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Schengenvisum für den Besuch von Ehegatten (Gelesen: 2.582 mal)
Lapinoskoff
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch-Französisch
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31.08.2014 um 21:23:30
 
Hallo  Smiley

mir ist auf der HP der Botschaft in Kiew aufgefallen, dass für den Besuch von Verwandten und von Freunden/Bekannten die gleichen Dokumente vom Antragsteller vorzulegen sind. Und dies obwohl es auf der HP in zwei verschiedenen Rubriken unterteilt ist, eine für den Besuch von Verwandten und eine für den Besuch von Freunden/Bekannten. Man könnte meinen, Ehegatten, die ihren deutschen Ehegatten in Deutschland besuchen irgendwie leichter an das Visum kommen, dass man als Ehegatte bevorzugt wird. Ist aber nicht so. Da aber die Dokumente die gleichen sind wie für den Besuch eines Bekannten frage ich mich warum es zwei Rubriken sind. Hat man vielleicht als Ehegatte einen Anspruch auf ein Besuchsvisum?Falls jemand eine Antwort hat freue ich mich.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 31.08.2014 um 21:53:38
 
Nein, hat man nicht, eher im Gegenteil. Ehegatten, die sich nur besuchen, aber sonst nichts voneinander wollen, erregen ja eher Verdacht. Es ist praktisch so, dass die Rückkehrwilligkeit besonders kritisch überprüft wird, weil bei einem "Besuchsvisum" der Verdacht aufkommt, man wollte das "richtige Visum" mit dem A1-Zertifikat umgehen.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.09.2014 um 08:22:11
 
Was kriegt man eigentlich, wenn er mit seiner Frau von der Ukraine aus nach Polen einreisen möchte und am Grenzposten ein Visum verlangt. Bekommt man dann ein Schengen-Visum oder was erhält man da?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 01.09.2014 um 09:49:50
 
Dann sollte ein Schengenvisum erteilt werden.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Lapinoskoff
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch-Französisch
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Antwort #4 - 01.09.2014 um 19:26:19
 
Petersburger schrieb am 01.09.2014 um 09:49:50:
Dann sollte ein Schengenvisum erteilt werden.


An den Schengengrenzen werden grundsätzlich keine Visa erteilt!!!
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 01.09.2014 um 19:42:05
 
Lapinoskoff schrieb am 01.09.2014 um 19:26:19:
An den Schengengrenzen werden grundsätzlich keine Visa erteilt!


Aber sicher doch, zumidest einfache Einreisevisa müssen erteilbar sein.
Das fordert die Freizügigkeitsrichtlinie der EU.

Im "INLAND" werden grundsätzlich keine Visa erteilt.
(Allerdings: Wenn du mit der Schengengrenze die falsche Seite, also die Seite mit dem Schengenland meist, dann hast du Recht)

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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 01.09.2014 um 20:45:55
 
reinhard schrieb am 31.08.2014 um 21:53:38:
Ehegatten, die sich nur besuchen, aber sonst nichts voneinander wollen, erregen ja eher Verdacht. Es ist praktisch so, dass die Rückkehrwilligkeit besonders kritisch überprüft wird, weil bei einem "Besuchsvisum" der Verdacht aufkommt, man wollte das "richtige Visum" mit dem A1-Zertifikat umgehen. 


Aber nicht bei Ehegatten eines EU-Bürgers der unter die EU-Freizügigkeit fällt, so wie ggf hier. Da spielt Rückkehrwilligkeit keine Rolle und das A1-Zertifikat auch nicht, da er Anpruch auf ein einfaches Einreisevisa hat.

Visaerteilung an der Grenze kann aber insofern nur die Ausnahme sein und kann schwierig werden, wenn der EU-Ehegatte nicht dabei ist. Insofern ist die Beantragung eines einfachen Einreisevisums der einfachste Weg. Das muss man aber auch auf den Visaantrag schreiben und nicht kommentarlos ein Schengenvisa beantragen.
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