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Ich bin libanesischen und mein Verlobter ist Deutsch (Gelesen: 5.697 mal)
Themen Beschreibung: Ehe in Deutschland
NouraM
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ich bin libanesischen und mein Verlobter ist Deutsch
22.10.2014 um 08:54:11
 
Good morning everyone.
i am new in this forum and would like to ask some questions.
we are planning to get married in Germany/ Lorrach the soonest.
we have applied for all the needed documents on October 10 2014. and on that date the standesamt sent it to the regional higher court of Freiburg in order for them to take a decision if we can get married.
i would like to check if anyone knows when can i expect an answer from them?

in addition to that, if all the documents were correct, is there any reason to reject our application to get married?

many thanks to all the people who will help me.
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NouraM
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ich bin libanesischen und mein Verlobter ist Deutsch
Antwort #1 - 22.10.2014 um 09:25:53
 
kann jemand bitte meine Frage beantworten, wenn möglich, denn ich bin so frustriert, um eine Antwort zu bekommen.

dankt Ihnen eine Menge.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ich bin libanesischen und mein Verlobter ist Deutsch
Antwort #2 - 22.10.2014 um 09:50:30
 
Nach einer halben Stunde schon die erste Erinnerung?!  Ärgerlich
Das ist rekordverdächtig. Etwas Geduld wäre angebracht.

Bedenke bitte, dass hier jeder in seiner freien Zeit so gut
und schnell er/sie kann antwortet.
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NouraM
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i4a rocks!


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ich bin libanesischen und mein Verlobter ist Deutsch
Antwort #3 - 22.10.2014 um 10:00:03
 
Es tut mir so leid . Wie ich bereits erwähnt bin ich ein bisschen frustriert.
Allerdings werde ich warten auf Antworten Thoughout Tag hoffnungsvoll.
Vielen Dank
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Elli25
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 22.10.2014 um 11:54:16
 
Ich gehe davon aus , dass es sich um die Befreiung von Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses handelt. Der Antrag wird bei dem zuständigen Oberlandesgericht gestellt. Als Libanese habe ich auf die Befreiung ca. 6 Monate gewartet.
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NouraM
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 22.10.2014 um 13:04:20
 
Hallo Elie,

wurden die Dokumente senden, um Oberlandesgericht Freiburg, vor 12 Tagen. so dass Sie denken , wir sollten für 4 Wochen warten?
im Standesamt haben sie uns gesagt, dass die Wartezeit wird maximal 4 Wochen. aber einige Leute sagten uns, dass es brauchen nur 2 Wochen
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 22.10.2014 um 13:11:39
 
Das Standesamt hat Erfahrung mit dem zuständigen OLG. Was "einige Leute" sagen, können wir nicht beurteilen, weil wir nicht wissen, ob das kluge Menschen oder Idioten sind.

Frage in solchen Sachen nur die Behörde, die sich mit diesem Vorgang auskennt, denn jedes Gericht arbeitet etwas anders, schneller oder langsamer.
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NouraM
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #7 - 22.10.2014 um 13:19:42
 
OHHHH.
ja stimmt, ich habe gesagt, dass es hängt alles davon , ob es gibt eine Menge von Ehe Anwendungen im Bereich bin ich auch in der Anwendung oder nicht.
Ich hoffe, dass jemand, der Erfahrung in der gehabt hat, oder kann mir mit dieser Sache helfen.

Vielen Dank Reinhard
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NouraM
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 22.10.2014 um 14:19:15
 
Sie denken, weil ich libanesischen es wird uns mehr Zeit nehmen ? hat sie auf meine Nationalität abhängig? oder sie Entscheidungen treffen , die die Staatsangehörigkeit unabhängig ?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 22.10.2014 um 14:51:45
 
Auch das kann nur das zuständige Standesamt sagen.

Es ist klar: Für jedes Herkunftsland ist es verschieden, was gebracht wird und wie viel Zeit das kostet. Aber jedes Gericht und verschieden organisiert und hat verschieden viele Angestellte.

Außerdem haben auch Angestellte beim Gericht manchmal Urlaub, und deshalb kann niemand genau sagen, ob es drei oder vier oder fünf Wochen dauert.
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NouraM
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 22.10.2014 um 15:06:55
 





Ohh ok .
Jetzt verstehe ich .
Ich hoffe, dass in meinem Fall wird es leicht sein , da ich eine Menge Threads zu erwähnen , dass die regionale höheren Gericht nahm aroun 10 Tage bis 1 Woche , um die Entscheidung zu schicken lesen.
wir drücken die Daumen .

Tausend Dank Reinhard
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NouraM
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #11 - 30.10.2014 um 08:09:46
 
Hallo,
Ich brauchte nur zu prüfen, wie wir die Genehmigung vom OLG erhalten? per E-Mail oder per Telefonanruf ?
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #12 - 30.10.2014 um 08:19:42
 
NouraM schrieb am 30.10.2014 um 08:09:46:
per E-Mail oder per Telefonanruf ? 

AFAIK per Gebührenbescheid (und dann vom Standesamt)
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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NouraM
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #13 - 30.10.2014 um 08:33:54
 
Hallo Erne,
danke für die Antwort .
aber ich verstand nicht.
Gebührenbescheid ?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #14 - 30.10.2014 um 08:45:17
 
Was willst du überhaupt wissen?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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