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Deutscher Vater fälscht meinen Geburtsort - wir wussten von nichts.. (Gelesen: 6.251 mal)
Themen Beschreibung: Ich fühle mich.. unvollständig..
DENKU
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02.10.2014 um 18:31:44
 
Seid gegrüßt meine Lieben..

ich habe hier ein Problem, was sich schon seit der Scheidung meiner Eltern in die Länge zieht.

Ich versuche alles von vorne bis hinten zu erklären, sollte es Unklarheiten geben, einfach nachfragen Augenrollen

Nun ja..

Meine Eltern sind aus dem Nordirak, besser ausgedrückt, irakische Kurden und sind damals im 2. Golfkrieg in den 90'ern von Saddams Regime und seinen Genoziden geflohen.
Alles schön und gut, meine Mutter wurde auf der Flucht noch schwanger; und nach dem sie endlich in den Niederlanden angekommen sind, bin ich geboren worden.
Aus bis heute unerklärlichen Gründen sind wir ca. 2-3 Jahre später nach Deutschland gezogen, erst Ludwigshafen, dann Berlin. Meine Mutter konnte bis zur Scheidung kein ausreichendes Deutsch, um dann feststellen zu können, dass mein Vater meinen Geburtsort gefälscht hat.
Mein Vater wiederum schon, da er sich schon vor seiner Flucht mehrmals in Deutschland aufgehalten hat, außerdem bekam er im Laufe unseres Aufenthaltes in Deutschland auch seine deutsche Staatsangehörigkeit.

Als meine Mutter dann bemerkte, dass etwas mit meiner Geburtsurkunde nicht stimmt, reichte sie sofort die Scheidung ein (2008, bis heute noch nicht offiziell, was mich einfach nur verwirrt). Grund dafür war neben der Fälschung meiner Papiere, auch die andauernde häusliche Gewalt von meinem Vater.

Übrigens: mein kleiner Bruder wurde 2001 in Deutschland geboren, das wird später auch eine etwas wichtigere Rolle spielen.

Ich kenne mich im Ausländerrecht nicht wirklich aus, auch nach längerem Recherchieren im Internet ist mir das zu hohes Fachchinesisch, weswegen ich mich jetzt an euch hier wende.
Ich besitze über eine Fiktionsbescheinigung, quasi ein Dokument, welches normalerweise Flüchtlingen und/oder Asylbewerbern ausgehändigt wird, was jedoch völlig absurd ist, da ich ja gebürtiger Niederländer bin und auch über die originale niederländische Geburtsurkunde verfüge (wahrscheinliches Motiv meines Vaters: nach Deutschland gehen und Aufenthaltserlaubnis bekommen, was aber nicht möglich wäre, wenn er sie mit den niederländischen Papieren seines Sohnes beantragt).

Außerdem bin ich in Deutschland aufgewachsen, spreche deutsch praktisch als 1. Muttersprache, zuhause wird nur deutsch gesprochen, bin gerade dabei meinen Abitur abzuschließen und mein kleiner Bruder besucht ebenfalls das Gymnasium.
Meine Mutter studierte Jura, brach es aufgrund der Belastungen durch die Scheidung ab und studiert jetzt Geschichts- und Kulturwissenschaften.
Wir zahlen Steuern, meine Mutter arbeitet nebenbei in 2 Berufen Teilzeit, selbst ich habe jetzt eine Teilzeitstelle neben der Schule gefunden (Bewerbungsgespräch steht bevor), doch ich muss jetzt mit einer
Fiktionsbescheinigung
leben, d. h. ich bin vielen Einschränkungen ausgesetzt.

Von meinem Vater habe ich seit der Scheidung auch nicht mehr viel gehört, mittlerweile habe ich zu ihm seit 2 Jahren keinen Kontakt mehr, er ließ uns also praktisch einfach nur so mit den Problemen stehen, die er angehäuft hat.

Wir haben nach der Scheidung darum geackert, all diese Schulden die er herbeigeführt hat, zu begleichen, sprich: Inkasso, Finanzamt, Versicherung usw. was wir Gott sei Dank geschafft haben.

Wir sind jeden Monat mindestens 1x in der Ausländerbehörde, Senatsverwaltung und der irakischen Botschaft.

Ich schweife langsam vom Thema ab, aber meine eigentliche Frage nach dem ganzen Text hier lautet:

Was fehlt mir denn noch an Voraussetzungen die ich zu erfüllen habe, um die deutsche oder wenigstens die niederländische Staatsangehörigkeit beantragen zu können? Ich fühle mich mit diesen (GEFÄLSCHTEN) Dokumenten einfach unwohl.


Ich empfinde mich selbst als Deutscher , ich habe vor hier zu studieren und zu arbeiten, meinen Werdegang zu vollenden, Kinder zu bekommen und hier zu sterben, doch das alles wird mir wegen meinem Vater und einen Geburtsort verwehrt.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn das belastet mich schon ziemlich (psychisch)..

Ich bedanke mich im Voraus!!!


Liebe Grüße

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reinhard
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Antwort #1 - 02.10.2014 um 18:46:04
 
Du hast mehrere Fehler im Text:

Eine Fiktionsbescheinigung ist nichts, was "normalerweise Asylbewerber" bekommen. Eine Fiktionsbescheinigung ist nur die Bescheinigung, dass Du einen Aufenthaltstitel beantragt hast, dieser Dir aber nicht gegeben werden kann, weil irgend etwas fehlt.

Kinder von Flüchtlingen, die in den Niederlanden geboren sind, sind keineswegs Niederländer. Deine Eltern sind Iraker, also bist Du Iraker. Und wenn Du Deine Original-Geburtsurkunde hast, ist alles okay. Da kann niemand was dran fälschen. Du bekommst auch jederzeit eine neue Geburtsurkunde, die Niederlande haben normale Register.

Deine Einbürgerung in Deutschland kannst Du beantragen, wenn Du acht Jahre hier lebst, dein Einkommen aus eigener Arbeit bekommst, nicht vorbestraft bist.

Klär doch zunächst, was Du beantragt hast und warum Du das nicht bekommst, damit die Fiktionsbescheinigung geklärt ist.

Danach vereinbare einen Beratungstermin mit Deiner Einbürgerungsbehörde.

Wichtig ist, dass Du Deine Situation verstehst, also die Aktenlage der Ausländerbehörde kennst.
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tapir
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Antwort #2 - 02.10.2014 um 18:53:28
 
Viele Informationen, aber Entscheidendes fehlt:

- Welchen AT hat die Mutter, welchen der kleine Bruder?
- Hast Du, haben Mutter oder Bruder Pässe?
- Bei welcher Senatsverwaltung sprecht Ihr vor? Warum?
- Wenn eine 2008 beantragte Scheidung jetzt noch nichts rechtskräftig, ist das in der Tat ungewöhnlich. Hat die Mutter einen RA? Was sagt der dazu?
- Da sich das alles hoffnungslos "verknäuelt" anhört, wäre es am wahrscheinlich am besten, ein RA würde Akteneinsicht bei der ABH nehmen und die Knäuel entwirren...
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Aras
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Antwort #3 - 02.10.2014 um 19:00:56
 
Wieso reicht man die Scheidung ein, wenn man merkt, dass etwas mit der Geburtsurkunde nicht stimmt?

Ansonsten:

Was ist bei der Geburtsurkunde fehlerhaft?
Was ist das Problem zur Ausländerbehörde zu gehen und die Geburtsurkunde vorzulegen? Kannst ja alles auf deinen Vater schieben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 02.10.2014 um 19:11:44
 
Danke für die Antworten!

Um einige Fragen eurerseits zu klären:

- meine Mutter besitzt über eine befristete Aufenthaltserlaubnis (sie verfügte in der Ehe noch über eine unbefristete, welches ihr aber nach dem Scheidungsantrag entzogen worden ist.)

- Mutter hat irakischen Pass (Einbürgerungstest 2008 mit voller Punktzahl bestanden), vor ca. einer Woche hat sich jedoch durch die irakischen Behörden herausgestellt, dass die Pässe meines Bruders und mir noch gültig sind, jedoch gelten sie als verloren, da wir sie noch nie vor Augen hatten; wir haben bei der Polizei deswegen auch Anzeige erstattet und die gehen davon aus, dass mein Vater sie nur haben kann, um unsere Einbürgerung zu verzögern

- wir waren im Haarlemer Bürgeramt und haben dort meine Geburtsurkunde beantragt, woraufhin wir damit zur Senatsverwaltung gegangen sind (für Migration und Integration) und denen unser Problem geschildert haben

- meine Mutter hat ihren ersten Scheidungsprozess in diesem Monat, beim zweiten Scheidungsprozess sind wir ebenfalls dabei, um für die Erziehungsberechtigung auszusagen, außerdem geht das Amtgericht davon aus, dass mein Vater nicht erscheinen wird (er ist also schon unter den Ämtern und der Polizei bekannt)

- wir haben einen Rechtsanwalt für Ausländerrecht versucht zu engagieren, er erwies sich aber als inkompetent und kaum erreichbar, weswegen wir mithilfe der Senatsverwaltung das alles quasi ,,selber machen'' wollen

- keiner von uns hatte jemals Vorstrafen, dazu zählen auch Geldstrafen usw. wir sind also metaphorisch ausgedrückt ,,sauber''



Also gehen meine Mutter und ich davon aus, dass das Hauptproblem, bzw. Zweig der ganzen Sache die irakischen Pässe von meinem Bruder und mir sind, jedoch werden sie nicht ungültig gemacht (um neue erstellen lassen zu können), da davon Ausgegangen wird, dass mein Vater sie haben muss.
Der Haken dabei ist, dass er sich zu der Sache noch nicht geäußert hat, also können diese Pässe nicht als verloren gelten.


Ich hoffe sehr, dass ihr mitkommt, denn das erscheint mir alles als so kompliziert...


Dennoch bedanke ich mich für eure Beitrage!

Gruß



EDIT: Ich lebe seit ca. 14 Jahren in Deutschland
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Antwort #5 - 02.10.2014 um 19:15:45
 
Aras schrieb am 02.10.2014 um 19:00:56:
Wieso reicht man die Scheidung ein, wenn man merkt, dass etwas mit der Geburtsurkunde nicht stimmt?

Ansonsten:

Was ist bei der Geburtsurkunde fehlerhaft?
Was ist das Problem zur Ausländerbehörde zu gehen und die Geburtsurkunde vorzulegen? Kannst ja alles auf deinen Vater schieben.




- neben der häuslichen Gewalt und der Anhäufung von Schulden, versteht sich das denke ich mal von selbst, dass man da eine Scheidung einreicht  Laut lachend

- das einzige fehlerhafte an der Geburtsurkunde ist der Name meines Vaters (hab soeben gesehen, dass der Vorname meines Vaters ebenfalls nicht korrekt ist) und mein Geburtsort, da steht nämlich Dohuk / Irak, anstatt Haarlem / Niederlande

- Das haben wir bereits getan, aber ich habe in dem vorherigen Beitrag geschrieben, dass die irakische Botschaft meine originalen Pässe (die verloren gegangen sind) nicht als verloren gelten lassen kann, damit ich neue beantragen und damit gleichzeitig auch die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen kann
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Antwort #6 - 02.10.2014 um 19:28:32
 
DENKU schrieb am 02.10.2014 um 19:15:45:
- das einzige fehlerhafte an der Geburtsurkunde ist der Name meines Vaters (hab soeben gesehen, dass der Vorname meines Vaters ebenfalls nicht korrekt ist) und mein Geburtsort, da steht nämlich Dohuk / Irak, anstatt Haarlem / Niederlande

Schwer zu glauben, dass ein niederländisches Standesamt so eine fehlerhafte Geburtsurkunde ausstellt, aber es ist eine Kleinigkeit eine neue, fehlerfreie Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt einzufordern. Das geht auch auf postalischen Weg.
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Antwort #7 - 02.10.2014 um 19:33:12
 
Saxonicus schrieb am 02.10.2014 um 19:28:32:
Schwer zu glauben, dass ein niederländisches Standesamt so eine fehlerhafte Geburtsurkunde ausstellt, aber es ist eine Kleinigkeit eine neue, fehlerfreie Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt einzufordern. Das geht auch auf postalischen Weg.



Das dreiste dabei ist, dass sich mein Vater mit einer irakischen Geburtsurkunde beworben hat, d. h., man hatte hierzulande gelaubt, er käme direkt aus dem Irak, ansonsten hätte er ja seinen Asylantrag nicht bewilligt bekommen...

Die niederländischen Papiere waren also richtig, nur hat er sich mit einer gefälschten irakischen Geburtsurkunde seines Sohnes für die Aufenthaltserlaubnis beworben.
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Antwort #8 - 02.10.2014 um 19:36:40
 
Mal ne Frage bezüglich des Threadtitels:

"Deutscher Vater fälscht meinen Geburtsort". Was hat das mit dem "Deutschen Vater" auf sich? Wurde dein Vater zwischenzeitlich eingebürgert?
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Antwort #9 - 02.10.2014 um 19:38:23
 
Aras schrieb am 02.10.2014 um 19:36:40:
Mal ne Frage bezüglich des Threadtitels:

"Deutscher Vater fälscht meinen Geburtsort". Was hat das mit dem "Deutschen Vater" auf sich? Wurde dein Vater zwischenzeitlich eingebürgert?



Korrekt, ich glaube es war 2005 als er seine deutsche Staatsangehörigkeit bekommen hat. Davor war es eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.



Edit: es war doch 2007, entschuldigt mich bitte  unentschlossen
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Antwort #10 - 02.10.2014 um 19:39:00
 
Ich weiß nicht, wie die Holländer da machen.

Ich brauchte jetzt eine Geburtsurkunde aus Dänemark, habe dem Standesamt eine Mail geschickt, nach 20 Minuten eine Antwort auf deutsch bekommen. Zwei Tage später hatte ich die Geburtsurkunde in der Post.

Versuch einfach, ganz normal vorzugehen.

Aber vergiss die Idee von der niederländischen Staatsangehörigkeit. Besorge Deine niederländische Geburtsurkunde.
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Antwort #11 - 02.10.2014 um 19:45:41
 
reinhard schrieb am 02.10.2014 um 19:39:00:
Ich weiß nicht, wie die Holländer da machen.

Ich brauchte jetzt eine Geburtsurkunde aus Dänemark, habe dem Standesamt eine Mail geschickt, nach 20 Minuten eine Antwort auf deutsch bekommen. Zwei Tage später hatte ich die Geburtsurkunde in der Post.

Versuch einfach, ganz normal vorzugehen.

Aber vergiss die Idee von der niederländischen Staatsangehörigkeit. Besorge Deine niederländische Geburtsurkunde.



Die originale habe ich ja persönlich in den Niederlanden abgeholt, der Ausländerbehörde vorgelegt, dennoch bringt das nur bedingt etwas..

Ich denke mal, Problematik bei der ganzen Sache ist einfach, dass mein Vater anscheinend die originalen Pässe hat und damit verschwunden ist, es haben schon oft Finanz- und Sozialamtsbeauftragte wegen meinem Vater bei uns geklingelt, er scheint sich also zurzeit nicht in Deutschland aufzuhalten.

Im Irak (im Norden, kurdisches Autonomiegebiet) kann er sich aber aufgrund der Vorfälle dort (IS-Krimskrams) ebenfalls nicht aufhalten, es ist also alles ziemlich kompliziert, für mich jedenfalls.
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Antwort #12 - 02.10.2014 um 19:49:07
 
Was wurde denn überhaupt beantragt? Eine Niederlassungserlaubnis gemäß § 35?

Hast du jetzt die Fiktionsbescheinigung weil der Antrag jetzt bearbeitet wird?
Hast du das Problem, dass du keinen gültigen Pass hast und dadurch erstmal einen Pass beantragen musst um dann deine Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis zu kriegen?

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Antwort #13 - 02.10.2014 um 19:57:05
 
Aras schrieb am 02.10.2014 um 19:49:07:
Was wurde denn überhaupt beantragt? Eine Niederlassungserlaubnis gemäß § 35?

Hast du jetzt die Fiktionsbescheinigung weil der Antrag jetzt bearbeitet wird?
Hast du das Problem, dass du keinen gültigen Pass hast und dadurch erstmal einen Pass beantragen musst um dann deine Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis zu kriegen?




Ja, also die Fiktionsbescheinigung (ich glaub das war eine Duldung) habe ich schon seit der Scheidung, weil laut Ausländerbehörde das ein laufender Prozess ist, aufgrund der Pässe.

Korrekt, ich habe vor mithilfe meiner originalen Pässe die Aufenthaltserlaubnis und danach die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen, da ich mich nur hier zuhause fühle.

Eine Rückkehr (naja, eine Rückkehr ist das nun nicht wirklich) in den Irak/Autonome Region Kurdistan kann ich mir nicht vorstellen, da ich gar kein arabisch und kurdisch kann, außerdem fühle ich mich dort unwohl (war 2 mal dort), zumal ich sowieso hier aufgewachsen bin und auch vorhabe und das mein größter Wunsch ist, Deutscher zu werden, da ich ansonsten mit keiner anderen Kultur aktiv zu tun habe.

Übrigens: Eine Beauftragte des Jugendamtes im Auftrag der Staatsanwaltschaft wegen den laufenden Prozessen zwischen Mama und Papa besuchte uns vor 2 Wochen und notierte nach dem Gespräch mit uns den ausdrücklichen Wunsch, dass wir Deutsche werden wollen und legte das der Staatsanwaltschaft vor.

Hat die Staatsanwaltschaft, wenn auch indirekt, einen Einfluss auf unserer Sache? Ich schätze mal nicht oder?

Gruß
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Antwort #14 - 02.10.2014 um 20:00:43
 
Du musst hier schon korrekte Termini verwenden. Ist es eine Duldung oder eine Fiktionsbescheinigung die ihr derzeit habt?

Von einer Rückkehr sprechen wir hier auch nicht.

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