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Trennung vom ägyptischen Ehemann.. und dann? (Gelesen: 5.175 mal)
sheylona
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.09.2014 um 14:45:43
 
hallo zusammen,

ich wende mich mit einem thema an euch, welches mir kopf zerbrechen und magen schmerzen bereitet.

aber erst einmal ganz von vorne und ich versuche mich kurz zu halten

ich habe in dezember 2013 in kairo meinen mann geheiratet
im märz 2014 kam er nach deutschland
im mai hat er den dreijährigen aufenthaltstitel bekommen
nach vielen schwierigkeiten ist ist er im juni 2014 wieder zurück nach ägypten geflogen, weil unsere beziehung einfach nicht funktioniert hat
dies habe ich der zuständigen ausländerbehörde mitgeteilt
diese erzählte mir, dass sein aufenthaltstitel nach 6 monaten, also im dezember 2014, automatisch verfällt.
die behörde müsste ihn zu diesem fall selbst befragen können um sein visum ggf zu verkürzen bzw aufheben zu können.
weiterhin habe ich ihn von unserer melde adresse abgemeldet.
ich habe keinen kontakt mehr zu meinem mann.
ich war auch schon beim anwalt , dieser riet mir das trennungsjahr abzuwarten und dann die scheidung einzureichen.

nun allerdings habe ich erfahren, dass er eine neue viel ältere freundin , auch noch in meinem wohnort hat, die ihm für oktober ein ticket zurück nach deutschland gebucht hat.
zudem konnte ich in erfahrung bringen, dass er wohl anwälte angeschrieben hat, mit der bitte ihn zu beraten, da er asyl in deutschland haben möchte.
(ich habe keine ahnung, was das soll?!)

nun habe ich sehr große angst.
was kommt auf mich zu?
evtl unterhaltszahlungen?
besteht eine möglichkeit für ihn sich durch seine neue freundin in deutschland irgendwie einzuzwecken?

gibt es für mich die möglichkeit sein einreisen aufzuhalten?

ich wäre dankbar für jede information idee oder erfahrungsberichte

ps.: ich stehe in verbindung zu einem anwalt der jedoch nur mit der baldigen scheidung beauftragt ist, jedoch noch nicht mit der visumsangelegenheit..
der anwalt riet mir in der visumsangelegenheit mit ihm als rechtsvertreter einen brief zur ausländerbehörde zu schicken, indem wir versuchen deutlich zu machen, dass er nur an deutschland interessiert war und nicht an der ehe mit mir
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.09.2014 um 14:54:33
 
sheylona schrieb am 11.09.2014 um 14:45:43:
der anwalt riet mir in der visumsangelegenheit mit ihm als rechtsvertreter einen brief zur ausländerbehörde zu schicken, indem wir versuchen deutlich zu machen, dass er nur an deutschland interessiert war und nicht an der ehe mit mir 

aha..und was genau soll das jetzt bewirken? Nichts!

Die entsprechenden Mitteilungen hast Du gemacht. Wegen der Einreise wird es darauf ankommen, ob die ABH die AE bereits als erloschen im AZR eingetragen hat oder tatsächlich erst abwartet - dann hätte er eine gültige AE und könnte nach Deutschland einreisen, dagegen kannst Du nichts machen.

Während die Scheidung läuft müsstest Du evtl. Trennungsunterhalt zahlen.
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sheylona
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Antwort #2 - 11.09.2014 um 14:58:27
 
durch den brief an die abh kann evtl bewirkt werden, dass der Aufenthaltstitel erlischt bzw eine einreisesperre erwirkt wird.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 11.09.2014 um 15:02:40
 
sheylona schrieb am 11.09.2014 um 14:58:27:
dass der Aufenthaltstitel erlischt 

Entweder er ist schon erloschen (§ 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG) oder er muss nachträglich befristet werden, was die ABH anscheinend nicht vor einer Anhörung des Betroffenen machen will.

sheylona schrieb am 11.09.2014 um 14:58:27:
bzw eine einreisesperre erwirkt wird. 

Dein Anwalt sollte lieber mal nachschauen, welche ausländerrechtlichen Handlungen eine Einreisesperre (!!) mit sich ziehen.
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Antwort #4 - 11.09.2014 um 15:03:17
 
Eine Einreisesperre wird nicht erwirkt werden...

Steh einfach zu deinem Fehler und bereite deine Scheidung vor. Zahl ggf. noch dein Trennungsunterhalt und gut is.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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sheylona
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Antwort #5 - 11.09.2014 um 15:12:14
 
dass ich einen großen fehler gemacht habe, sehe ich ein.
den werde ich auch ausbaden.

allerdings sehe ich es nicht ein, dass mein mann durch meine blindheit einen aufenthaltstitel bekommen hat und diesen jetzt nutzt um mit seiner neuen freundin auf meine kosten sich ein schönes leben macht.

da ich aber realistisch bin, denke ich, dass genau dieser fall jetzt eintreten wird.
er kommt nach deutschland, meldet sich auf ihrer adresse an, ich darf trennungsunterhalt bezahlen, obwohl er ja längst wieder zurück in ägypten war.
die abh wird ihn bezüglich unseres falles anhören und ich hoffe dass er die anordnung bekommt, das land innerhalb von drei monaten zu verlassen, da unsere ehe gescheitert ist.

aus meiner sicht besteht kein grund sein aufenthaltstitel bestehen zu lassen, da er keinen job hat und den integrationskurs auch nur ca einen monat besucht hat.

seine neue freundin ist nach meinem wissensstand wohl auch veheiratet. deshalb ist eine heirat mit ihr wohl ausgeschlossen
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Muleta
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Antwort #6 - 11.09.2014 um 15:24:15
 
Auch wenn ich vermute, dass Dein RA nicht die richtigen Punkte anspricht:

- du kannst die Behörde natürlich darauf hinweisen, dass dein Ex wegen der Trennung aus Deiner Sicht dauerhaft das Bundesgebiet verlassen hat, also unter Aufgabe seines Wohnsitzes und Mitnahme seiner Habseligkeiten und ohne sonstige Anhaltspunkte für eine Wiederkehr (ggf. One-Way-Flugticket). Natürlich nur, wenn das auch so stimmt, sonst kann das richtig Ärger geben. Dann wird die Behörde evtl genauer prüfen, ob die AE bereits erloschen ist. Und dann könnte eine erneute Einreise scheitern.

- Du kannst auch alle weiteren Informationen mitteilen und dann zumindest hoffen, dass die Behörde die zwischenzeitliche und nicht ganz kurze Abwesenheit deines Mannes zum Anlass nimmt, die AE nicht nur zu verkürzen sondern auch eine sehr kurze Ausreisefrist zu bestimmen.

- wenn er aber wieder herkommt und in Anbetracht des drohenden Verlustes seines Aufenthaltsrechts wirklich einen Asylantrag stellen sollte, dann bist Du wohl unterhaltstechnisch ziemlich gekniffen. Dann wird das "schnell" nichts mehr.
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sheylona
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Antwort #7 - 11.09.2014 um 15:32:32
 
das flugticket war one way..
ich habe es ja selber gebucht und demnach kann ich es auch belegen.
natürlich ist er mit seinem kompletten habseligkeiten gegangen.
am 23.6 ging der flieger.. außerdem ist er im prinzip nach der ausstellung des aufenthaltstitels ausgezogen.
wenn er ende oktober kommt sind das 4 monate ohne kontakt..
und ca 5 monate indem wir keine lebensgemeinschaft hatten.

was diesen asylantrag betrifft...
aus welchen gründen sollte er asyl beantragen.
er wird nicht politisch verfolgt oder der gleichen.
ich weiß dass er angegeben hat, dass seine familie ihn angeblich umbringen will, weil sie denken er hätte während seines aufenthaltes die religion gewechselt. also er sei zum christentum konvertiert...  hä?
ich denke, dass dies eine große lüge ist und er einfach nur einen weg sucht in deutschland bleiben zu können.

welche möglichkeiten habe ich jetzt?
wäre es schlau die abh aufzusuchen und den sachverhalt darzustellen? damit diese vlt schoneinmal über maßnahmen nachdenken kann?!
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Aras
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Antwort #8 - 11.09.2014 um 15:44:17
 
sheylona schrieb am 11.09.2014 um 15:32:32:
ich weiß dass er angegeben hat, dass seine familie ihn angeblich umbringen will, weil sie denken er hätte während seines aufenthaltes die religion gewechselt. also er sei zum christentum konvertiert...  


Wäre lustiger, wenn du aufgrund der Liebe zu deinem Mann pro Forma zum Islam übertrittst...  Laut lachend Vielleicht auch weil er dir während der Ehe entsprechend den Islam näher bringen wollte? Vielleicht ist ja auch ein Grund, dass ihr euch getrennt habt, dass du nicht den Islam annehmen wolltest und in der Abwesenheit hast du den Islam angenommen  Laut lachend Laut lachend Laut lachend Brauchst nicht darauf zu antworten  Zunge

Dir ist es frei mit der Ausländerbehörde zu sprechen und deine Gründe und Informationen vorzulegen.  Aber du kannst eben nix erzwingen.

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Antwort #9 - 11.09.2014 um 15:52:18
 
religion war eig nie ein thema zwischen uns..
weder bin ich zum islam konvertiert noch er zum christentum..
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Antwort #10 - 11.09.2014 um 16:16:01
 
sheylona schrieb am 11.09.2014 um 15:32:32:
was diesen asylantrag betrifft...
aus welchen gründen sollte er asyl beantragen.
er wird nicht politisch verfolgt oder der gleichen. 


einen Asylantrag stellt man ja nicht, weil man verfolgt wird "oder dergleichen", sondern weil man in Deutschland bleiben will. Ein Auto kauft man doch auch nicht, weil man täglich zur Arbeit muss, sondern weil man manche Wege (evtl. auch den Arbeitsweg) mit mit einem Auto zurücklegen will. Ob das gewollte Mittel dann auch wirklich den gewünschten Erfolg bringt, steht auf einem ganz anderen Blatt, was Millionen im Stau stehender Autofahrer ganz sicher bestätigen können ebenso wie einige Hunderttausend abgelehnter Asylbewerber. Das Asylverfahren ist dann schlicht Mittel zum Zweck und sichert bei der derzeitigen Auslastung im BAMF bis zur bestandkräftigen Entscheidung voraussichtlich den weiteren Aufenthalt für viele Monate oder gar Jahre erstmal ab, selbst wenn es dann am Ende nach viel vergangener Zeit erfolglos bleibt.

Zitat:
wäre es schlau die abh aufzusuchen und den sachverhalt darzustellen?


wenn Du ernsthaft versuchen willst, die Wiedereinreise zu verhindern und man überhaupt dort mit dir spricht, wohl schon.
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Antwort #11 - 14.09.2014 um 05:24:16
 
sheylona schrieb am 11.09.2014 um 15:32:32:
was diesen asylantrag betrifft...
aus welchen gründen sollte er asyl beantragen.
er wird nicht politisch verfolgt oder der gleichen.
ich weiß dass er angegeben hat, dass seine familie ihn angeblich umbringen will, weil sie denken er hätte während seines aufenthaltes die religion gewechselt. also er sei zum christentum konvertiert...hä?


Man kann doch garnicht aus dem Islam austreten ! Oder geht das in Deutschland??? LOL

Wow das habe ich garnicht gewusst, das man als Deutscher auch unterhalt zahlen muss falls die Ehe schief geht, ja? ALso kann man nicht einfach sagen "hau ab, ich will mich scheiden lassen" und der Auslaender muss seine Sachen packen? LOL

Ach so. Du hast keinen Kontakt, also hast do alles von der neuen Freundin erfahren? Ich denke das muss schon damals gelaufen sein. Gehe zure Auslaenderbehoerde und mach Ihnen klar wass passiert ist ! Hoffe es geht !
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Antwort #12 - 14.09.2014 um 13:28:42
 
wenn er Asyl beantragen will, hast du mit das nichts zu tun. Du kannst nur die Ausländerbehörde mitzuteilen, dass die eheliche LG nicht mehr besteht. Ob er andere AE bekommt oder nicht das entscheidet nur die Ausländerbehörde. Er hat völlig recht von dir der Trennungsunterhalt und  im Ausnahmefall auch der Nachehelicher Unterhalt zu verlangen. 
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Antwort #13 - 14.09.2014 um 14:32:05
 
fijifranny schrieb am 14.09.2014 um 05:24:16:
Wow das habe ich garnicht gewusst, das man als Deutscher auch unterhalt zahlen muss falls die Ehe schief geht, ja? ALso kann man nicht einfach sagen "hau ab, ich will mich scheiden lassen" und der Auslaender muss seine Sachen packen?

Das wäre ja auch noch schöner, wenn jeder sich nach Belieben  seines inzwischen ungeliebt gewordenen Ehepartners so einfach entledigen könnte.
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Antwort #14 - 21.09.2014 um 00:11:16
 
Du solltest Dich damit abfinden, sollte er wirklich Asyl beantragen
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