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Handschuhehe anerkannt (Gelesen: 7.681 mal)
Hamidu
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 26.09.2014 um 15:53:38
 
Ok. Das klingt gut. Ich komme gerade von der Krankenkasse. Leider konnte mir der junge Mann nicht mehr als einen Antrag auf Familienversicherung mitgeben. Den kann ich natürlich erst stellen wenn meine Frau eingereist ist. Also ich werde mich nun mal um die Auslandsreisekrankenversicherung kümmern.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 26.09.2014 um 15:58:26
 
Du solltest dir bescheinigen lassen, dass du gemäß § 5 SGB V pflichtversichert bist, und deine Frau gemäß § 10 SGB V per Gesetz ab Einreise familienversichert sein wird.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #17 - 26.09.2014 um 16:01:08
 
@ Hamidu

Du kannst auch einfach, wie schon oben diskutiert, ein paar Euro für eine Reise-KV ausgeben und die Police dann später wegschmeißen. Im "Gesamtpaket" der Heirat & Visumverfahren ist das nichts.
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Hamidu
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 26.09.2014 um 16:12:57
 
Dann sollte ja 1 Monat Reise-KV ausreichen. 3 Monate kosten ja immerhin auch wieder fast 100€ und werden ja nun wirklich nicht benötigt.

@Aras
Danke ich versuche nochmal diese Bescheinigung anzufordern.
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« Zuletzt geändert: 27.09.2014 um 23:35:13 von Tippi » 
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 26.09.2014 um 16:36:48
 
Hamidu schrieb am 26.09.2014 um 16:12:57:
Dann sollte ja 1 Monat Reise-KV ausreichen. 3 Monate kosten ja immerhin auch wieder fast 100€ und werden ja nun wirklich nicht benötigt.

Es reicht ja auch 'gar nichts'. Da die ABH aber eine andere Meinung hat, ist ja auch nicht klar womit sie sich zufrieden gibt.
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Hamidu
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 26.09.2014 um 16:47:11
 
Ja das stimmt natürlich auch wieder. Oh man bin ich froh wenn das endlich ein Ende hat und meine Frau hier ist.
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Hamidu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 27.09.2014 um 01:13:14
 
Wie geht es nach der Einreise dann eigentlich weiter?
Also ich würde wie folgt vorgehen:

1. zum Einwohnermeldeamt und meine Frau an unserem gemeinsamen Wohnsitz anmelden.

2. zur Krankenkasse und meine Frau in die Familienversicherung aufnehmen lassen. Gleichzeitig die SV Nummer beantragen.

3. zum Jobcenter da ich erst im Januar 2015 einen neuen Arbeitsplatz habe. Für die Übergangszeit bis Januar müsste meine Frau dann (wie ich) ALG2 beantragen.

4. zur ALB um die AE zu beantragen. Wie genau funktioniert das eigentlich? Wird dort auch wieder eine Art Befragung durchgeführt und kann die AE sogar verweigert werden? Meine Frau hat natürlich das A1 Zertifikat, aber Ihre Deutschkenntnisse reichen natürlich nicht für Behördengänge. Wir sprechen englisch miteinander. Muss ich dann alles übersetzen oder wie läuft so ein Termin/Gespräch bei der Beantragung der AE ab?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #22 - 27.09.2014 um 12:43:01
 
Ich würde es in der Reihenfolge 1 - 4 - 2 - 3 machen.

Nein, die Ausländerbehörde muss nichts mehr machen. Sie wurde ja im Zuge des Visumverfahrens beteiligt. Falls irgend was nicht stimmt, verhindert sie die Visumvergabe. Sobald sie das Visum bekommt, bedeutet das: Bei allen Behörden ist alles in Ordnung, sie rutscht dann einfach durch. Antrag auf AE stellen bedeutet, ein kurzer Blick auf den Bildschirm, ein kurzes Nicken und fertig. (Und dann beginnt das Warten auf die Plastikkarte, das ist aber nichts Besonderes.)
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Hamidu
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Antwort #23 - 27.09.2014 um 21:39:10
 
OK Danke für die Info @reinhard.
Ich meine ich hätte irgendwo gelesen, dass ich erst zum Jobcenter sollte, damit keine Gebühren für die AE und den Integrationskurs erhoben werden.
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Hamidu
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #24 - 27.09.2014 um 22:14:17
 
Ich weiß nicht ob das hier hingehört, aber was genau muss ich eigentlich beim Jobcenter machen? Muss meine Frau einen eigenen neuen Antrag auf ALG2 stellen, oder muss ich meine Frau per Änderungsmitteilung in meine Bedarfsgemeinschaft aufnehmen?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 27.09.2014 um 22:16:35
 
Aufnahme in die BG per Veränderungsmitteilung.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Hamidu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 27.09.2014 um 22:24:40
 
Und dann bekommt Sie den eigenen Regelsatz ohne Unterkunftskosten?
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planloser
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #27 - 27.09.2014 um 22:46:53
 
In BGs ist der Regelsatz aber geringer, bis Ende 2014 pro volljährigem Partner innerhalb der BG EUR 353,--, ab 01.01.2015 dann EUR 360,--
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Hamidu
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Antwort #28 - 27.09.2014 um 22:58:09
 
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