lass Dich nicht verarschen von der
ABH, die halten sich oftmals nicht an die gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Stellt schriftlich (formlos, einfach ein kurzes Schreiben aufsetzen) Antrag auf eine 3jährige (!) Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der geführten Ehe mit einem deutschen. Schreibt mit dabei, das die vorhandene
AE umgeschrieben werden soll. Eine Integration ist in Deutschland bereits erfolgt, vermutlich sind Sprachkenntnisse vorhanden (oder studiert sie auf Englisch?) und eine entsprechende Ausbildung (=Studiumsberechtigung) ist auch vorhanden. Auch wohnt ihr vermutlich schon länger zusammen, was dem Aspekt der Scheinehe und blabla was die sich immer ausdenken den Wind aus den Segeln nimmt.
Die
ABH muss dann Restzweifel am Führen der Ehe begründen, um die
AE auf 1 Jahr zu beschränken. Dies muss dann entsprechend schriftlich erfolgen, somit habt ihr dann etwas in der Hand. Vermutlich kommen sie Dir dann entgegen und geben die
AE mindestens bis zum Ende der jetzigen
AE.
Falls dies nicht hilft solltest Du die erste Ebene der einfachen Sachbearbeiter überspringen und das Thema direkt an die Führungskraft addressieren. So habe ichs auch gemacht und sofort die 3 Jahre erhalten.
Allein schon der gesunde Menschenverstand sagt einem, das bei einem Umschreiben die vorhandene
AE nicht verkürzt, sondern angeglichen werden sollte von der Laufzeit. Dies wird eine Führungskraft auch entsprechend zu bewerten müssen, es ist ja auch schließlich kein Ausländer der neu nach Deutschland kommt und erstmalig etwas beantragt.