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Au Pair Visum in Arbeitsvisum umwandeln (Gelesen: 2.892 mal)
Rakzar
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i4a rocks!


Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Au Pair Visum in Arbeitsvisum umwandeln
22.09.2014 um 19:21:42
 
Guten Tag,

kurz vorweg: Ich konnte sowohl per Google als Forensuche genutzt nur Informationen zur Umwandlung eines Au Pair Visums in ein Studentenvisum/FSJ finden. Mir geht es jedoch um die Umwandlung eines Au Pair Visums in ein Arbeitsvisum. Falls es einen passenden Thread für mein Anliegen gibt, bitte ich um einen entsprechenden Link, vielen Dank.


Mein Anliegen ist folgendes:
Ich lebe und arbeite seit rund einem Jahr in Indien (Entsendung für einen deutschen Arbeitgeber) und habe hier im Oktober 2013 meine derzeitige Partnerin kennen gelernt, sie ist Inderin. Meine Entsendung endet Anfang 2015 und ich werde wieder bei meinem Arbeitgeber in Deutschland angestellt. Wir planen deshalb derzeit unsere gemeinsame Zukunft in Deutschland. Während eines zweiwöchigen Urlaubs per Touristenvisum konnte meine Freundin im März 2014 schon erste Eindrücke in Deutschland sammeln.

Meine Freundin hat einen indischen Hochschulabschluss (Bachelor der University of Mumbai) im Bereich Elektronik/IT, der laut Anabin in Deutschland anerkannt werden würde. Außerdem lernt sie seit einem halben Jahr neben ihrer Arbeit Deutsch. Die Zeit für den Sprachkurs ist jedoch ziemlich begrenzt. Ihr derzeitiges Sprachniveau würde ich auf A1 einschätzen.

Unser derzeitiger Plan ist, dass wir gemeinsam in Deutschland leben und sie eine Arbeit mit ihrem Bachelor aufnimmt, z.B. falls möglich über die blaue Karte EU. Die Fachrichtung IT würde ja passen. Langfristig käme auch eine Heirat in Betracht, zu diesem Schritt sind wir aber beide, nur um des Visums Willen, nach einem Jahr Beziehung noch nicht bereit.

Ihre bisherigen Bewerbungen in Deutschland waren leider noch nicht erfolgreich. Ihre ausbaufähigen Sprachkenntnisse, begrenzte Arbeitserfahrung und umfangreiche Visaformalitäten reichen einfach nicht aus, um einen deutschen Arbeitgeber zu einer Einstellung "aus der Ferne" zu bewegen. Um dieses Problem zu beheben haben wir überlegt, ob sie nicht 6-12 Monate als Au Pair in Deutschland leben und arbeiten könnte, um sowohl ihre Deutschkenntnisse als auch Kulturkenntnisse aufzubessern. Anschließend sollte sie hoffentlich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben. Idealerweise könnte sie sich schon während des Au Pair Aufenthalts in ihrer Freizeit nach Jobs umgucken und falls ein entsprechendes Jobangebot kommt, ihren Aufenthaltstitel in eine Arbeitsgenehmigung umändern lassen.

Als Gastfamilie hierfür käme meine eigene Familie in Betracht. Ich habe noch zwei kleine Halbschwestern, die gemeinsam mit meinem Vater und meiner Stiefmutter leben. Ich selbst lebe in einem komplett getrennten Haushalt in einer anderen Stadt, hätte also mit dem Au Pair Aufenthalt erstmal nichts zu tun.

Nun kann man natürlich einwenden, ein Job Seeker Visum wäre das perfekte Visum für meine Freundin. Dies kommt jedoch aufgrund der Vorgaben zum Lebensunterhalt nicht in Frage (Das Geld für ein Sperrkonto kann sie selbst nicht aufbringen, Geld oder eine Verpflichtungserklärung von mir möchte sie aufgrund kultureller Hintergründe aber partout nicht annehmen). Auch die formale Anerkennung ihres Hochschulabschlusses durch die deutsche Botschaft in Indien ist äußerst zeit- und kostenaufwendig. Diese Vorgaben könnte sie bei einem Au Pair Visum ja erstmal umgehen.

Nun die Frage: Ist dieser Plan so überhaupt durchführbar? Oder kommt eine Änderung des Aufenthaltstitels Au Pair -> Arbeit garnicht in Frage? Welche Rechtsvorschriften habe ich übersehen? Ist vielleicht eine andere Herangehensweise viel besser? Was ist sonst zu beachten?

Vielleicht haben ein paar Experten hier im Forum ja ein paar Tips oder weiterführende Infos.  Smiley
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lottchen
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i4a rocks!


Beiträge: 2.135
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.09.2014 um 21:42:22
 
Wie alt ist denn die Freundin? Kommt Au pair überhaupt (alterstechnisch) noch in Frage?
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ninnschen
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i4a rocks!


Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 23.09.2014 um 10:10:06
 
Also.

Wenn sie Au-Pair in deiner Familie wird, dann muss deine Familie letztlich auch nachweisen, dass sie für den Lebensunterhalt aufkommt, manche ABH verlangen auch eine VE. So oder so, einer von euch wird in gewisser Weise bürgen müssen, ob nun deine Familie oder du.

Gemäß dem Fall, dass sie ein Visum als Au-Pair beantragt - du weißt schon, dass man bei einem Visum immer alles angeben muss? Und die Intention ist ja schon irgendwie, dass ihr auf langer Sicht ein Paar bleiben und vielleicht heiraten wollt. Also für mich klingt diese Au-Pair-Sache eher wie ein "Pseudogrund" um sich noch besser kennen zu lernen.

Au-Pair beinhaltet aber eben auch viel. Grundsätzlich ist es so, dass Au-Pairs keine Unkosten haben, sie bekommen ein Taschengeld und die Gastfamilie zahlt einen Sprachkurs. Ist letztlich von Agentur zu Agentur unterschiedlich, aber so war es bei mir immer bisher. Kann deine Familie das leisten? Wollt ihr wirklich (denn ich gehe mal davon aus, dass sie im Visumsantrag nicht erzählen wird, dass sie einen Freund in D hat) unrichtige Angaben machen?

Vielleicht ist die AE für die Arbeitsplatzsuche doch der beste (richtigere) Weg, vielleicht noch besser eine AE für einen Intensivsprachkurs? Ich würde mir zumindest die beiden Möglichkeiten wirklich noch genau überlegen.

Ich hatte schon mehrere Au-Pairs, die nach dem einen Jahr hierbleiben und arbeiten wollten (oder eine Ausbildung machen) - in so einem Fall muss eigentlich immer die ZAV zustimmen und in den meisten Fällen wurde abgelehnt (bevorrechtigte Arbeitnehmer). Gut, kann sein, dass sie hier rausfällt, wenn sie einen Anspruch auf eine Blaue Karte EU hätte, aber das kommt auch auf ihr Gehalt an.

Also ich persönlich finde die Idee nicht sooo pralle.
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 23.09.2014 um 10:36:04
 
ninnschen schrieb am 23.09.2014 um 10:10:06:
du weißt schon, dass man bei einem Visum immer alles angeben muss?


das ist nicht richtig. Wenn sie einen Au-pair-Aufenthalt tatsächlich anstrebt und gem. den Regeln dafür durchführen will, braucht sie nicht pro-aktiv ihre gesamte weitere Lebensplanung mit allen Eventualitäten auf den Tisch legen. Anders sieht ggf. aus, wenn die Botschaft in einem Interview selbst konkrete Fragen stellt.

Die Frage nach dem Alter ist allerdings ebenso berechtigt wie der Hinweis, dass ein voll-ausgebildeter Akademiker in der Regel  aus ganz grundsätzlichen Gründen nicht mehr als Au-pair arbeiten will. Von daher werden Fragen nach dem Auffinden der Gastfamilie und der Motivation zu einem so untypischen Au-pair-Aufenthalt wohl zu erwarten sein. Und das macht einen Erfolg im Visumsverfahren eher unwahrscheinlich.
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