Die Tochter einer Bekannten aus einem nicht-EU Land möchte im Rahmen ihres Aufbaustudiums für
6 Monate nach Deutschland kommen, um sich hier an
Forschungsprojekten zu beteiligen.
Da ihr Aufenthalt in Deutschland länger als 3 Monate dauern wird, hat man ihr gesagt, dass sie ein Visum benötigt.
Dieser Aufenthalt soll übrigens von ihrer berufstätigen Mutter aus dem nicht-EU Land finanziert werden.
Das Problem ist nun, dass die deutsche Botschaft aus irgendeinem Grund, der mir nicht bekannt ist, die Gehaltsnachweise ihrer Mutter nicht als Finanzierungsnachweis anerkennt. Und ein Sperrkonto mit der vollen Summe für ein Jahr verlangt (obwohl der Aufenthalt nur 6 Mo. dauern soll).
Jetzt wurde ich von dieser Bekannten meiner Familie gefragt, ob ich für ihre Tochter eine Verpflichtungserklärung für 6 Monate abgeben würde.
Ich möchte gerne helfen, habe allerdings ein etwas mulmiges Gefühl dabei, weil ich diese Leute nicht wirklich persönlich kenne und die Tochter würde in einer anderen Stadt hier leben.
Daher wollte ich mich hier nach evtl. Risiken einer solchen Verpflichtungserklärung erkundigen.
Dass ich prinzipiell für ihre Unterkunft, Essen und Krankenversicherung bezahlen muss, ist mir klar.
Aber wäre das ggf. erst dann der Fall, wenn sie sich an eine öffentliche Stelle wendet und Hilfe beantragt? Oder könnte sie mich auch so darauf verklagen?
Hafte ich auch für jeden Schaden, den sie hier evtl. verursacht (z. B. an der Mietwohnung)?
Und wie ist es z. B. mit Krankenhauskosten? Ich gehe davon aus, dass sie mit einer privaten Krankenversicherung hier anreisen wird. Was, wenn sie krank wird und diese Versicherung die Behandlung irgendwie nicht bezahlt? Müsste ich denn einspringen? Und haftet man dann in unbegrenzter Höhe?
Das würde ja den finanziellen Ruin bedeuten...
Und wirkt sich solch eine Verpflichtungserklärung auf ein laufendes Einbürgerungsverfahren aus?
Ich würde mich freuen, etwas über die Risiken der Abgabe solcher
VE ist (insbesondere wenn die Perosn nicht zum engsten Familien- und Freundeskreis gehört). Mache ich mir zu viele Gedanken oder sind die Bedenken berechtigt?
Und eine letzte Frage - kann ich als Inhaber einer befritsteten BC überhaupt eine
VE abgeben?
Vielen Dank im Voraus.