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Vaterschaftsanerkennung (Gelesen: 3.646 mal)
Beonn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.09.2014 um 10:06:05
 
Hallo!
Ich bin deutscher und bin mit einer Moldawerin Verheiratet.
Wir leben beie zusammen in DE und sie hat eine Aufenhaltserlaubniss.
Meine Frau hat noch eine 5 Jährige Tocher.
Ich würde gerne für sie die Vaterschaft annerkennen.
Kann ich das auch in Deutschland machen, in md ist es sher umständlich wie viele da.
Einige Randdaten:
-Das Kind hat eine Moldawsiche Geburtsurkunde
-Der Biologische vater ist nicht eingetragen.
-zu zeit der Geburt war meine Frau nicht verheiratet gewesen.
Wenn es möglich die Vaterschaft in Deutschland an zuerkenen, welche papiere benötige dann.
Danke schonmal in vorraus für eure Hilfe
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.09.2014 um 10:10:50
 
Beonn schrieb am 03.09.2014 um 10:06:05:
Wenn es möglich die Vaterschaft in Deutschland an zuerkenen, welche papiere benötige dann.

Das sollte das zuständige Jugendamt sagen können.
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Beonn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 30.09.2014 um 11:47:11
 
Also,ich habe beim Jugendamt angerufen, und sie meint es wäre eigentlich möglich verwies mich jedoch zum Standesamt.
Beim Standesamt sagte man mir jedoch dass die vaterschaftsanerkennung nur im Geburtsland möglich ist.
Ist mein Vorhaben überhaupt möglich ?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 30.09.2014 um 12:05:20
 
Naja... du sollst eigentlich zum Jugendamt und die Vaterschaftsanerkennung dort erledigen, da es dort kostenlos ist. Da hat wohl das Jugendamt die Arbeit wegschieben wollen?

Geh mal zum Jugendamt und erkläre dort die Vaterschaft und dann schickst du das Dokument zu der Kindsmutter und diese muss dann damit zur deutschen Vertretung und dort die Zustimmungserklärung abgeben.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beonn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 30.09.2014 um 12:08:26
 
Also Meine Frau und ihre Tocher sind alle hier und wohnen auch alle zusammen.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 30.09.2014 um 12:10:12
 
Beonn schrieb am 30.09.2014 um 11:47:11:
Beim Standesamt sagte man mir jedoch dass die vaterschaftsanerkennung nur im Geburtsland möglich ist.


wenn beim Jugend- und beim Standesamt nur Leute arbeiten, die sich letztlich nicht trauen, Art. 19 EGBGB auch selbst (und ggf. mit Hilfe von Gesetzeskommentaren) zu interpretieren, dann geh zu einem Notar und erledige das dort.
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tiggger
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Antwort #6 - 30.09.2014 um 12:10:34
 
Aras schrieb am 30.09.2014 um 12:05:20:
dann schickst du das Dokument zu der Kindsmutter und diese muss dann damit zur deutschen Vertretung und dort die Zustimmungserklärung abgeben. 

Die Kindsmutter lebt in Deutschland beim TS.
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Aras
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Antwort #7 - 30.09.2014 um 12:10:59
 
Achso ihr seid alle hier.

Dann geht mal direkt zum Jugendamt und erledigt alles vor Ort.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beonn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 02.10.2014 um 17:51:40
 
Bis jetzt erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Nach einem Anruf beim zuständigen Jugendamt kannte sie diese Form der Vaterschaftsanerkennung nicht und sie würde es auch ungerne machen.
Bei einem Anruf auf dem Standesamt der Nachbarstadt, sagte sie mir das es möglich sei.
Am Montag werde ich es nochmal bei meinem zuständigen Standesamt nachfragen. Könnt ihr mir Rechtsgrundlagen nennen auf die ich mich berufen soll.
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Aras
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Antwort #9 - 02.10.2014 um 18:11:24
 
Beonn schrieb am 02.10.2014 um 17:51:40:
Nach einem Anruf beim zuständigen Jugendamt kannte sie diese Form der Vaterschaftsanerkennung nicht und sie würde es auch ungerne machen.


Wer würde es ungerne machen? Die Sachbearbeiterin beim Jugendamt? Das schreit ja förmlich nach Fachaufsichtsbeschwerde  Laut lachend. Die Sachbearbeiterin des Jugendamtes braucht ganz dringend eine Schulung zum Thema Vaterschaftsanerkennung!  Laut lachend Laut lachend Laut lachend

§ 1592 Bürgerliches Gesetzbuch (Vaterschaft)
§§ 1594, 1598 Bürgerliches Gesetzbuch (Anerkennung der Vaterschaft)
§ 44 Personenstandsgesetz (Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und Mutterschaft)
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Saxonicus
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Antwort #10 - 02.10.2014 um 19:40:58
 
Beonn schrieb am 02.10.2014 um 17:51:40:
Nach einem Anruf beim zuständigen Jugendamt kannte sie diese Form der Vaterschaftsanerkennung nicht und sie würde es auch ungerne machen.

So etwas erledigt man nicht am Telefon, da geht man hin und wenn sich die Sachbearbeiterin dann wieder querstellen sollte, spricht man mit ihren Vorgesetzten.
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