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Mehrbedarf / ALGII ? (Gelesen: 2.438 mal)
Themen Beschreibung: Integrationskurs
budeabazi
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26.11.2014 um 22:39:17
 
Halli hallo...
Also ich habe meinen mann nun schon über einen Monat bei mir...ihn angemeldet. .und er hat seinen elektronischen Aufenthaltstitel für drei Jahre bereits bekommen. ..p.s. er kam per visum zur fzf aus dem Kosovo. ...alles läuft super. ..
Nun haben wir allerdings die Auflage der abh bekommen das er an einem integrationskurs teilnehmen muss. .was mich auch sehr freut, denn ich denke das es einiges erleichtern würde
Nun zu meiner Frage:
Der integrationskurs würde für uns 120 euro pro Monat kosten...das ist nur leider für uns einfach finanziell nicht möglich. .das Problem ist ich verdiene ca 1300 netto...aber durch hohe Schulden die ich monatlich abtreten muss und dazu die Wohnung die einen unglaublichen Stromverbrauch hat ( hatte für mich alleine eine Nachzahlung von  600 euro im letzten Jahr. .obwohl vollzeit beschäftigt ..sprich so gut wie nie Zuhause? !)
Meint ihr uns würde irgend etwas zustehen...wenigstens vorübergehend damit er den Kurs antreten kann?
Würde mich freuen über Erfahrungen und Ratschläge. ..dabke
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Aras
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Antwort #1 - 26.11.2014 um 23:25:40
 
Hmm. Mit 1300 € netto bist du Geringverdiener. Ich gehe mal davon aus, dass du nur so ca. 1700 brutto verdienst?

Stromkosten sind keine Kosten der Unterkunft sondern Bestandteil des Regelbedarfes. Außer es gibt sogenannten Heizstrom. Also Strom der durch den Einsatz von Warmwasserboilern entsteht. Dann schaut man auf den Wasserboiler und schaut wieviel Strom der verbraucht und kann dann diesen Verbrauch als Heizkosten und somit als Kosten der Unterkunft geltend machen. Gibt noch separat einen pauschalen Mehrbedarf für dezentrale Warmwasseraufbereitung.

Was kommen könnte, wäre eher sowas wie Schwangerschaftsmehrbedarf ab der 12. Schwangerschaftswoche. Das wäre dann 17 % Mehrbedarf auf deinen Regelbedarf. Also ca. 60 €.

Deine Schulden sind offen gesagt unerheblich. Denn du kannst nicht verlangen, dass deine Schulden mit Steuergelder getilgt werden.

Erstmal euer anrechenbares Einkommen:

1700 € brutto => 100 € Grundfreibetrag + 180 € Freibetrag (20 % vom Bereich 100,01 - 1000,00 €) + 20 € Freibetrag (20 % vom Bereich 1000,01 - 1200,00 €) => 300 € Freibetrag.

1300 € netto - 300 € Freibetrag = 1000 €.

Ab 2015 ist der Regelbedarf für Partner jeweils 360 € => 720 € gemeinsamer Regelbedarf.

D.h. es bleiben euch so ca. 280 € für Miete.

Ist eure Miete höher oder niedriger als diese 280 €?

Falls du schwanger bist, dann können wir sogar abzüglich der 60 € von 220 € als maximale "Mietgrenze" ausgehen


Summa Summarum:

Wenn ich keinen Fehler gemacht habe, solltet ihr wahrscheinlich leistungsberechtigt sein. In diesem Fall am Besten morgen den Antrag auf Leistungen beim Jobcenter stellen, damit ihr auch für November Leistungen erhalten könnt. Mit dem Jobcenter die Verpflichtung zum Integrationskurs besprechen. Normalerweise gibt es dann ein Schreiben, worin das Jobcenter die Übernahme der Kosten für den Integrationskurs erklärt.

Das sollte euch entsprechend finanziell entlasten, bis dein Mann die Sprache kann und ggf. eine Ausbildung beginnt oder eine Arbeitsstelle findet.

Alles ohne Gewähr.
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« Zuletzt geändert: 26.11.2014 um 23:36:21 von Aras »  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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budeabazi
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Antwort #2 - 27.11.2014 um 06:32:55
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Also ich habe einen boiler der neu gemacht wurde im Badezimmer dieser läuft über Strom. .hat aber keine Anzeige um zu sehen wie der Verbrauch ist..dazu einen Gas boiler in der Küche für Heizung usw.

Das mit den Schulden hab ich mir schon gedacht. .ich möchte ja auch kein Geld haben um diese abzubezahlen...das wäre es ja .

Nein, also Kaltmiete liegt bei 300 euro Nebenkosten 112  Euro und zzgl. Strom und Gas an die Stadtwerke bei 80 euro da ich nicht mehr bezahlen kann...und die nette Frau bei den Stadtwerken meinte damals schon das wenn ich so weiter machen würde!  Ich im Januar eine Abrechnung von ca 2000 bekommen würde. ..die Nachzahlung vom letzten Jahr konnte ich gott sei dank auf diesen November legen da ich weihnachtsgeld bekommen hab sonst hätten die mir direkt den Strom abgestellt.
Das mit dem Jobcenter werde ich gerne probieren. .wobei ich gehört hab das mein mann erst nach drei Monaten bzw einem jahr leistungsberechtigt ist???

Achso weiss nicht ob interessant aber meine Wohnung hat 51.50 qm
Lg
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Antwort #3 - 27.11.2014 um 07:34:27
 
Der wasserboiler hat eine plakette mit Angaben zum Verbrauch. Fotografier das und druck das per pc einfach aus.

also kaltmiete + nebenkosten  + heizstrom sind deine kosten der unterkunft. Gas weiss ich nicht.

das ist doch schon mind. 412 €

ausserdem deinem vermieter sagst du ja auch dass dein Mann zugezogen ist. Dann kann er ggf. Die betriebkosten für deinen mit abrechnen und das. Bedeutet höhere Gesamtmiete. Im Zweifel durch Absprache die Miete erhöhen, sonst kommt die Rechnung erst in einem Jahr.

ansonsten:
die drei monatsregel gilt nur für Ausländer die nur zur arbeitssuche nach Deutschland gekommen sind. Dein Mann ist aber zum Zwecke der familienzusammenführung gekommen und nicht zur arbeitssuche. Schau dich im Forum um. Die jobcenter machen manchmal Probleme, aber bis jetzt haben die immer nachgegeben und sogar höchstrichterlich verloren.
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Antwort #4 - 27.11.2014 um 10:30:40
 
Aras schrieb am 26.11.2014 um 23:25:40:
Mit dem Jobcenter die Verpflichtung zum Integrationskurs besprechen. Normalerweise gibt es dann ein Schreiben, worin das Jobcenter die Übernahme der Kosten für den Integrationskurs erklärt.



Das Jobcenter hat mit der Übernahme der Kosten für den Integrationskurs nix zu tun, das läuft nur über das Bamf. Wenn man vom Jobcenter zum Integrationskurs verpflichtet wird ist das für das Bamf eine implizierte Kostenbefreiung. Bekommt man die Verpflichtung über die ABH muss man die Kostenbefreiung extra beantragen. Formulare finden sich hier: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Ku...
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Antwort #5 - 27.11.2014 um 12:17:54
 
Solltet Ihr ALG2 bekommen wird Euch der Integrationskurs nichts kosten. Kopie des ALG2 Bescheides zum Leistungsträger mitnehmen und den Antrag für die Kostenübernahme ausfüllen und zum BAMF senden. Außerdem hat dein Mann noch Anspruch (wenn ALG2) auf Fahrtkosten vom BAMF, Anträge findest Du im Inet.
Wenn Ihr als Bedarfsgemeinschaft ALG2 Anspruch habt, der Bescheid da ist könnt Ihr auch eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen.
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