch die Beratung vom Leistungsträger versagt.

Schau mal nach

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__13.html

Zitat:
§ 13 Aufklärung

Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären.


http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__14.html

Zitat:
§ 14 Beratung

Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.


Und ich gehe mal davon aus, dass man Anspruch auf eine korrekte Beratung hat...

Und wenn dein Mann etwas unterschrieben hat, dass das Amt für ihn vorformuliert hat, dann ist das meiner Meinung nach ein Beweis, dass das Amt hier falsch Beraten hat.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Steve Dash
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 155

Frankfurt, Hessen, Germany
Frankfurt
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II Leistung erst nach Ablauf von 3 Monaten nach Einreise gestattet!
Antwort #18 - 02.12.2014 um 01:54:20
 
NRW_2014_HB schrieb am 30.11.2014 um 20:43:11:
In meinem Fall geht es um Angehörigen eines Drittstattes und ich bin deutsche. Aber so wie es im oben geteilten Thread von Eduard zu lesen ist, hat mein Mann seit Anreise eine Erlaubnis zu Arbeiten und ist dauerhaft hier, das sollte reichen.

Meine Frage war ernst gemeint, woher sollte ich vom Sozialamt wissen, wenn nicht von der netten Dame bei Antragstellung im Jobcenter. In dem Thread stand auch, dass der Antrag egtl. automatisch für die ersten 3 Monate ans Sozialamt gehen sollte. Dann wurde ich sicherlich nciht richtig beraten und die Dame beim Amt zieht sich den Schuh sicher nicht von selbst an --> ab zum Anwalt, schliesslich hat mein Mann ein Recht auf kostenfreie Rechtsberatung, hoffe das klappt wenigstens ohne ärger.


Bei uns wurde  am Anfang auch versucht mit Leistungsausschluss nach § 7 obwohl FZF zu Deutschen, Jobcenter musste zahlen, dafür gabs dann später unangemeldete Hausbesuche und monatlich Briefe und Schikanen

Hier hilft nur wegziehen in einen anderen ALG II Jobcenter Bezirk, hatten wir auch gemacht, dann war Ruhe
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.211

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II Leistung erst nach Ablauf von 3 Monaten nach Einreise gestattet!
Antwort #19 - 02.12.2014 um 14:22:06
 
NRW_2014_HB schrieb am 01.12.2014 um 17:30:24:
dass es uns zusteht ab Tag der Antragstellung.

geht fast ein Monat flöten nur dadurch, dass wir nicht sofort nach Landung einen Termin erhielten zur Antragsabgabe

Vorraussetzung, dass man erst ab Antragstellung Gelder erhält

Termin zur Antragsabgabe erhält!?


Die Lösung ist, den Antrag ohne Termin abzugeben oder in den Briefkasten zu stecken – je nach Geschmack mit Zeugen, per Post/Einschreiben o.ä.

Es muss nicht das ausgefüllte Formular sein. Ein Satz per Brief reicht als Antrag.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
NRW_2014_HB
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II Leistung erst nach Ablauf von 3 Monaten nach Einreise gestattet!
Antwort #20 - 02.12.2014 um 16:50:55
 
Ja Insomnia, genau das war auch meine Befürchtung. Haben den Aufenthalstitel benatrag und das hingenommen, obwohl es mir komisch vorkam. Hatten auch angst, dass die ihm einfach keinen Titel geben oder ähnliches, falls wir zicken machen, aber ich habs satt. Die dürfen gerne antanzen und kontrollieren was und wie oft die wollen, solange die mich nicht übern Tisch ziehen und alles rechtens ist. Außerdem können die dann ja gleich schauen, was noch alles an Mobiliar fehlt Zwinkernd und beim nächsten Besuch gleich mitliefern.

Ps: war heute beim Amtsgericht, die sagen auch ich soll erstmal formlos unseren Fall schildern und einen formlosen Antrag für die 3 Monate stellen und wenn das dann abgelehnt wird, erhalten wir Beihilfe für die Rechtsberatung.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II Leistung erst nach Ablauf von 3 Monaten nach Einreise gestattet!
Antwort #21 - 02.12.2014 um 16:55:55
 
NRW_2014_HB schrieb am 02.12.2014 um 16:50:55:
Ps: war heute beim Amtsgericht, die sagen auch ich soll erstmal formlos unseren Fall schildern und einen formlosen Antrag für die 3 Monate stellen und wenn das dann abgelehnt wird, erhalten wir Beihilfe für die Rechtsberatung.


Vielleicht solltet ihr gleich einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X stellen, mit dem Hinweis dass der Anspruch euch widersprochen wurde, und das ja schwarz auf weiß in der von deinem Mann unterschriebenen Papier klar ersichtlich ist. Da die Erklärung vom Jobcenter fehlerhaft ist, wollt ihr euren formlosen und mündlichen Antrag von damals überprüft haben.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
C_Devil
Expertin
****
Offline


"Boardteufelchen"


Beiträge: 845
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II Leistung erst nach Ablauf von 3 Monaten nach Einreise gestattet!
Antwort #22 - 02.12.2014 um 17:40:38
 
Aras schrieb am 02.12.2014 um 16:55:55:
Vielleicht solltet ihr gleich einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X stellen, mit dem Hinweis dass der Anspruch euch widersprochen wurde, und das ja schwarz auf weiß in der von deinem Mann unterschriebenen Papier klar ersichtlich ist. Da die Erklärung vom Jobcenter fehlerhaft ist, wollt ihr euren formlosen und mündlichen Antrag von damals überprüft haben. 


Nicht vielleicht !!
Ihr solltet auf jeden Fall einen Überpürfungsantrag nach § 44 SGB X stellen, mit dem Hinweis auf die fehlerhafte Beratung und unter Hinweis auf Randziffer 7.5f der Fachlichen Hinweise zu § 7 SGB II und rückwirkend bis zum Tag der Antragstellung bzw. der versuchten Antragstellung.

Zitat:
Der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 gilt auch nicht für Familienangehörige von Deuts chen (BSG - Urteil vom 30.01.2013, Az: B 4 AS 37/12 R). Stand v. 20.12.2013


Druck dir die Hinweise aus und füge sie dem Antrag bei.
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/m...

Gruß
C_Devil
Zum Seitenanfang
  

Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
(Albert Schweitzer)

Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
(David Hilbert, Mathematiker, 1862-1943)

"Für nichts ist der Mensch so wenig geschaffen wie für das Glück, und von nichts hat er so schnell genug."
(Paul Claudel 1868-1955)
 
IP gespeichert
 
NRW_2014_HB
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG II Leistung erst nach Ablauf von 3 Monaten nach Einreise gestattet!
Antwort #23 - 02.12.2014 um 18:50:30
 
Sehr gut vielen Dank, ich werd das mit dem Überprüfungsantrag auch noch schnell bis morgen machen, obwohl man mir heute erzählt hat, dass ich keine Überprüfung beantragen kann, wenn ich keinen Ablehnungsbescheid habe. Egal, bringe morgen den formlosen und den Überprüfungsantrag hin. Dumm ist nur, dass mein Mann am 16. April eingereist ist und wir erst am 15.05 laut Verhandlungsniederschrift den Antrag gestellt haben, da die uns vorher immer mündlich abgewimmelt haben. Die haben gesagt, dass wir ewrst einen Termin bekommen zur Antragsabgabe, wenn er seinen Aufenthaltstitel hat. ;-( Wahrscheinlich werden wir das alles durch bekommen, aber nur ab den 15.05. , denn da wir immer nur mündlich die Info bekommen haben,d ass wir erst nach 3 Monaten ebantragen können, kann man diesen Monat rückwirkend sicher nicht mehr bezahlt bekommen, oder? Was macht man denn, wenn man fest davon ausgeht, so wie ich damals, dass man keinen Anspruch hat, denn das wurde uns auch immer wieder bei der Ausländerbehörde in den Infogesprächen mitgeteil (sogar heftigst: "Wieso sollte Ihr Mann denn Arbeitslosengeld beantragen, wenn er noch nie in die deutsche Kasse eingezahlt hat"!? das mussten wir uns damals anhören). Gott sei dank habe ich gegen aller Informationen "schon" im Mai den Antrag gestellt.

Oh das mit der Randziffer 7.5 ist klasse, danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema