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Vorsprache wegen FZF und Krankenversicherung (Gelesen: 1.454 mal)
Leyla D.
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20.11.2014 um 20:53:50
 
Hallo,

bin bis zum 07.12 noch Familienversichert bei Mutter. Nach Ablauf der FV muss ich eigene Mitgliedschaft beantragen, da ich 25 Jahre alt werde.

Nun findet am kommenden Montag die Vorsprache bei der ALB statt. Diese wollen von mir einen Nachweis über Anspruch auf Krankenversicherung ab Einreise meines Mannes, jedoch hat mir die Krankenkasse lediglich ein Schreiben gegeben, dass eine Zusage vor Einreise nicht erfolgen kann und ich eine eigene Mitgliedschaft benötige. Dazu bekam ich den rechtlichen Paragraphen und die Vorraussetzungen für eine FV noch hinzu. Laut der Krankenkasse kann ich nach eigener Mitgliedschaft meinen Mann kostenlos bei mir mitversichern, somit wird dies eine Familienversicherung. Dies können Sie mir leider nicht schriftlich geben, da die eigene Mitgliedschaft noch nicht besteht.

Reicht dieses Schreiben aus? Denn es ist ja logisch, dass ich ab dem 07.12 wegen des Alters eine eigene Mitgliedschaft haben werde.

Vielen Dank im vorraus für die Antworten!

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Antwort #1 - 20.11.2014 um 21:51:02
 
Leyla D. schrieb am 20.11.2014 um 20:53:50:
Reicht dieses Schreiben aus?


keine Ahnung,
mal ja, mal nein
wenn man es genau nimmt: nein

Leyla D. schrieb am 20.11.2014 um 20:53:50:
Denn es ist ja logisch, dass ich ab dem 07.12 wegen des Alters eine eigene Mitgliedschaft haben werde. 

logisch schon, aber du wärst nicht die erste, die sich ggf. dann trotz der Versicherungspflicht doch nicht versichern würde.


Mach Nägel mit Köfpen und versicher dich schon vorher selbst, dann bekommst du auch die Bestätigung.
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Leyla D.
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Antwort #2 - 21.11.2014 um 10:29:48
 
das dauert jedoch einige Wochen bis zur Bearbeitung laut Krankenkasse. Oder meinst du die Bestätigung, dass ich überhaupt beantragt habe?
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Antwort #3 - 21.11.2014 um 10:34:57
 
Wochen?

ab dem 7.12 besteht kein Krankenversicherungsschutz für dich.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 21.11.2014 um 17:57:43
 
M.m. nach landet ist sie automatisch in der nr. 13, wenn sie keine Mitgliedschaft in der freiwilligen Vers. erklärt. Sie ist also auf jeden Fall (weiter) versichert, mit dem jederzeitigen Recht in die PKV zu wechseln.
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