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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Handschuhehe anerkannt
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Beitrag begonnen von Hamidu am 18.09.2014 um 21:28:08

Titel: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von Hamidu am 18.09.2014 um 21:28:08
Guten Abend.
Ich habe im Mai per Handschuhehe geheiratet. Eine Urkundenüberprüfung war auch notwendig. Das Ergebnis war positiv. Ich habe die Ehe dann letzte Woche beim deutschen Standesamt nachbeurkunden lassen und im Eheregister eintragen lassen. Soweit so gut. Jetzt folgt nächste Woche allerdings diese gleichzeitige Scheinehe Befragung. Meine Frage wäre, ob die Schutzwürdigkeit der Ehe noch bezweifelt werden kann, obwohl die Ehe bereits anerkannt und eingetragen wurde.

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von reinhard am 18.09.2014 um 21:31:32
Ja, natürlich.

Die Ehe ist formell geschlossen worden. Aber ist auch ein normales eheliches Zusammenleben geplant? Oder will nur jemand ein Einreisevisum bekommen, die beiden kennen sich aber nicht wirklich?

Bei einer Scheinehe wird die Ehe anerkannt, dann aber ein Einreisevisum abgelehnt.

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von Hamidu am 18.09.2014 um 21:41:18
Ach tatsächlich. Das hätte ich jetzt nicht erwartet. Ich wusste schon, dass eine im Ausland formell geschlossene Ehe nicht automatisch schutzwürdig ist. Aber ich dachte in dem Moment wo die Ehe dann durch ein deutsches Standesamt beurkundet wird, wäre die Ehe schutzwürdig. Also ist Schutzwürdigkeit ausschließlich auf gemeinsame Lebensführung bezogen und gar nicht auf die Anerkennung?

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von reinhard am 18.09.2014 um 21:56:40
Das Visum ist auf das Zusammenleben bezogen.

Sie beantragt ein Visum zum ehelichen Zusammenleben. Ist das echt oder gelogen? Wenn die beiden sich kaum kennen, ist es unwahrscheinlich, dass sie zusammenleben wollen. Das entscheidet sich nicht an einem formellen Schritt, einer Fernehe, sondern an der persönlichen und tiefen Beziehung. Das wird dann einfach mit 40 bis 60 Fragen getestet, ob die beiden wirklich Mann und Frau sind.

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von Saxonicus am 18.09.2014 um 21:58:28
Es wird doch nicht bezweifelt, dass die Eheschließung rechtmäßig erfolgt ist (obwohl eine Handschuhe schon ein gewisses "Geschmäckle" hervorruft).

Aber möglicherweise nimmt man eventuell an, dass keine eheliche Lebensführung geplant ist und die Eheschließung nur zum Zwecke des Aufenthalts erfolgt ist.

Da bleibt Dir/Euch jetzt nichts anderes übrig als abzuwarten, zu welchen Ergebnis man nach der Befragung kommt.

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von Hamidu am 18.09.2014 um 22:04:23
Achso. Ja dann heißt es wohl ab in die Befragung. Die werden wir schon meistern. Und ich hab mich die ganze Woche schon gefreut, dass die Handschuhehe überhaupt anerkannt wird. War mir da zeitweise gar nicht mehr so sicher. Aber das ging ohne Probleme. Dann vielen Dank für die Aufklärung an Euch beide.

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von reinhard am 18.09.2014 um 22:09:48
Ja, bei der Registrierung geht es nur darum, ob die Ehe nach Ortsrecht gültig geschlossen ist.

Eine "Anerkennung" gibt es nicht, es geht nur um die Prüfung des örtlichen Rechts. Auch die Eheschließung mit einer zweiten und dritten Frau kann registriert werden, wenn sie nach Ortsrecht gültig geschlossen ist.

Das Visum ist dann eine andere Frage.

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von Hamidu am 21.09.2014 um 00:00:37
So eine gleichzeitige Befragung wird ja nur bei einem konkreten Verdacht durchgeführt. Hier ist die Ferntrauung dann wohl der Grund. Läuft denn diese Auswertung der Befragung in der Regel auch wirklich fair ab? Also ich könnte mir vorstellen, dass eine Handschuhehe eher zu den Härtefällen gehört und das ein hier vorliegender Verdacht umso schwieriger auszuräumen ist. Also ich meine selbst wenn wir die Befragung gut meistern, kann es trotzdem nicht ausreichend sein den Verdacht zu widerlegen?

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von fons am 21.09.2014 um 00:12:19
Naja .. ungewöhnlich ist es schon, zu heiraten ohne sich
echt zu kennen! Da kommen schon Fragen und Zweifel auf!

Was die Befragung ergibt?

Wer soll hier das wissen?  außer sie :wahrsag:

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von Hamidu am 21.09.2014 um 00:22:58
Recht hast Du!

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von Hamidu am 26.09.2014 um 01:47:44
Hallo zusammen. Ich bin überglücklich. Am Montag hatten wir ja unsere gemeinsame Befragung. Und stellt euch vor, heute hat meine Frau schon den Anruf erhalten, dass Sie das Visum bekommt. Die Befragung war absolut fair und verhältnismäßig. Alles völlig in Ordnung.

Jetzt möchte die Botschaft aber noch eine Krankenversicherung und das Flugticket sehen. Das Visum wird wohl erst auf den Tag der Abreise ausgestellt. Könnt Ihr mir evtl. Etwas dazu sagen? Also ich denke meine Frau wird erst ab Einreise in die GKV aufgenommen. Muss ich jetzt trotzdem eine Reisekrankenversicherung für 3 Monate abschließen die für den gesamten Schengen Raum gilt? Dazu sollte ich noch erwähnen, dass ich selbst über das Jobcenter Krankenversichert bin.

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von Aras am 26.09.2014 um 04:58:50
Wieso braucht die Botschaft die Krankenversicherung und das Flugticket?

Es kann ja auch sein, dass man per Auto oder Schiff reist ;). Ich würde da höchstens eine Flugreservierung vorlegen. Und die GKV kannst du um ein Schreiben bitten. Aber sie braucht de jure keine Krankenversicherung nachzuweisen. Zumal Reisekrankenversicherung eh nicht greifen werden.


Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von Hamidu am 26.09.2014 um 13:09:08
@Aras
Ja das stimmt natürlich, dass eine Anreise auch auf anderem Wege möglich wäre. Aber sicherlich kannst Du Dir vorstellen, dass in unserem Fall die Visaerteilung aufgrund der Ferntrauung schon einige Schwierigkeiten verursacht hat. Jetzt möchte ich nicht auf den letzten Metern noch großartig mit der Botschaft diskutieren.

Ich frage mal bei meiner Krankenversicherung nach. Ich könnte mir halt nur vorstellen, dass es dann wieder heißt, bitte erst beim Jobcenter anmelden und dann gibts die Krankenversicherung. Ich sag mal so, ich würde mich lieber auf eine Diskussion mit der Krankenkasse oder dem Jobcenter einlassen, als mit der Botschaft. Egal was die Botschaft auch fordert, sie soll es haben.

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von Aras am 26.09.2014 um 15:25:40
Du bist durch das Jobcenter pflichtversichert. Deine Ehefrau wird also familienversichert sein.

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von lottchen am 26.09.2014 um 15:48:47
Das Thema haben wir doch hier immer wieder. Mein Mann hat die geforderte Reisekrankenversicherung und die Flugticketbestätigung auch vorgelegt, um sein Visum zu bekommen. Der wollte auch nicht diskuttieren. Er hat die Versicherung in seinem Land abgeschlossen, das geht auch.

Für 3 Monate sind das knapp 100€, wenn man die Krankenversicherung in D abschließt. Manchen Botschaften reicht auch eine Versicherung für 1 Monat.

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von Hamidu am 26.09.2014 um 15:53:38
Ok. Das klingt gut. Ich komme gerade von der Krankenkasse. Leider konnte mir der junge Mann nicht mehr als einen Antrag auf Familienversicherung mitgeben. Den kann ich natürlich erst stellen wenn meine Frau eingereist ist. Also ich werde mich nun mal um die Auslandsreisekrankenversicherung kümmern.

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von Aras am 26.09.2014 um 15:58:26
Du solltest dir bescheinigen lassen, dass du gemäß § 5 SGB V pflichtversichert bist, und deine Frau gemäß § 10 SGB V per Gesetz ab Einreise familienversichert sein wird.

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von reinhard am 26.09.2014 um 16:01:08
@ Hamidu

Du kannst auch einfach, wie schon oben diskutiert, ein paar Euro für eine Reise-KV ausgeben und die Police dann später wegschmeißen. Im "Gesamtpaket" der Heirat & Visumverfahren ist das nichts.

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von Hamidu am 26.09.2014 um 16:12:57
Dann sollte ja 1 Monat Reise-KV ausreichen. 3 Monate kosten ja immerhin auch wieder fast 100€ und werden ja nun wirklich nicht benötigt.

@Aras
Danke ich versuche nochmal diese Bescheinigung anzufordern.

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von tiggger am 26.09.2014 um 16:36:48

Hamidu schrieb am 26.09.2014 um 16:12:57:
Dann sollte ja 1 Monat Reise-KV ausreichen. 3 Monate kosten ja immerhin auch wieder fast 100€ und werden ja nun wirklich nicht benötigt.

Es reicht ja auch 'gar nichts'. Da die ABH aber eine andere Meinung hat, ist ja auch nicht klar womit sie sich zufrieden gibt.

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von Hamidu am 26.09.2014 um 16:47:11
Ja das stimmt natürlich auch wieder. Oh man bin ich froh wenn das endlich ein Ende hat und meine Frau hier ist.

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von Hamidu am 27.09.2014 um 01:13:14
Wie geht es nach der Einreise dann eigentlich weiter?
Also ich würde wie folgt vorgehen:

1. zum Einwohnermeldeamt und meine Frau an unserem gemeinsamen Wohnsitz anmelden.

2. zur Krankenkasse und meine Frau in die Familienversicherung aufnehmen lassen. Gleichzeitig die SV Nummer beantragen.

3. zum Jobcenter da ich erst im Januar 2015 einen neuen Arbeitsplatz habe. Für die Übergangszeit bis Januar müsste meine Frau dann (wie ich) ALG2 beantragen.

4. zur ALB um die AE zu beantragen. Wie genau funktioniert das eigentlich? Wird dort auch wieder eine Art Befragung durchgeführt und kann die AE sogar verweigert werden? Meine Frau hat natürlich das A1 Zertifikat, aber Ihre Deutschkenntnisse reichen natürlich nicht für Behördengänge. Wir sprechen englisch miteinander. Muss ich dann alles übersetzen oder wie läuft so ein Termin/Gespräch bei der Beantragung der AE ab?

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von reinhard am 27.09.2014 um 12:43:01
Ich würde es in der Reihenfolge 1 - 4 - 2 - 3 machen.

Nein, die Ausländerbehörde muss nichts mehr machen. Sie wurde ja im Zuge des Visumverfahrens beteiligt. Falls irgend was nicht stimmt, verhindert sie die Visumvergabe. Sobald sie das Visum bekommt, bedeutet das: Bei allen Behörden ist alles in Ordnung, sie rutscht dann einfach durch. Antrag auf AE stellen bedeutet, ein kurzer Blick auf den Bildschirm, ein kurzes Nicken und fertig. (Und dann beginnt das Warten auf die Plastikkarte, das ist aber nichts Besonderes.)

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von Hamidu am 27.09.2014 um 21:39:10
OK Danke für die Info @reinhard.
Ich meine ich hätte irgendwo gelesen, dass ich erst zum Jobcenter sollte, damit keine Gebühren für die AE und den Integrationskurs erhoben werden.

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von Hamidu am 27.09.2014 um 22:14:17
Ich weiß nicht ob das hier hingehört, aber was genau muss ich eigentlich beim Jobcenter machen? Muss meine Frau einen eigenen neuen Antrag auf ALG2 stellen, oder muss ich meine Frau per Änderungsmitteilung in meine Bedarfsgemeinschaft aufnehmen?

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von Aras am 27.09.2014 um 22:16:35
Aufnahme in die BG per Veränderungsmitteilung.

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von Hamidu am 27.09.2014 um 22:24:40
Und dann bekommt Sie den eigenen Regelsatz ohne Unterkunftskosten?

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von planloser am 27.09.2014 um 22:46:53
In BGs ist der Regelsatz aber geringer, bis Ende 2014 pro volljährigem Partner innerhalb der BG EUR 353,--, ab 01.01.2015 dann EUR 360,--

Titel: Re: Handschuhehe anerkannt
Beitrag von Hamidu am 27.09.2014 um 22:58:09
DANKE!

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