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einreise aus der türkei (Gelesen: 4.156 mal)
bambi
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25.10.2014 um 12:30:21
 
hallo,

habe mal ne frage wegen einreise.

meine schwester lebt in der türkei und möchte nach Deutschland.

sie war schon in DE und hat ihre schule hier beendet.

anschlissent hat sie geheiratet und hat sich entschieden in der türkei weiterzuleben.

nun möchte sie aber zurück nach DE.

geht das in ihrem falle und wenn ja wie würde man sowas in angriff nehmen
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reinhard
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Antwort #1 - 25.10.2014 um 12:35:56
 
Zum Besuch muss sie ein Besuchsvisum beantragen.

Eine Einwanderung ist nicht vorgesehen. Da gibt es nur ein paar Ausnahmen:
- vorübergehend als Au-Pair, Studentin o.ä.
- dauerhaft aus familiären Gründen (z.B. Heirat eines Deutschen) oder als Hochqualifizierte (siehe z.B. blaue Karte).

Die Wiedereinreise von einer Türkin, die früher in Deutschland gelebt hat, ist nur für eine kurze Frist nach der Ausreise möglich. Das ist gedacht für eine 17-jährige, die gemeinsam mit den Eltern ausreisen musste, aber als 19-jährige doch lieber hier leben will.
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#37
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Antwort #2 - 25.10.2014 um 12:40:56
 
sie hatte eine unbefrissteten auffenthalt in DE.

ist da nix zu machen?
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reinhard
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Antwort #3 - 25.10.2014 um 12:49:14
 
Das steht in dem Link doch drin.

Sonst schick ihr den Link, dass sie selbst nachlesen kann, was da zu machen ist.
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Antwort #4 - 25.10.2014 um 12:51:53
 
Wie lange hat sie in Deutschland gelebt?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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bambi
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Antwort #5 - 25.10.2014 um 13:11:19
 
naja über 10 jahre werden es gewesen sein.
sie ist glaube ich so mit 18 oder 19 jahren zurück nach türkei.

die deutsche Ausländerbehörde soll gesagt haben wenn sie einen unbefristeten auffenthalt hatte ist es nicht so schwer das sie wieder zurück nach DE kann
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Aras
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Antwort #6 - 25.10.2014 um 13:16:48
 
Waren es mind. 15 Jahre?
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Antwort #7 - 25.10.2014 um 13:22:17
 
nein höchstens 12.

hat aber auch den Hauptschulabschluss hier gemacht
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Aras
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Antwort #8 - 25.10.2014 um 13:26:34
 
Dann reicht es nicht aus, um auf eine Nichterlöschung der Niederlassungserlaubnis zu pochen.

Hat deine Schwester eine Ausbildung absolviert? Wenn ja, welche?
Hat sich deine Schwester vom Mann getrennt? Hat sie Kinder?
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Antwort #9 - 25.10.2014 um 13:28:07
 
nein eine Ausbildung hat sie nicht gemacht.

nein sie ist verheiratet und hat 3 kinder.

sie hofft das sie evtl hier arbeiten kann um dann ihre Familie nachzuholen.
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Muleta
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Antwort #10 - 25.10.2014 um 13:29:38
 
§ 37 AufenthG. Wenn sie inzwischen 21 Jahre alt ist (oder älter) und sich für (deutlich) mehr als 6 Monate freiwillig in der Türkei aufgehalten hat, bringt die frühere NE keinerlei aufenthaltsrechtliche Vorteile.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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bambi
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Antwort #11 - 25.10.2014 um 13:31:18
 
sie ist 35 die kinder sind auch schon 12 und 15
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reinhard
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Antwort #12 - 25.10.2014 um 13:33:17
 
bambi schrieb am 25.10.2014 um 13:31:18:
sie ist 35 die kinder sind auch schon 12 und 15


Es wäre besser, alle Informationen im Startbeitrag zu geben.

Jetzt warten wir alle vier Wochen, bis Du nach und nach die Informationen preisgegeben hast. Die Hälfte der Antworten oben kannst Du schon vergessen, weil sie für 19-jährige oder für Unverheiratete gelten.
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bambi
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Antwort #13 - 25.10.2014 um 13:36:46
 
ja tut mir leid,

kanns irgendwie auch nicht mehr ändern.
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Antwort #14 - 26.10.2014 um 11:42:38
 
bambi schrieb am 25.10.2014 um 13:36:46:
ja tut mir leid,

kanns irgendwie auch nicht mehr ändern.


Du könntest jetzt alle Informationen geben und die Frage neu formulieren.

Du kannst ihr einen Link schicken, sie kann sich registrieren, die richtigen Informationen geben (z.B. wie lange sie genau hier gelebt hat) und selbst ihre Fragen formulieren.

Aber: Nach dem, was Du bisher geschrieben hast, gibt es keine Möglichkeit, nach Deutschland einzuwandern. Zumindest ist bei den Informationen noch nichts dabei, was uns auf eine Idee bringen könnte.
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