Guten Tag. Ich habe eine Frage bezüglich des Kindergeldes. Ich studiere die Medizin seit 4 Jahren in Deutschland. Meine Mutter ist am 11. August zu mir gezogen und übt schon eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit. Wir beide sind moldawische und rumänische Staatsbürger. Meine Mutter hat vorher nur in Moldawien gewohnt. Da ich 23 Jahre alt bin, wollte ich Kindergeld beantragen. Der Beamte hat aber uns gebeten, den Formular E 411 auszufüllen und nach Rumänien (?) zu senden. Ich habe mich nach dem Gespräch darüber informiert, worum es geht.
>Arbeitnehmer und Selbständige haben nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie erwerbstätig sind, Recht auf Familienleistungen. Hierbei spielt es keine Rolle in welchem Mitgliedstaat die Familienangehörigen wohnen. Familienangehörige, die in einem anderen Land als der Versicherte wohnen (
?, wir wohnen in der selben Wohnung in Deutschland
), haben Anspruch auf Familienleistungen als ob sie in demselben Land wohnen würden wie der Versicherte. Im Wohnland der Familienangehörigen kann jedoch auch ein Anspruch auf Familienleistungen bestehen (
?, ich wohne in Deutschland, war in Rumänien nur als Tourist unterwegs
), wenn zum Beispiel eine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Die Konsequenz ist, dass mehrere Ansprüche auf Familienleistungen zusammentreffen.
Um herauszufinden ob der zuständige Träger die Zahlung aussetzen kann, weil im Wohnort auch Familienleistungen gezahlt werden (
ich Wohne in Leipzig seit 2010...
), benötigt der zuständige Träger den Vordruck E 411. Er sendet das Formular an den Wohnortträger (
wohin? an der Familienkasse Leipzig, wo ich den Antrag gestellt habe?
), der ihm Auskünfte über die Ansprüche der Familienangehörigen im Wohnland erteilt. Der zuständige Träger kann die Leistung aussetzen, wenn im Wohnland der Familienangehörigen eine Erwerbstätigkeit ausgeführt und bereits Familienleistungen gewährt werden. Sind die Leistungen des Wohnlandes jedoch geringer als die des zuständigen Trägers, zahlt dieser gegebenenfalls eine Differenzzulage.
Ok, ich habe gestern die zuständige Behörde in Rumänien angerufen. Die Beamten dort haben mir folgendes gesagt: Da meine Mutter noch nie in Rumänien einen Wohnsitz gehabt hat, kann sie eigentlich nichts beantragen. Es steht sogar in ihrem rumänischen Pass dass Ihr Wohnsitz in Moldawien war. Und der Formular E 411 ist von dem "Träger des Wohnorts der Familienangehörigen" auszufüllen, genau so wie es im Formular geschrieben ist. Da der einzige Familienangehörige, nämlich ich, in Leipzig wohnt, muss es von der Familienkasse Leipzig ausgefüllt werden, was natürlich keinen Sinn macht, weil die Leipziger Familienkasse hat mich um diesen Formular gebeten. Wir werden auf Anfrage auch keine Negativbescheinigung bekommen, weil, wie oben erwähnt, mein Wohnort ist in Deutschland, was die ganze Anfrage nichtig macht.
Was machen wir jetzt? Habe ich etwas falsch verstanden?