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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Rückkehr nach Deutschland mit Ehegatten
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Beitrag begonnen von Flaka am 01.09.2014 um 22:56:28

Titel: Rückkehr nach Deutschland mit Ehegatten
Beitrag von Flaka am 01.09.2014 um 22:56:28
Liebes Team,

ich lebe seit etwas mehr als 1 Jahr in Mexiko und habe hier vor 11 Monaten geheiratet. Mein Mann hat die mexikanische Staatsbürgerschat, ich bin Deutsche.

Eigentlich wollten wir in Mexiko leben, daher habe ich meinen Wohnsitz in Deutschland abgemeldet. Inzwischen stellt sich die Situation aber so dar, dass wir daran denken, in Deutschland zu leben. Wir waren voller Pläne und Hoffnungen, aber es ist hier sehr schwer, sich eine Existenz aufzubauen. Mangelnde Fachkenntnisse (vom Handwerker bis zum Bankdirektor), falsche Auskünfte und die allgegenwärtige Korruption haben große Frustration aufkommen lassen.

Wie können wir vorgehen, wenn wir nach Deutschland ziehen wollen? Mein Mann braucht ja zunächst kein Visum, um einreisen zu können, er war auch bereits schon 2x dort. Aber was dann? Kann er einreisen, wir suchen eine Wohnung und gehen dann zur Ausländerbehörde? Einkünfte hätten wir keine, aber es ist Kapital zum Aufbau einer selbstständigen Existenz vorhanden.

Eine weitere Frage: Mein Mann hat 35 Jahre lang in den USA gelebt und ist dort vor 26 Jahren (unschuldig) zu einer 1-jährigen Haftstrafe verurteilt worden, die er auch abgesessen hat. Wird für die Aufenthaltsgenehmigung geprüft, ob es eine kriminelle Vergangenheit gibt und könnte diese Haftstrafe ein Hinderungsgrund sein?

Liebe Grüße
Flaka

Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland mit Ehegatten
Beitrag von grisu1000 am 01.09.2014 um 23:30:48

Flaka schrieb am 01.09.2014 um 22:56:28:
Mein Mann braucht ja zunächst kein Visum, um einreisen zu können, er war auch bereits schon 2x dort. Aber was dann?


Dein Mann braucht kein Visum zu Besuchszwecken, wenn er anschließend brav wieder ausreist. Die visumfreie Einreise hingegen, zum Zwecke des längerfristigen Aufenthaltes wäre damit schon illegal.

Er braucht ein Visum zur Familienzusammenführung (FZF). Voraussetzung dafür ist der Sprachnachweis in Deutsch Stufe A1.
Siehe Merkblatt des Konsulates in Mexiko:

http://www.mexiko.diplo.de/contentblob/2522072/Daten/3980407/MerkblattFamilienzusammenfuehrung_Download.pdf


Flaka schrieb am 01.09.2014 um 22:56:28:
Kann er einreisen, wir suchen eine Wohnung und gehen dann zur Ausländerbehörde? Einkünfte hätten wir keine, aber es ist Kapital zum Aufbau einer selbstständigen Existenz vorhanden.


LU ist nicht erforderlich. Ihr gebt bei der Visaantrag an, wohin ihr ziehen werdet. Daraus ergibt sich die Zuständigkeit der ABH, die im Visaverfahren bereits beteiligt wird.
Nach einreise Wohnung nehmen, sich bei der Meldebhörde anmelden und eine AE bei der ABH beantragen.


Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland mit Ehegatten
Beitrag von Flaka am 02.09.2014 um 16:09:34
Vielen Dank für die Infos, das hilft mir schon mal weiter.

Wie sieht es aus mit dem Background-Check? Mein Mann ist darüber sehr besorgt. Es wäre schön, wenn das noch jemand beantworten würden.

Danke und Gruß
Flaka

Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland mit Ehegatten
Beitrag von Aras am 02.09.2014 um 16:49:07
Beim Antrag wird er seine Vorstrafe offenbaren müssen.

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Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland mit Ehegatten
Beitrag von reinhard am 02.09.2014 um 19:58:15
Aber eine so alte Strafe wird kein Hinderungsgrund sein. Das kann nur passieren, wenn sie verschwiegen wird und dann rauskommt - dann muss natürlich überprüft werden, ob noch mehr Falschangaben da sind.

"Unschuldig" würde ich persönlich nicht dazu schreiben, weil nur das Urteil selbst zählt, nicht die persönliche Meinung über das Urteil.

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