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Family Member of an EEA National (Gelesen: 6.963 mal)
musto
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i4a rocks!


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wupp, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.11.2014 um 11:10:46
 
Hallo,
meiner frau (Deutsche) wollte mit meiner Frau ( ich Staatsangehörigkeit türkisch , aber mit Niederlassungserlaubnis in D)  möchten wir eine Kurzreise   nach  London

auf der seite https://www.visa4uk.fco.gov.uk  gibs viele frage
zb.

What is the EEA National Registration Certificate number for the EEA National?
was muss ich da eingeben ?   

How are you related to the EEA National?
When did you first meet?
Where did you first meet?
When did your relationship begin?
How often do you meet?
When did you last see the EEA National?
How do you keep in touch with the EEA National?
When did you marry or enter into a civil partnership?

ich bin verheiratet muss ich das alles eingeben ??
Hat jemand ein solches permit schon einmal beantragt? Wenn ja, wie mache ich den Antrag?
danke
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.11.2014 um 11:20:21
 
musto schrieb am 19.11.2014 um 11:10:46:
was muss ich da eingeben ? 

Nichts. Wenn Deine Frau nicht im UK lebt wird sie auch kein registration certificate haben.

musto schrieb am 19.11.2014 um 11:10:46:
ich bin verheiratet muss ich das alles eingeben ??


Ja. Auch wenn es m.E. europarechtswidrig ist.
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musto
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wupp, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.11.2014 um 11:36:03
 
Kannst Du vielleicht doch mal bitte übersetzen auf deutsch
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Obst88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 19.11.2014 um 11:40:44
 
musto schrieb am 19.11.2014 um 11:36:03:
Kannst Du vielleicht doch mal bitte übersetzen auf deutsch


Wir sind hier doch nicht in einem Übersetzungsforum, da fragst du wohl besser in einem Forum welches sich mit Visa für UK beschäftigt.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.11.2014 um 12:22:17
 
musto schrieb am 19.11.2014 um 11:36:03:
Kannst Du vielleicht doch mal bitte übersetzen auf deutsch 

Wenn Du den englischen Text in ein Übersetzungsprogramm eingibst, bekommst Du "Null Komma Nix" den Text in jede Dir genehme Sprache übersetzt.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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mgb
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 19.11.2014 um 20:18:48
 
musto schrieb am 19.11.2014 um 11:10:46:
ich bin verheiratet muss ich das alles eingeben ??

Zitat:
Ja. Auch wenn es m.E. europarechtswidrig ist.


Bis auf die erste Frage muss da nichts beantwortet werden.
Genauso wenig die Frage nach Namen der Eltern und Einkommen des EU Bürgers im Heimatland.
Wenn das online Formular eine Eingabe erzwingt schreibt man NA für not applicable.


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Aras
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Antwort #6 - 19.11.2014 um 23:58:53
 
Nun.... auch wenn es europarechtswidrig erscheint...

Das EEA Family Permit ist auch für eheähnliche Paare gedacht. Und darum gibt es auch diese "komischen" Fragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Obst88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 20.11.2014 um 08:26:54
 
Allerdings ist es mit der Onlineregistrierung nicht getan, man muss noch nach Berlin, Düsseldorf oder München um seine Fingerabdrücke abzugeben.
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janetm
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Antwort #8 - 20.11.2014 um 20:12:56
 
Obst88 schrieb am 20.11.2014 um 08:26:54:
Allerdings ist es mit der Onlineregistrierung nicht getan, man muss noch nach Berlin, Düsseldorf oder München um seine Fingerabdrücke abzugeben.


Und anschließend werden die Unterlagen inklusive Pass nach UK geschickt.

Man kann dann später entweder ein 2tes Mal nach Berlin, Düsseldorf oder München fahren um den Pass wieder abzuholen oder eine Gebühr bezahlen und bekommt den Pass dann zugeschickt.
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vlatkovr
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 03.12.2014 um 15:55:47
 
Neulich braucht ein Drittstaatsangehöriger keine visum für UK wenn er hat: “a qualifying EEA State residence card from Germany or Estonia” "

“a qualifying EEA State residence card” means:
a document called a “Residence card of a family member of a Union Citizen” issued under Article 10 of Council Directive 2004/38/EC(a) (as applied, where relevant, by the EEA Agreement) by an EEA State listed in sub-paragraph (b) to a non-EEA family member of an EEA national as proof of the holder’s right of residence in that State;

Für mehr info bitte sehen Sie "The Immigration (European Economic Area) (Amendment) (No. 2) Regulations 2013"

Vielleicht du kannst das nutzen aber bitte nachprüfen, da du hast keine Aufenthaltskarte sondern Niederlassungserlaubnis.
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Aras
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Antwort #10 - 03.12.2014 um 15:57:54
 
vlatkovr schrieb am 03.12.2014 um 15:55:47:
Vielleicht du kannst das nutzen aber bitte nachprüfen, da du hast keine Aufenthaltskarte sondern Niederlassungserlaubnis.


Man kann es beantworten:

Ist nicht möglich. Aufenthaltskarte ist Aufenthaltskarte, Niederlassungserlaubnis ist Niederlassungserlaubnis
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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MaxPower
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 06.12.2014 um 21:19:41
 
wenn du tatsächlich eine Kurzreise planst, ihre rechtmäßig in Deutschland verheiratet seid und dies nachweisen könnt, du eine NE besitzt, wieso willst du dich dann registrieren?


Sie nimmt ihr Freizügigkeitsrecht in Anspruch und du dann auch auch.....Europa machts möglich
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blubb


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Antwort #12 - 06.12.2014 um 23:13:55
 
@MaxPower

Hi,

ist, auch schon in anderen Threads, ausführlich beantwortet. UK setzt die Freizügigkeitsrichtlinie einfach nicht komplett um und aus die Maus. Also benötigst Du eben etweder das entsprechende Visum "EEA Family Permit" (generell, insb. Luftweg), oder Du bekommst es in Form eines "Ausnahmevisums" in Stempelform direkt bei der UK Immigration (Landweg, z.B. Kanaltunnel). Recht zu haben heißt eben nicht immer auch, Recht zu bekommen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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MaxPower
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 07.12.2014 um 17:58:15
 
Danke wieder was gelernt.

wieso nun aber beim Landweg (Stempelvisum) und Luftweg (Visumetikett) unterschieden wird, ist mir jetzt nicht so einleutend.

Hat gegen die Praxis für Drittstaatsangehörige die Angehörige eines EU-Bürgers sind eigentlich schon mal jemand vor dem EUGH geklagt ?
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Antwort #14 - 07.12.2014 um 18:15:06
 
MaxPower schrieb am 07.12.2014 um 17:58:15:
wieso nun aber beim Landweg (Stempelvisum) und Luftweg (Visumetikett) unterschieden wird, 


wird nicht

man kommt einfach nicht ins Flugzeug, um an die Grenze zu kommen.
Auf dem Landweg git es kein checkin
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