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Was kommt auf mich zu? (Gelesen: 2.281 mal)
Themen Beschreibung: Widerruf von Asylstatus
mrbalu
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: staatenlos
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was kommt auf mich zu?
26.10.2014 um 14:03:48
 
Hallo info4alien User,

nach langer Recherche bin ich auf eure Seite gestoßen. Ich hoffe man kann mir hier einigermaßen helfen.

Ich habe letzt Woche ein Brief von Bundesamt für Migration bekommen Traurig Da steht drinnen das sie mein Asyl status widerrufen wollen. Ich besitze diesen pass seid 1992 und habe diesen über mein Eltern erhalten. Meine Eltern haben schon die deutsche Staatsangehörigekeit. Ich besitze die NE. Ich bin verheiratet ( Deutsche ehefrau) und habe zwei Kinder.

Was kommt jetzt auf mich zu?

Bin leider vor 9 Jahren straffällig geworden. Wegen Unterschlagung und Computer betrug. Hab ein Jahr auf Bewährung bekommen. Kann mich das den Genick brechen?!?!?

Ich bin das erstemal hier in dieser Forum, wenn ich irgendwelche fehler gemacht habe wegen Posten, dann entschuldige ich jetzt

Das ist jetzt mein Anliegen, wenn noch Fragen sind, dann bitte nachfragen.

Danke im voraus

P.S. Den Widerruf begründet die BAMG mit Verbesserung der politischen lage
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 26.10.2014 um 14:27:00
 
Du kannst erst mal schriftlich widersprechen. Im Brief steht ja eine Frist. Das BAMF "beabsichtigt" den Widerruf.

Ich rate dazu, ausführlich zu schreiben, wie eine Diplomarbeit: Die gesamte politische Situation und Deine persönliche Gefahr mit viele, vielen Quellenangaben darstellen. Wenn Du Zeit hast und das kannst, gerne eine 80-seitige Antwort schreiben. Oftmals wird dann doch nicht widerrufen.

Bei Kriminalität / Verurteilung kommt oft der Widerruf trotzdem. Dann kannst Du genau wie beim Asylverfahren damals klagen, dann bleibt der Status bis zur Gerichtsverhandlung, das kann ein bis zwei Jahre dauern.

Den Status (NE) behältst Du. Du musst dann nur einen Nationalpass besorgen.

Um welches Land geht es denn? Das ist entscheidend für die Chancen. Anders gesagt: Bei Irak kommen sie im Moment mit dem Widerruf kaum durch, bei Kosova schon eher.
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.10.2014 um 14:28:01
 
Hallo,

vorab: Im Asylverfahrensrecht bin ich nicht richtig fit, da werden sich andere, besser in der Materie stehende Mitforisten, wohl noch äußern.

Aber so wie sich mir der Sachverhalt darstellt, ohne Kenntnis Deines genauen Status (asylberechtigt?), vermute ich, dass die Auswirkungen gering sind.
Du verlierst zwar Deine (wohl) Asylberechtigung, hast aber als Ehemann einer deutschen Ehefrau und Vater (wohl) deutscher Kinder die Möglichkeit, eine AE nach §28 AufenthG zu beantragen und zu erhalten. Aus dem Inland heraus.

Gruß

Edit: Ok, hat sich ja schon ein besser mit der Materie vertrauter Mitforist gemeldet. Und die bereits vorhandene NE hatte ich auch überlesen...
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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mrbalu
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.10.2014 um 15:00:17
 
Danke für eure antworten. Also, ich komme ursprünglich aua Türkei. Soll ich für den Widerruf ein Anwalt nehme. Ich kann zu politischen Verfolgung nix sagen, weil Ich als Kind nach BRD (mit 8 Jahren).
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 26.10.2014 um 15:19:48
 
Zur Türkei tippe ich darauf, dass ein Anwalt sich nicht lohnt. Die Fluchtgründe von 1992 sind ja heute wirklich nicht mehr so.

Ich würde es an Deiner Stelle alleine versuchen, aber mir nicht allzuviel Sorgen machen, wenn die Sache verloren geht.

Falls die Vorstrafe zur Begründung genannt wird, solltest Du argumentieren, dass sie das entweder sofort machen müssen oder gar nicht, jedenfalls nicht neun Jahre nach einer Verurteilung.

Aber: Mit türkischem Pass und NE kannst Du hier ja auch normal leben.
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mrbalu
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 26.10.2014 um 15:26:50
 
Nehmen wir an ich verliere den Status als anerkannter asylflüchtling.

Kann ich ohne Probleme mein nationalpass (Türkei) wieder bekommen? Bin jetzt 36 und hab natürlich auch kein wehr Dienst abgeleistet.

Was mache ich, wenn die türkische Konsulat weigert mir ein pass auszustellen. Dürfen die sich überhaupt weigern??
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 26.10.2014 um 15:44:10
 
Soweit ich weiß, ist das Konsulat inzwischen ziemlich friedlich und kooperativ.
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