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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> unechtes Jahresvisum und Verpflichtungserklärung
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Beitrag begonnen von Aras am 03.11.2014 um 16:38:41

Titel: unechtes Jahresvisum und Verpflichtungserklärung
Beitrag von Aras am 03.11.2014 um 16:38:41
Reicht bei der Beantragung eines unechten Jahresvisums eine Verpflichtungserklärung aus, bei der die Angabe der finanziellen Leistungsfähigkeit "glaubhaft" gemacht wurden, oder muss es zwingend "nachgewiesen" sein?

Nachtrag:
Es geht nur um die Verpflichtungserklärung. Andere Unterlagen des Ausländers, wie z.B. Einkommensnachweise, werden natürlich beigebracht.

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