Aras schrieb am 24.10.2014 um 00:39:11:Es wäre wirklich das Dümmste, wenn ihr das Kind mit falscher väterlicher Identität anerkennen lässt.
es gibt Konstellationen, wo es aber nicht anders geht.
Aras schrieb am 24.10.2014 um 00:39:11:Sobald das Kind kurz vor der Geburt steht bzw. ab der Geburt kann der Vater nicht mehr vom Kind getrennt werden.
was eine wirksame(!) Vaterschaftsanerkennung voraussetzt. Und wenn Hans Müller die Vaterschaft anerkannt hat, dann kann Hermann Maier natürlich trotzdem abgeschoben werden. Wenn man nicht schlüssig nachweisen kann, dass es sich um dieselbe Person handelt.
Sanjana schrieb am 24.10.2014 um 00:22:52:Ich kann ihn ja schlecht unter falschen namen dann die Vaterschaft anerkennen lassen,
1.) es sollten -wenn nicht bereits vorhanden- Dokumente beschafft werden, die seine wahre Identität belegen. Im Idealfall ein gültiger oder auch abgelaufener Reisepass, eine Geburtsurkunde, eine nationale ID-Card (oder was immer es in seinem Herkunftsland auch gibt) etc.
2.) Vaterschaftsanerkennung sollte dann bei einem Notar erfolgen - alles andere wird nicht klappen. Dort erkennt er die Vaterschaft in der Form an, in der der Notar bereit ist, sie zu beurkunden. Also entweder unter seiner Duldungsidentität mit der integrierten eidesstattlichen Versicherung, dass seine tatsächliche Identität von den Inhalten der Duldung abweicht etc. oder unter seiner tatsächlichen Identität mit der integrierten eidesstattlichen Versicherung, dass er den deutschen Behörden unter der Duldungsidentität bekannt ist. Oder ggf. noch anders, wenn der Notar es anders haben möchte.
3.) Die Notare schicken eine VA in der Regel direkt zum Standesamt und nicht wenige Standesämter faxen die Anerkennung dann unverzüglich zur Ausländerbehörde, die dann aus den Inhalten natürlich weitere Schlussfolgerungen zieht und ggf. Maßnahmen einleitet.
Nachtrag: gerade gelesen, dass er aus Pakistan kommt - in dem Fall muss man eh davon ausgehen, seine Identitätsdaten sich nochmal ändern werden und von denen abweichen, die er selbst für richtig hält (so ist das eben in Pakistan). Insofern wird euch nach der Geburt sowieso noch ein größerer bürokratischer Hürdenlauf zur Prüfung seiner Identität bevorstehen - das hat aber für euch den Vorteil, dass eine Abschiebung nach erfolgter Vaterschaftsanerkennung schon relativ lange vor der Geburt nicht mehr möglich ist, weil sonst eine Visumserteilung bis zur Geburt nicht mehr möglich wäre.