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Ehegattennachzug- Regelausnahme (Gelesen: 6.422 mal)
Carthagena
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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27.10.2014 um 12:09:09
 
Hallo ihr Lieben,

ich habe folgende Situation und bitte um eure Hilfe:

Ich bin 23 und Studentin im 5. Semester in Deutschland, habe deutsch/tunesische Staatsbürgerschaft, bin aber in D geboren und habe hier mein ganzes Leben verbracht, lediglich in Tunesien Urlaub gemacht.
Im Sommer habe ich meinen Mann geheiratet und seit letzten Montag läuft das Visumsverfahren.
Ich besitze eine eigene Wohnung mit genug Wohnraum für zwei ( ca. 50 qm) und Arbeite nebenbei mit einem Durchschnitteinkommen von 600 Euro und habe einen Studienkredit mit dem ich auf insgesamt ca 1200 Euro im Monat komme. Nun ist mein Einkommen immernoch unter dieser HARTZ IV Grenze.
Bevor wir geheiratet haben, habe ich mich bezüglich des LU informiert. Nach einigem Zögern hat mir ein netter Herr von der ABH erzählt, ich könne eine Art Antrag stellen, damit mein LU nicht überprüft wird. Dies kann aber abgelehnt werden, sollte bei mir eine Regelausnahme bestehen, d.h. ich könne in Tunesien mit meinem Mann leben.

Meine Frage ist nun, welche Argumente oder Unterlagen kann ich vorbereiten, um dieser Regelausnahme entgegen zu wirken? Reicht es aus, dass ich in Deutschland verwurzelt bin?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.10.2014 um 12:11:22
 
Carthagena schrieb am 27.10.2014 um 12:09:09:
welche Argumente oder Unterlagen kann ich vorbereiten, um dieser Regelausnahme entgegen zu wirken?

gar keine, weil Du Dir darüber keine Gedanken machen musst. Die Regelausnahme greift hier überhaupt nicht, weil alleine der Besitz einer anderen StAng keinen Grund darstellt, die Sicherung des LU zu fordern (BVerwG, Urteil vom 04.09.2012 - 10 C 12.12, http://www.bverwg.de/040912U10C12.12.0, Rn. 30).

Dein Mann soll einfach das normale FZF-Verfahren betreiben, sonstige Anträge gibt es sowieso nicht.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 27.10.2014 um 12:12:46
 
Es reicht, dass Du in Deutschland verwurzelt bist.

Es wäre sehr sinnvoll, wenn Du Dir nicht allzu viele Sorgen machst, das Wetter genießt und darauf vertraust, dass heute keine Ausländerbehörde mehr die "Regelausnahme" durchbringt.

Zum Antrag: Er muss den Antrag auf ein Visum stellen, Du stellst keinen Antrag. Du musst auch weder Einkommen noch eine Wohnung einer bestimmten Größe nachweisen.
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Carthagena
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 27.10.2014 um 12:40:02
 
Oh, vielen, vielen lieben Dank!!! Ich dachte mein Tag wäre gelaufen!
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Carthagena
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Antwort #4 - 27.10.2014 um 12:47:09
 
Nur aus reinem Interesse, wie kann man denn eine Regelausnahme durchbringen?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 27.10.2014 um 12:56:29
 
lässt sich nicht wirklich beantworten, weil klare Grenzen nicht definiert sind und gegen die Regelung selbst verfassungsrechtlich auch Bedenken bestehen (Art. 11 GG). Nach Rechtsprechung der Gerichte darf ein Deutscher nur in "Ausnahmefällen" zugemutet werden, die zeitweise (!) im Ausland zu leben. Auf Dauer ist das gänzlich unzumutbar. Kann sein, dass ein Ausnahmefall vorliegen kann, wenn der dt. Ehegatte nicht nur die andere StAng besitzt sondern auch einen erheblichen Teil seines Lebens in diesem Staat verbracht hat und so eine starke Bindung besitzt.

Ob eine zeitweise Trennung bis zur Sicherung des LU (dt. Ehegatte in D auf Arbeitssuche) zumutbar ist, bleibt offen. Bei den Sprachkenntnissen und beim Visumverfahren wird ja eine Trennung auf Zeit nicht grundsätzlich beanstandet.

Ist aber alles reine Theorie und bei 99,9% der Nachzugsfällen irrelevant.
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Carthagena
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Antwort #6 - 27.10.2014 um 13:07:14
 
Der Punkt bei mir ist ja nicht, dass ich Arbeitssuchend bin. Ich arbeite, soweit meine Möglichkeiten bestehen UND ich studiere. Ich kann ja kaum das Studium abbrechen und nach Tunesien abwandern!

Danke dir für deine Antwort!
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reinhard
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Antwort #7 - 27.10.2014 um 14:06:20
 
Carthagena schrieb am 27.10.2014 um 13:07:14:
Ich kann ja kaum das Studium abbrechen und nach Tunesien abwandern!


Doch, kannst Du. Nur Salafisten werden an der Ausreise gehindert.

Aber: Niemand darf Dich dazu zwingen oder drängen, auch die Ausländerbehörde nicht. Nur Du bist frei, hier oder dort zu wohnen, gemeinsam mit Deinem Mann.
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Carthagena
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Antwort #8 - 27.10.2014 um 14:13:56
 
reinhard schrieb am 27.10.2014 um 14:06:20:
Doch, kannst Du. Nur Salafisten werden an der Ausreise gehindert.

Aber: Niemand darf Dich dazu zwingen oder drängen, auch die Ausländerbehörde nicht. Nur Du bist frei, hier oder dort zu wohnen, gemeinsam mit Deinem Mann.


mir ist schon klar, dass ich "kann", aber der Grund, weshalb man zeitweise zu seinem Mann ziehen soll, ist doch, dass man in der Zeit  eine Arbeitsstelle in D findet oder habe ich das falsch verstanden?
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reinhard
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Antwort #9 - 27.10.2014 um 15:55:08
 
Du hast alles richtig verstanden und richtig gemacht.

Die Antworten (Regelausnahme) beziehen sich eben alle auf die Ausländerbehörde: Sie hat keine Chance Dir vorzuschreiben, dass Ihr hier nicht wohnen dürft, weil Du "auch" ein bisschen tunesisch bist.

Wenn Du das Studium nicht abbrechen willst und Deutschland nicht verlassen willst, dann muss die Behörde das so akzeptieren. Auch bei doppelter Staatsangehörigkeit und zu geringem Einkommen.
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Carthagena
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Antwort #10 - 01.11.2014 um 22:01:30
 
Hallo ihr Lieben,

hab bereits nach einer Woche Antwort von der ABH bekommen. Jetzt werden vor mir Heiratsurkunde, Mietvertrag und Nachweis zur Sicherung des LU verlangt.
Meine Frage ist jetzt, soll ich meine Verdienstabrechnungen aus meinem Nebenjob vorzeigen oder lieber gar nichts? Mein Lohn überschreitet ja die Einkommensgrenze eh nicht...
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Antwort #11 - 01.11.2014 um 22:40:56
 
Carthagena schrieb am 01.11.2014 um 22:01:30:
hab bereits nach einer Woche Antwort von der ABH bekommen. Jetzt werden vor mir Heiratsurkunde, Mietvertrag und Nachweis zur Sicherung des LU verlangt.


Antwort auf was??? Ist der Antrag deines Mannes bereits bei der ABH oder hast du irgendwas beantragt wie Vorabzustimmung?
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Carthagena
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Antwort #12 - 02.11.2014 um 11:22:40
 
grisu1000 schrieb am 01.11.2014 um 22:40:56:
Antwort auf was??? Ist der Antrag deines Mannes bereits bei der ABH oder hast du irgendwas beantragt wie Vorabzustimmung?



Ja genau, der Antrag ist jetzt bei der ABH und die haben sich gemeldet!
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reinhard
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Antwort #13 - 02.11.2014 um 12:12:11
 
Carthagena schrieb am 01.11.2014 um 22:01:30:
Jetzt werden vor mir Heiratsurkunde, Mietvertrag und Nachweis zur Sicherung des LU verlangt.
Meine Frage ist jetzt, soll ich meine Verdienstabrechnungen aus meinem Nebenjob vorzeigen oder lieber gar nichts?


Vorschlag: Nimm mit, was Du hast, und entscheide während des Gesprächs, was Du zeigst. Das Einkommen ist nicht entscheidend für die Zustimmung, aber z.B. für eine Gebührenbefreiung. Kann also sein, dass Du mit dem Vorzeigen 100 Euro gewinnst.

Sonst mach Deine Kooperationsbereitschaft (auch wenn sie über das Gesetz hinausgeht) am besten vom Gesprächsklima abhängig. Viele machen sich vorher unendlich viele Gedanken, um dann bei der Behörde zu hören, dass ein Allerwelts-Formbrief verschickt wurde und man dann nur die Punkte klärt, die wirklich wichtig sind.
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Antwort #14 - 02.11.2014 um 12:42:01
 
Vielen Dank Reinhard!!!

Kann man sagen, wie lange es dauert, nachdem man die Unterlagen abgegeben hat?
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