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Einbürgerung für meine frau (Gelesen: 1.839 mal)
boxer
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Frankfurt, Hessen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung für meine frau
24.10.2014 um 11:36:33
 
Hallo zusammen,
Ich wollte für Meine Frau Deutsche Bürger beantragen. Seit 2010 Juni sie wohnt im Deutschland
Ich bin Deutsche bürger seit Mai 2011. Meine Frau arbeitet gerade nicht. Meine Frau hat gar nicht im Deutschland gearbeitet. Ich wollte wissen ob Meine Frau schon qualifiziert für Deutsche Einbürgerung.
LG
Boxer
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reinhard
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Beiträge: 15.184

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.10.2014 um 11:45:48
 
Zunächst: Du kannst überhaupt keinen Antrag stellen. Wenn Deine Frau sie Einbürgerung will, muss sie selbst einen Antrag stellen.

Deine Frau ist seit drei Jahren mit einem Deutschen (Dir) verheiratet. Diese Voraussetzung erfüllt sie also.

Jetzt muss sie ohne Sozialhilfe (ALG-II) leben (egal wer das Geld verdient), ohne Vorstrafen sein, den Integrationskurs bestanden haben (B1-Zertifikat, Test "Leben in Deutschland"). Wenn sie diese Voraussetzungen aus erfüllt, kann sie einen Beratungstermin mit der Einbürgerungsbehörde vereinbaren. Diese fordert die Akte an und sieht sie durch und kann dann sagen, ob sie die Voraussetzungen erfüllt.
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boxer
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Frankfurt, Hessen, Germany
Frankfurt
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indien
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Antwort #2 - 24.10.2014 um 11:51:31
 
Herzlichen Danke
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 24.10.2014 um 11:52:59
 
boxer schrieb am 24.10.2014 um 11:36:33:
Ich bin Deutsche bürger seit Mai 2011. 

Warum schreibst Du dann in Deinem Profil Du seiest "Inder" ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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