Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Kindergeld Eltern und Kind in Deutschland Wohnhaft (Gelesen: 2.690 mal)
Themen Beschreibung: Formular E 411 bei Wohnsitz in Deutschland
fornox
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: MD, (RO)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kindergeld Eltern und Kind in Deutschland Wohnhaft
23.08.2014 um 11:41:49
 
Guten Tag. Ich habe eine Frage bezüglich des Kindergeldes. Ich studiere die Medizin seit 4 Jahren in Deutschland. Meine Mutter ist am 11. August zu mir gezogen und übt schon eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit. Wir beide sind moldawische und rumänische Staatsbürger. Meine Mutter hat vorher nur in Moldawien gewohnt. Da ich 23 Jahre alt bin, wollte ich Kindergeld beantragen. Der Beamte hat aber uns gebeten, den Formular E 411 auszufüllen und nach Rumänien (?) zu senden. Ich habe mich nach dem Gespräch darüber informiert, worum es geht.

>Arbeitnehmer und Selbständige haben nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie erwerbstätig sind, Recht auf Familienleistungen. Hierbei spielt es keine Rolle in welchem Mitgliedstaat die Familienangehörigen wohnen. Familienangehörige, die in einem anderen Land als der Versicherte wohnen (
?, wir wohnen in der selben Wohnung in Deutschland
), haben Anspruch auf Familienleistungen als ob sie in demselben Land wohnen würden wie der Versicherte. Im Wohnland der Familienangehörigen kann jedoch auch ein Anspruch auf Familienleistungen bestehen (
?, ich wohne in Deutschland, war in Rumänien nur als Tourist unterwegs
), wenn zum Beispiel eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Die Konsequenz ist, dass mehrere Ansprüche auf Familienleistungen zusammentreffen.

Um herauszufinden ob der zuständige Träger die Zahlung aussetzen kann, weil im Wohnort auch Familienleistungen gezahlt werden (
ich Wohne in Leipzig seit 2010...
), benötigt der zuständige Träger den Vordruck E 411. Er sendet das Formular an den Wohnortträger (
wohin? an der Familienkasse Leipzig, wo ich den Antrag gestellt habe?
), der ihm Auskünfte über die Ansprüche der Familienangehörigen im Wohnland erteilt. Der zuständige Träger kann die Leistung aussetzen, wenn im Wohnland der Familienangehörigen eine Erwerbstätigkeit ausgeführt und bereits Familienleistungen gewährt werden. Sind die Leistungen des Wohnlandes jedoch geringer als die des zuständigen Trägers, zahlt dieser gegebenenfalls eine Differenzzulage.


Ok, ich habe gestern die zuständige Behörde in Rumänien angerufen. Die Beamten dort haben mir folgendes gesagt: Da meine Mutter noch nie in Rumänien einen Wohnsitz gehabt hat, kann sie eigentlich nichts beantragen. Es steht sogar in ihrem rumänischen Pass dass Ihr Wohnsitz in Moldawien war. Und der Formular E 411 ist von dem "Träger des Wohnorts der Familienangehörigen" auszufüllen, genau so wie es im Formular geschrieben ist. Da der einzige Familienangehörige, nämlich ich, in Leipzig wohnt, muss es von der Familienkasse Leipzig ausgefüllt werden, was natürlich keinen Sinn macht, weil die Leipziger Familienkasse hat mich um diesen Formular gebeten. Wir werden auf Anfrage auch keine Negativbescheinigung bekommen, weil, wie oben erwähnt, mein Wohnort ist in Deutschland, was die ganze Anfrage nichtig macht.

Was machen wir jetzt? Habe ich etwas falsch verstanden?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindergeld Eltern und Kind in Deutschland Wohnhaft
Antwort #1 - 23.08.2014 um 11:48:22
 
Die Rumänen haben mMn Recht. Deine wohnt in Deutschland. Würde sie in Rumänien wohnen, dann wäre es was anderes. Höchstens wegen deinem Vater könnte man nachfragen.

Was ist mit deinem Vater?
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
fornox
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: MD, (RO)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindergeld Eltern und Kind in Deutschland Wohnhaft
Antwort #2 - 23.08.2014 um 11:50:46
 
Aras schrieb am 23.08.2014 um 11:48:22:
Die Rumänen haben mMn Recht. Deine wohnt in Deutschland. Würde sie in Rumänien wohnen, dann wäre es was anderes. Höchstens wegen deinem Vater könnte man nachfragen.

Was ist mit deinem Vater?


Entschuldigung, ich habe es vergessen. Meine Mutter ist alleinerziehend, ledig und meinen Vater habe ich nie persönlich kennen gelernt. Aber das steht alles in meiner Geburtsurkunde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindergeld Eltern und Kind in Deutschland Wohnhaft
Antwort #3 - 23.08.2014 um 12:12:47
 
Ich hab wohl das Wort "Mutter" meinem letzten Beitrag vergessen. Entschuldigung, da es ohne das Wort "Mutter" leicht abfällig klingt.

Am Besten gibt deine Mutter eine Erklärung ab, dass sie einzig und allein in Leipzig wohnt, und darum für das Formular E-411 nicht greift.

Was steht genau in deiner Geburtsurkunde? Ist dein Vater unbekannt? Das könnte noch problematisch sein. Weil Unterhaltspflicht ja auch bei nicht-sorgeberechtigten Vätern eingefordert werden kann. Wobei man nachweisen müsste, dass er in der EU leben würde...
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
fornox
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: MD, (RO)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindergeld Eltern und Kind in Deutschland Wohnhaft
Antwort #4 - 23.08.2014 um 12:29:57
 
Aras schrieb am 23.08.2014 um 12:12:47:
Ich hab wohl das Wort "Mutter" meinem letzten Beitrag vergessen. Entschuldigung, da es ohne das Wort "Mutter" leicht abfällig klingt.

Am Besten gibt deine Mutter eine Erklärung ab, dass sie einzig und allein in Leipzig wohnt, und darum für das Formular E-411 nicht greift.

Was steht genau in deiner Geburtsurkunde? Ist dein Vater unbekannt? Das könnte noch problematisch sein. Weil Unterhaltspflicht ja auch bei nicht-sorgeberechtigten Vätern eingefordert werden kann. Wobei man nachweisen müsste, dass er in der EU leben würde...


In meiner Geburtsurkunde steht beim Vater: "---------" überall. Wo er wohnt, null Ahnung. Entweder in Moldawien oder in Moskau, auf jeden Fall nicht in der EU. In der Meldebescheinigung meiner Mutter steht geschrieben dass sie aus Moldawien nach Deutschland eingereist ist. Ich werde Montags das ganze nochmals versuchen, ich wollte halt fragen ob ich in der Situation recht habe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindergeld Eltern und Kind in Deutschland Wohnhaft
Antwort #5 - 23.08.2014 um 12:35:55
 
Ok, mit unbekanntem Vater sollte es leichter sein.

Viel Erfolg.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
fornox
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: MD, (RO)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindergeld Eltern und Kind in Deutschland Wohnhaft
Antwort #6 - 30.08.2014 um 20:18:50
 
Wir haben eine andere Frau in der Familienkasse getroffen die unsere Unterlagen problemlos genommen hat. Sie wollte nur meine Anmeldebescheinigung sehen und ich habe sie glücklicherweise mitgebracht. Es wurde  keine Frage über Rumänien gestellt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema