Momo81 schrieb am 21.11.2014 um 14:04:19:In Deutschland bekommt man die Bescheinigung auch als Ghanaer problemlos, in Spanien nicht
Scheint als hättet ihr das gleiche PRoblem das wir hatten... Wollt ihr in Dänemark o.ä. heiraten?
Wenn wie du schilderst sein problem ist dass ein spanisches Dokument mit Familienstand benötigt wird...da auf der normalen spanischen Meldebestätigung -("Empadronamiento") die das Rathaus ausstellt ja der Familienstand nicht vermerkt ist- im Gegensatz zur deutschen "erweiterten" Meldebescheinigung
--> folgender Ausweg: dann kann er evtl. auf dem Registro Civil (=Standesamt) am Wohnort in Spanien eine
"Fé de Vida y Estado Civil" bekommen. Ging zumindest bei mir als Deutschem und meiner Frau aus Drittstaat problemlos. Diese erweiterte Erklärung/Lebensbescheinigung
(Achtung, nicht nur "Fe de vida" verlangen, sondern unbedingt mit "Estado Civil" ausstellen lassen, nur da steht der Familienstand drauf!!
) war für uns in Dänemark ausreichend als Ledigkeitsnachweis aus Spanien (nach Übersetzung durch beeidigten Dolmetscher.
Hinweis 1: das ist ein Nachweis der eigenen Erklärung des Antragstellers ggü. Standesamt, ledig zu sein, es erfolgt keine behördliche Überprüfung ob das tasächlich so ist.
Hinweis 2: Uns wurde gesagt dass man die nur auf Spanisch ausstelllen kann (war schon ein Vorteil da wir in Katalonien waren, und uns nur auf Nachfrage diese auf Castellano und Katalanisch ausgestellt wurde)
Falls ein Muster nötig ist, kann ich das evtl. noch posten
Noch ein Hinweis falls es DK ist: es kann sein dass die -wie bei uns in Tonder- einen Nachweis über die Ledigkeit aus jedem Land wollen, in dem man seit Erreichen des heiratsfähigen Alters (i.d.R. Volljährigkeit) gewohnt hat wollen.