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Besuch aus der Ostukraine (Gelesen: 1.226 mal)
Themen Beschreibung: SH: Visumverlängerung durch ABH möglich
reinhard
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Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuch aus der Ostukraine
30.08.2014 um 16:45:27
 
Nach dem Einmarsch der russischen Armee in der Ukraine:

BesucherInnen aus der Ostukraine, die mit Besuchsvisum in Schleswig-Holstein sind, können ihr Visum bei der Ausländerbehörde um bis zu sechs Monate verlängern lassen. Diese Verlängerung geschieht im Rahmen des § 6 Abs. 2 AufenthG i.V.m. Art. 33 EU-Visakodex. Die Regelung ist vom Innenministerium mit allen Ausländerbehörden abgesprochen. Sie wird entsprechend angewendet, wenn eine Aufenthaltserlaubnis verlängert werden soll, ohne dass alle Voraussetzungen dafür vorliegen. Auch dann kann sie trotzdem um sechs Monate verlängert werden, falls die betreffenden Personen aus der Ostukraine kommen.
Das gilt auch für den § 16 Abs. 2 AufenthG (Ausnahme vom Zweckwechselverbot).

In Niedersachsen gilt eine entsprechende Regelung.

(wurde vom Innenministerium Kiel per Mail mitgeteilt)
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