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unechtes Jahresvisum und Verpflichtungserklärung (Gelesen: 724 mal)
Aras
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Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag unechtes Jahresvisum und Verpflichtungserklärung
03.11.2014 um 16:38:41
 
Reicht bei der Beantragung eines unechten Jahresvisums eine Verpflichtungserklärung aus, bei der die Angabe der finanziellen Leistungsfähigkeit "glaubhaft" gemacht wurden, oder muss es zwingend "nachgewiesen" sein?

Nachtrag:
Es geht nur um die Verpflichtungserklärung. Andere Unterlagen des Ausländers, wie z.B. Einkommensnachweise, werden natürlich beigebracht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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