Hi,
das sollte normalerweise kein Problem geben, kann aber etwas umständlich sein.
Leider schreibst Du nicht, aus welchem Land er kommt und in welchem Umfeld er lebt.
Mit letzterem meine ich, ob er "normal" bei seinen Eltern lebt.
In unserem Fall (Nichte in China, lebt ganz normal bei ihren Eltern) müssen beide Eltern beim Notar die Zustimmung geben (Notar heisst das zwar aber es ist einfach eine amtliche Erklärung), Geburtsurkunde , Erklärung wer in D für die Kleine verantwortlich sein soll, alles übersetzen und beim Aussenministerium überbeglaubigen lassen.
Ich denke mal eine Bescheinigung der Schule über die Ferienzeit könnte nicht schaden aber die müsste sicher auch obigen Weg gehen.
Danach geht alles wie üblich, Einladung, ich denke mal mit Nachweis für ausreichend Unterkunft,
VE, Reise-KV.
Der grobe Ablauf mit den Eltern dürfte überall ähnlich sein, wenn das kain Land mit unsicherem Urkundenwesen ist. Knackpunkt ist, daß 100% sichergestellt werden soll, daß es wirklich dieses Kind und die richtigen Eltern sind, die dem zustimmen. Bei unsicherem Urkundenwesen kann das beliebig kompliziert werden, ebenso, wenn die Eltern verschollen sind und das Kind bei der Tante lebt oder je nach Land, nur ein Elternteil verschwunden und der vorhandene Elternteil hat nicht alle nötigen Rechte (Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmung).
Schau Dich einfach mal auf der Webseite der D-Botschaft in dem Land um. Im Falle Chinas ist das alles ganz gut beschrieben.
Gruß,
Norbert