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Einbürgerung meiner Frau (Gelesen: 1.981 mal)
RASCHIDO
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung meiner Frau
03.09.2014 um 11:17:15
 
Hallo Leute,

ich deutscher, ab Dezember 2014 mit einer Marokkanerin acht Jahre glücklich verheiratet, habe gehört, dass meine Frau nach acht Jahren Aufenthalt in D Recht auf die deutsche Staatsbürgerschaft hat, ist dem wirklich so(rechtliche Grundlage)?

Zu unseren Daten:

Bundesland: SH

Aufenthaltstitel meiner Frau: Unbefristet

Ich: Deutscher der gerade studiert und vorher auch schon berufstätig war.

Meine Frau: Gerade die Hüterin des Hauses und erhält somit zusätzlich zu meinem BaföG ALGII

Sprachkenntnisse: Sind von meiner Frau sehr gut, Testdaf wurde auch schon gemacht um eventuell zukünftig auch nochmal ein Studium aufzunehmen.

So wie ich es bisher kannte, konnte man nach drei Jahren Aufenthalt die EInbürgerung beantragen wenn man keine Leistungen vom Staat bezieht, man sagte uns aus dem Bekanntenkreis das es nach acht Jahren trotz Leistungsbezug möglich sei?!?

Vielen Dank schon mal für eure hilfreichen Antworten.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.09.2014 um 11:30:46
 
Wenn sie sich hier 8 Jahre aufhält hat sie tatsächlich einen Anspruch auf Einbürgerung nach § 10 StAG erworben, sofern sie die Voraussetzungen dort alle erfüllt. Streitig scheint hier § 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG zu sein, dort heißt es:

[wenn der Ausländer] den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat [...].

Da ihr ALG II bezieht muss die zweite Alternative geprüft werden, das ist stark vom Einzelfall abhängig. In der Literatur heißt es z.B.

Ein erwerbsfähiger Ausländer hat den Leistungsbezug zu vertreten, wenn er sich nicht um Arbeit bemüht [...].
(Berlit: GK-StAR, § 10 StAG, Rn. 260).

Deine Frau müsste also erstmal ggü. der EBH erklären, warum sie derzeit keiner Erwbestätigkeit nachgeht. Ggf. ist noch zu prüfen, welche Chancen sie auf dem Arbeitsmarkt hat (Berlit a.a.O). Es ist alles eine Einzelfallentscheidung, die eine Vorsprache bei der EBH zwecks Beratung erfordert.
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Antwort #2 - 03.09.2014 um 17:13:36
 
RASCHIDO schrieb am 03.09.2014 um 11:17:15:
Meine Frau: Gerade die Hüterin des Hauses und erhält somit zusätzlich zu meinem BaföG ALGII


Hi,

das hört sich für mich jetzt nicht gerade nach :
Zitat:
oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat 

an.
Wenn sie in einem Job zu wenig verdienen würde so daß ihr mit ALGII aufstocken müsstet, wäre das sicherlich was anderes. Gibt es einen bestimmten Grund, warum sie nicht arbeitet?

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Odysseus
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Antwort #3 - 04.09.2014 um 08:58:44
 
Sehe hier keinen Grund, den Dummfug meines Vorschreibers zu korrigieren, muss ihm *) sogar zustimmen.

Das "Hüten des Hauses" muss man sich leisten können. Aber Haus hüten, während Vatter Staat zahlt - weiß nicht, ob das so ideal ist ....

Wenn es nicht wirklich einen triftigen Grund gibt, warum Deine Frau nicht arbeiten geht, sollte sie sich nicht allzuviele Hoffnungen machen, in absehbarer Zeit eingebürgert zu werden.


*) dem Vorschreiber, nicht dem Dummfug 
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« Zuletzt geändert: 04.09.2014 um 09:11:43 von Odysseus »  

Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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RASCHIDO
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 04.09.2014 um 12:02:42
 
Der Grund ist der, dass sie in ein paar Wochen ein Kind zur Welt bringen wird und danach im Mutterschutz ist  Zwinkernd
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Odysseus
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Antwort #5 - 04.09.2014 um 12:12:13
 
Gut, das mag das momentane Haus-Hüten erklären. Da sie aber ALG II bezieht, liegt die Vermutung nahe, dass sie vor diesen "anderen Umständen" auch nicht gearbeitet hat, oder?

Wenn Du hier Hilfe bekommen willst, müssten die Angaben schon konkreter sein - das nur nebenbei.

Aber alles Weitere führt hier nur zu wilden Spekulationen, konkrete Auskünfte sollte Deine Frau bei der zuständigen EBH einholen.
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