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FzF zum Ungeborenen Deutschen Kind (Gelesen: 8.251 mal)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 23.01.2015 um 12:56:22
 
lottchen schrieb am 23.01.2015 um 10:06:00:
Andere Kassen wollen dann die AE sehen...


für eine eingenständige KV.
IMHO gilt das nicht für eine Familienversicherung, das FZF Visum sollte genügen.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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morii
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 05.02.2015 um 10:47:12
 
Die Zusage der ABH ist nun über 2 Wochen her, noch hat sich nichts getan, die Botschaft ruft einfach nicht an. Ist das Normal, oder Grund zur sorge? Uns wurde bei Antragstellung gesagt, dass es bei Palästinensischen Flüchtlingen etwas länger dauern kann, bis das Visum ausgestellt wird, weil sie ein Spezielles Blattvisum brauch, kann es wirklich daran liegen? Und wenn ja wie lange soll dass den dauern so ein Blattding zu Drucken?

Die Warterei ist wirklich unerträglich.
MfG
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Antwort #17 - 05.02.2015 um 13:51:12
 
Dann mal als Erfahrungsbericht meine ganz persönliche Bilanz:
Von allen Anrufen bzw. Vorsprachen, in denen mir mitgeteilt wurde "Die ABH hat vor 2 Tagen (oder mehr) zugestimmt ..." ist die Antwort tatsächlich in bestenfalls in 10% der Fälle bereits eingegangen.

Ich verstehe zwar die Ungeduld, aber sehe doch noch die andere Seite ...
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #18 - 07.02.2015 um 12:15:55
 
Hallo Leute, gute Nachrichten, die Botschaft hat gestern angerufen meine Frau kann das Visum Montag abholen, nun hab ich eine frage wäre es.Montag schon gültig? Ich frage, weil ihre Freundin Montag her.fliegt dann konnten sie zusammen kommen, villeicht wäre es angenehmer für  beide.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #19 - 07.02.2015 um 12:20:02
 
Normalerweise wird der Abholtag als erster Tag drauf gedruckt, es kann auch sein, dass sie gefragt wird. Sie sollte auf jeden Fall sehr, sehr aufmerksam sein – falls ein "falsches" Datum drauf steht, kann sie es 10 Sekunden später neu erhalten.
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Antwort #20 - 07.02.2015 um 12:23:59
 
Danke Reinhard, es geht darum, dass sie das Visum erst kriegt wenn sie ein flugticket vorlegt, also muss ich es ihr jetzt schon buchen. Ich buch ihr jetzt einfach Montag, es sollte also.klappen meinst du?
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reinhard
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Antwort #21 - 08.02.2015 um 16:05:16
 
Grundlage des Visums ist die Schwangerschaft. Niemand in der Botschaft darf ihr vorschreiben, ob sie mit dem Flugzeug, dem Zug, dem Bus oder auf einem Pferd reist. Sie muss auch nichts vorlegen dazu.
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Antwort #22 - 08.02.2015 um 19:14:44
 
Die haben ihr wortwörtlich gesagt, sie solle mit ihrem Pass und dem flugticket am Montag das Visum abholen kommen, ist aber kein problem hab ihr gebucht, und werde euch Morgen berichten ob wlles geklappt hat.
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Antwort #23 - 10.02.2015 um 10:53:45
 
Sie ist bei mir! Danke an alle die mir Geholfen haben, wir sind überglücklich.
Ich werde mich jetzt um Krankenkasse und co. Kümmern. Sobald ich eine Frage habe meld.ich mich!
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Antwort #24 - 20.02.2015 um 22:20:36
 
Hi Leute, ich wollte nur nochmal anmerken, das wir ein Problem mit der Krankenversicherung hatten.
Meine Gesetzliche Krankenversicherung wollte sie nicht Famillienversichern, weil ich selbst noch durch meinen Vater Familienversichert bin, als ich dann eine "Eigenständige Freiwillige Gesetzliche KV" beantragen wollte, wurde mir dann gesagt, dass ich auch dann meine Frau nicht versichern kann, weil sie keinen AT hat, das Visum reicht dafür nicht. Als ich dann für eine einfache Ultraschall-Untersuchung 102€ zahlen musste, habe ich gemerkt, dass das auf dauer keine Lösung sein kann ( wie teuer soll dann die Geburt sein?), die Lösung des Problemes war dann der Tipp von einer Arbeiterin im Bürgeramt sie war sehr nett und hat uns zum "Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung" im Gesundheitsamt geschickt, da kann sich jede Schwangere Frau auch ohne AT völlig umsonst behandeln lassen.

LG
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Antwort #25 - 20.02.2015 um 22:33:09
 
Das ist ja unerhört!!!

Sofern du selbstständig versichert bist, dann ist die Frau familienversichert auch ohne AT!
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 20.02.2015 um 22:42:31
 
Aras schrieb am 20.02.2015 um 22:33:09:
auch ohne AT!


du meinst "auch ohne AE" - denn ein AT ist das Visum ja.
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Antwort #27 - 20.02.2015 um 22:45:23
 
Tippfehler meinerseits. Ja Smiley
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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