Flaka schrieb am 01.09.2014 um 22:56:28:Mein Mann braucht ja zunächst kein Visum, um einreisen zu können, er war auch bereits schon 2x dort. Aber was dann?
Dein Mann braucht kein Visum zu Besuchszwecken, wenn er anschließend brav wieder ausreist. Die visumfreie Einreise hingegen, zum Zwecke des längerfristigen Aufenthaltes wäre damit schon illegal.
Er braucht ein Visum zur Familienzusammenführung (FZF). Voraussetzung dafür ist der Sprachnachweis in Deutsch Stufe
A1.
Siehe Merkblatt des Konsulates in Mexiko:
http://www.mexiko.diplo.de/contentblob/2522072/Daten/3980407/MerkblattFamilienzu...Flaka schrieb am 01.09.2014 um 22:56:28:Kann er einreisen, wir suchen eine Wohnung und gehen dann zur Ausländerbehörde? Einkünfte hätten wir keine, aber es ist Kapital zum Aufbau einer selbstständigen Existenz vorhanden.
LU ist nicht erforderlich. Ihr gebt bei der Visaantrag an, wohin ihr ziehen werdet. Daraus ergibt sich die Zuständigkeit der
ABH, die im Visaverfahren bereits beteiligt wird.
Nach einreise Wohnung nehmen, sich bei der Meldebhörde anmelden und eine
AE bei der
ABH beantragen.